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Vitamin-C-Mangel Grund für Zahnfleischbluten

Die Ernährung hat einen großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Unser Körper braucht diverse Nährstoffe um Knochen, Zähne, Schleimhäute und Zahnfleisch intakt zu halten. Dazu zählt auch Vitamin C. Jüngere Studien zeigen allerdings, dass die bisher von der WHO empfohlene Mindestmenge zu gering sein könnte, um unsere Zähne effektiv zu schützen.

Zahnfleischbluten Symptom von Skorbut

Die alte Seemannskrankheit Skorbut klingt wie ein Relikt aus grauer Vorzeit. Damals nahmen die Matrosen Sauerkraut an Bord, um ihren Vitamin-C-Haushalt zu decken. Doch Skorbut ist tatsächlich auch immer noch ein Problem der Neuzeit. Viele Menschen haben dauerhaft mit Zahnfleischbluten zu kämpfen. Und genau das könnte ein Zeichen für einen Vitamin-C-Mangel sein.

Neue Studien zu Zahnfleischbluten und Vitamin-C-Mangel

Wissenschaftler der School of Dentistry der University of Washington (USA) veröffentlichten im Februar 2021 Ergebnisse neuer Studien (doi.org/10.1093/nutrit/nuaa115). Sie kontrollierten den Vitamin-C-Plasmaspiegel von Patienten und deren Neigung zu blutendem Zahnfleisch vor und nach der Gabe von Vitamin-C-Präparaten. Dabei stellten sie fest, dass die von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Mindestmenge an Vitamin C im Körper, die vor Skorbut schützen soll, wohl zu gering ist, um Zahnfleischbluten tatsächlich zu lindern oder ganz zu vermeiden. Mit einer höheren Aufnahme von Vitamin C sei das Problem aber gut in den Griff zu bekommen. Das gelingt über eine ausgewogene Vitamin C reiche Ernährung oder die zusätzliche Einnahme von Vitamin-C-Präparaten.

Empfohlene Tagesdosis Vitamin C

Laut WHO sollte die tägliche Dosis an Vitamin C bei Erwachsenen bei 45 Milligramm liegen. Während der Schwangerschaft gilt eine empfohlenen Tagesdosis von 55 Milligramm und stillende Mütter sollten sogar 70 Milligramm Vitamin C täglich zu sich nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hingegen empfiehlt eine deutlich höhere Vitamin-C-Dosis. Hiernach sollten Frauen ihrem Körper täglich 95 Milligramm und Männer 110 Milligramm Vitamin C zuführen. Diese Empfehlungen decken sich also mit dem Schlussfolgerungen der amerikanischen Forscher.

Immer weniger Menschen haben Weisheitszähne

Der Mensch ist äußerst wandelbar. Das hat er im Laufe seiner hunderttausendjährigen Geschichte bereits öfter bewiesen. Und die Evolution stagniert nicht. Auch jetzt verändert sich unser Körper immer weiter, um sich an die herrschenden Gegebenheiten und Lebensbedingungen anzupassen. Eine kürzlich erschienene Studie zeigt, welche großen Veränderungen Kiefer und Zähne aktuell durchmachen.

Gesichter werden kleiner

Australische Forscher habe in einer Studie herausgefunden, dass immer weniger Kinder mit einer Anlage für die Weisheitszähne zur Welt kommen. Grund ist, dass sich die Form unsere Gesichter verändert. Unsere Kiefer werden immer kleiner und deshalb ist im Gebiss weniger Platz für die Zähne.

Weisheitszähne haben keine Funktion mehr

Die Art der Lebensmittel, die wir zu uns nehmen, und damit auch unser Kauverhalten haben sich verändert. Unsere Weisheitszähne haben keine wirkliche Funktion mehr. Sie werden für die Verdauung von verarbeiteter Nahrung einfach nicht mehr benötigt. Deshalb bildet sich die Anlage für die Weisheitszähne immer weiter zurück.

Weisheitszahn-OP ade!

Viele zahnmedizinische Patienten werden diese evolutionäre Entwicklung als Glücksfall betrachten. Schließlich hat ein Großteil Probleme mit schiefstehenden Weisheitszähnen und muss nicht selten eine Weisheitszahn-OP über sich ergehen lassen. Immer mehr Menschen bleibt das in Zukunft erspart.

Aktuelle Angebote der R+V zur Betriebshaftpflicht und zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Die R+V-Versicherung hat ihre Wurzeln in der genossenschaftlichen Bewegung und zählt heute zu den führenden Versiche­rern Deutsch­lands. Seit vielen Jahren ist sie auf Wachstumskurs – fast neun Millionen Kunden vertrauen auf ihre Leistungen. Die R+V bietet maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen.

Ein Vertriebsweg für gewerbliche Verbund­gruppen, Verbände und Genossenschaften – das Cluster med. Berufe der R+V hat sich exklusiv auf die Bedürfnisse des Gesund­heitsmarktes eingestellt. Neben der branchenspezifischen betrieblichen Absicherung stehen auch individuelle Vorsorgelösungen im Vordergrund.

Betriebshaftpflicht mit Zusatzbaustein für Additive Druckverfahren. Diese beinhaltet u.a.

  • Produktvermögensschäden (Erweiterte Produkthaftpflicht):
  • Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden
  • Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten, einschließlich Einzelteileaustausch
  • Schäden durch Maschinen, Formen und Maschinen- oder Steuerungsteile
  • Schäden durch mangelhafte Verpackungsmaterialien (mit und ohne EAN-/Strich-Codierung)
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Ersatzleistung in Höhe der VSU für sonstige Schäden/2-fach,

sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf 5 Jahre oder auch Regelungen zu Bearbeitungsschäden.

GGF-Versorgungen

Ein weiteres Angebot der R+V bezieht sich auf die Geschäftsführerversorgungsverträge bei GmbHs. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien professionellen Versorgungsanalyse sowie einer Beratung, damit eines gesetzeskonforme Versorgung gewährleistet werden kann. Ergreifen Sie die Chance bis zum 30.06. und sichern Sie sich Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Ihr Ansprechpartner:

Pierre Reß – Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
Universitätsstr. 91
50931 Köln
T 0151 26410457
F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

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Neuigkeiten zum Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021

Ein Beitrag von Judith Röder, ServiCon Anwaltsnetz

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die fachliche Weisung „Regelungen zum Ver­fahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ veröffentlicht. Sie enthält u.­ a. Regelungen zur Einbringung von Erholungsurlaub und zur Behandlung von Sonderzahlungen. Darüber hinaus wurden die aktuellen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeiter­geldes (Kug) publiziert.

Berlin, 5. Januar 2021 – In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensver­ein­fachungen des Jahres 2020 zum Kurzar­beitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. Im Wesentlichen beinhaltet sie folgende Regelungen:

  • Die mit Weisung vom 30. März 2020 getroffenen Verfahrensvereinfachungen werden ab dem 1. Januar 2021 teilweise aufgehoben. Der Kurzantrag kann bis zum 31. Dezember 2021 weiterverwendet werden. Sofern zusätzlich die Förderung nach § 106a SGB III (Qualifizierung während Kurzarbeit) beantragt wird, kann der Kurzantrag nicht genutzt werden.
  • Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feier­tagen nur bestehen, wenn die betreffenden Beschäftigten an diesen Tagen gearbeitet hätten. Hinsichtlich der möglichen Branchen wird auf § 10 ArbZG verwiesen. Die vorgesehene Diensteinteilung ist nachzuvollziehen, beispielsweise anhand von Dienst- oder Einsatzplänen.
  • Zur nachträglichen Antragstellung für Kurzarbeitergeld gilt: In der Regel wird gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erstellt und an die BA übermittelt. Diese Anträge können vor Ablauf des Monats ohne weitere Erklärungen des Arbeit­gebers entgegengenommen werden. Sofern sich in diesen Fällen bis Monats­ende noch Änderungen ergeben, ist der Leistungsantrag mit einem Korrektur­antrag mit der nächsten Entgeltabrech­nung vom Arbeitgeber zu korrigieren und bei der BA einzureichen. Zur Mitteilung von leistungsrelevanten Änderungen ist der Arbeitgeber nach § 60 SGB I verpflichtet. Sofern hierzu Verstöße festgestellt werden, ist das Vorliegen einer Ordnungs-widrigkeit zu prüfen. Nach § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III können erbrachte Leistungen aufgrund der vorläufigen Entscheidung mit eingehenden Korrekturanträgen verrechnet werden.
  • Der Verzicht auf die Ausstellung von Bescheinigungen für den erhöhten Leistungssatz wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die entsprechenden Nachweise hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber vor­zulegen. Die Nachweise sind durch den Betrieb für eine spätere Prüfung aufzu­bewahren.

  • Mögliche Grenzschließungen innerhalb der EU, die von den Nachbarländern vorgenommen werden, sind in Hinblick auf Grenzgänger so zu bewerten, als wäre diese Maßnahme in Deutschland eingetreten. Da bei vergleichbaren inländischen Sachverhalten Kurzarbeit und Quarantänemaßnahme zeitgleich vorliegen können (vgl. § 56 Abs. 9 IfSG), können Beschäftigte, die durch eine Quarantänemaßnahme am Erreichen ihres Arbeitsplatzes gehindert werden, beim Vorliegen der sonstigen Voraus­setzungen Anspruch auf Kug haben.
    Anders als bei innerdeutschen Sachver­halten ist hier unerheblich, ob erst die Kurzarbeit oder erst die Quarantänemaß­nahme vorlagen. Um zu vermeiden, dass gleichzeitig Kug und eine Entschädigung für die staatliche Quarantänemaßnahme bezogen wird, ist gegenüber der BA zu versichern, dass die Betroffenen seitens ihres Heimatstaates keine Entschädigung für den mit der Grenzschließung verbundenen Verdienstausfall bekommen.
  • Nach einer bis zum Ende dieses Jahres befristeten Sonderregelung hat die BA Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, dann bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt, wenn sie, statt einmalig ausgezahlt zu werden, gezwölftelt und monatlich ausgezahlt werden. Diese Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Nach einer bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Sonderregelung, hatte die BA davon abgesehen die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzar­beit einzufordern. Diese Sonderregelung ist nicht verlängert worden. Der nicht verplante Urlaub aus dem Urlaubsjahr ist damit grundsätzlich zur Vermeidung von Kurzarbeit einzubringen.
    Zum Umgang mit Resturlaub aus 2020 sind zwei Fallgestaltungen zu unter­scheiden:
    a) Eine Übertragung des Urlaubs in das Folgeurlaubsjahr aufgrund einer arbeits- oder tarifvertraglichen Regelung ist möglich: Sofern noch übertragene Restur­laubs­ansprüche vorhanden sind, sind diese zur Vermeidung von Arbeitsaus­fällen einzusetzen. Das heißt, Arbeit­geber haben mit Beschäftigten, die noch „alte“, bisher unverplante Urlaubsan­sprüche haben (die zu verfallen drohen), den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall im Betrieb zu vereinbaren. Die vorrangigen Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen vor.
    b) Eine Übertragung des Urlaubs in das Folgeurlaubsjahr aufgrund oder wegen Fehlens einer arbeits- oder tarifvertrag­lichen Regelung ist nicht möglich: Diese Urlaubsansprüche sind zwingend zur Vermeidung der Kurzarbeit spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres einzubringen.

Judith Röder

Ab dem 1. Januar 2021 ist nicht verplanter Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr 2021 zur Vermeidung von Kurzarbeit wieder einzufordern Dabei gilt immer, dass vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen dürfen.

In diesem Zusammenhang wurde das FAQ-Papier der BA für die Beratung zur Antrag­stellung und Berechnung von Kurzarbeiter­geld (Stand 22. Dezember 2020) aktualisiert. Darüber hinaus wurden aktuelle Tabellen mit den pauschalierten Nettoent­gelten für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht.

TIPP: DENTAGEN-Mitglieder sowie deren Kunden können die kostenfreie Telefonberatungs-Hotline des ServiCon Anwalts­netzes in den Bereichen Medizin­recht, Steuerrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht nutzen. Rufen Sie doch mal an.

ServiCon Service & Consult eG
An Lyskirchen 14
50676 Köln
T 0221 355371-0
F 0221 355371-50
info@ServiCon.de
www.servicon.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

3D-Druck mit Maisstärke – Nachhaltigkeit bis ins Detail

Unser Statement: D3dental – Die Zukunft im Blick, Nachhaltigkeit bis ins Detail

Drucken mit Maisstärke

InHouse Alignerfertigung
Modellherstellung
Löffeldruck
Bohrschablonen uvm.

Als Anbieter von 3D Drucklösungen für die Dentalbranche stützen wir uns auf die Performance moderner FDM Drucker von Raise 3D (kein post processing/keine Nachbearbeitung), incl. dem gesamten Workflow, zur InHouse Aligner Herstellung.

Vom Intraoralscanner und der Planungs­software, über den 3D Drucker, bis hin zur tiefgezogenen Alignerschiene (bis zu 14 Modelle in einem Arbeitsschritt tiefziehen, ohne lästiges Granulat mit dem BIG VAC Former), bieten wir alles aus einer Hand.

Wir, das sind  Andreas Abels (Managing Partner) und Burkhart von Soest (Gründer der d3dental GmbH).

Nicht umsonst haben wir uns für den Mais­kolben als Logo entschieden, weil wir den Ökologischen Ansatz gut finden. Da der Einsatz der 3D Druck Technologie sich einer immer größer werdender Nachfrage erfreut, bieten wir interessierten Dentallaboren eine präzise und ökologische Möglichkeit, den grünen Fußabdruck nachhaltig zu vergrößern.

Wir verbinden Umweltbewusstsein mit modernster 3D-Technologie. Das Zusammen­spiel biologischer Materialien in Kombi­nation mit dem Filamentdruck, hinterlässt einen natürlichen Eindruck.

Hochwertiger 3D-Druck auf solidem Funda­ment? D3dental bietet Ihnen Präzisions­standards mit leistungsstarken Fertigungs­rohstoffen wie Maisstärke und gleichzeitig einen positiven Effekt für die Umwelt, denn unsere Systemkomponenten bilden einen ökologischen Kreislauf. Das Endprodukt kann vollständig recycelt oder unbedenklich entsorgt werden.


Print Green

Raise3D – E2 DUAL EXTRUDER

  • Der perfekte FDM Drucker für das Labor.
  • Keine chemische und umweltbelastende Nachbearbeitung
  • dual Extruder System
  • Auto Bed Levelling Funktion – Automatische Kalibrierung
  • Druckvolumen von 330 x 240 x 240 mm
  • Kompatibel mit einer Vielzahl von Filamenten bis zu 300°C.
  • High Temp PLA. Modellmaterial zum Tiefziehen
  • Gips Filament (45 %) zur besseren Abrechnung (BEL II)

Taglus-Aligner Tiefziehfolien

Eine technische Kombination aus Elastizität und Beständigkeit – die perfekte Balance.

Der Zusatz von molekular modifiziertem Glykol macht traditionelles PET zu PETG und neutralisiert den beim Erhitzen auftretenden Trübungseffekt sowie unerwünschte Kristallisationen.

Ihr Vorteil: höhere Transparenz/Lichtdurch­lässigkeit, kein Brechen mehr, hoher Last­widerstand. Bis zu 12 Modelle in einem Vorgang tiefziehen. Besser geht es nicht.

  • Das alles ohne lästiges Granulat.
  • 0,80/1,00 mm Stärke / Abmaße: 330×250 mm exklusiv bei D3dental
  • 0,80 mm Stärke in 120 mm und 125 mm ø

 

AQUFORM – BIG VAC FORMER

Erweitern Sie Ihre Fertigungspalette mit dem Vaquform Tiefziehgerät. Dank vorprogrammierter Prozesssteuerung und Benutzer­sensoren kann der Vakuumformer verschiedene Arten und Stärken von Materialien überwachen.

Das patentierte und sehr leistungsstarke Hybrid-Vakuumsystem gewährleistet Ihnen eine hohe Detailgenauigkeit der Form bei jedem Produktionszyklus.

Die integrierte Hybrid Vakuum Pumpe mit einer Leistung von 1,8 Kw formt damit bis zu 5 mm starke Folien. Industriell stark, digital intelligent!

Kontakt:

D3dental GmbH

Herrn Andreas Abels
Okerring 34
38536 Meinersen
M 0176 10321663
andreas.abels@d3dental.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Eine gemeinsame (virtuelle) Tour

»DENTAGEN meets Dental Direkt«


„Das Jahr 2020 hat uns als größter europäischer Hersteller von dentalem Zirkonoxid deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Etablierung einer ‚krisenfesten‘ Kommunikationsstruktur ist, die unsere Kunden und Partner-Labore – national wie interna­tional – über unsere Produkte und Dienstleistungen valide informiert. Wir erkannten schnell, dass (Live-)Webinare dabei unerlässlich sind.

Es ist ein schöner Zufall, dass wir am 20. Januar 2021 unser erstes Webinar überhaupt für DENTAGEN-Mitglieder erfolgreich durchgeführt haben. Hierbei ging es weniger um die Handhabung konkreter Produkte – ein Projekt für künftige DD Webinare – als vielmehr darum, den Teilnehmenden einen verlässlichen Eindruck von Dental Direkt und dessen Unternehmensphilosophie zu ermöglichen.

Station 1: Die »gläserne« Zirkonoxid-Produktion

Nach kurzer Vorstellung der Kooperation durch Sebastian Landmesser (Geschäfts­stellenleitung DENTAGEN) hat Uwe Greitens (CEO Dental Direkt) durch die »gläserne« Produktion geführt und die einzelnen Produktionsschritte erläutert, die aus dem weißen Rohpulver ein fertiges und klinisch bewährtes Medizinprodukt machen – von der uniaxialen Presse über das isostatische Nachverdichten bis hin zum Sintervorgang und der endgültigen Kontrolle durch unsere Qualitätssicherung.

Station 2: Technologie- und Fräszentrum

Als Komplettanbieter führte die gemeinsame Tour nicht an unserem Fräs- und Technologiezentrum vorbei. Marcel Brüggert (CEO Dental Direkt) hat hier übernommen und den hochmodernen Maschinenpark und die umfassenden Fräsdienstleistungen vorgestellt und einige Dentalingenieure, Zahntechniker-Meister und CAD/CAM-Experten zu Wort kommen lassen, die auf technische Details eingingen.

Station 3: Technologie- und Werkstoffkonzepte für mono­lithische Versorgungen

Mit über 430 Zirkonoxid-Varianten bieten wir für jede Indikation ein funktionales und ästhetisches Material. Die dritte Station der gemeinsamen Tour hat Uwe Greitens genutzt, um konkreter in die zahntechnische Materie einzutauchen. Dabei standen unsere Technologie- und  Werkstoffkonzepte für monolithische Versorgungen im Vorder­grund, und alles, was dabei zu beachten ist, wie etwa Fragen nach einer indikations­gerechten Materialwahl, nach dem Licht­management, der richtigen Farbwahl, der richtigen Maskierung von dunklen Stümpfen und Hybrid-Abutments usw.

»Hier geht’s zum DD journal«

Für diejenigen, die jetzt neugierig geworden sind, liegt auf Anfrage eine Aufzeichnung des Webinars vor. Es finden sich ebenfalls zu diesen Inhalten interessante und aufklärende Beiträge, Tutorials und Anwendervideos auf unserer Wissens- und Informations­plattform DD journal, wo wir unsere Erfahrungen und unser Wissen teilen – denn wer Wissen teilt, kann Wissen erweitern.

Jedenfalls hoffen wir auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit und blicken optimistisch in eine erfolgreiche Zukunft. Die Tour hat gerade erst begonnen…

Ihr Dental Direkt-Team“

Kontakt:

Dental Direkt GmbH

Industriezentrum 106 – 108

32139 Spenge

www.dentaldirek.de





Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Höhere Entfernungspauschale ab Kilometer 21

Unternehmer und auch Arbeitnehmer, die mindestens 21 Kilometer von ihrem Firmensitz oder ihrer ersten Betriebsstätte entfernt wohnen, können seit dem 1. Januar 2021 eine erhöhte Kilometerpau­schale steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Abzug bringen. Dies gilt erst einmal befristet bis zum 31. Dezember 2026.

Bislang konnte jeder Berufstätige, Unter­neh­mer oder Mitarbeiter, für seine täglichen Fahrten zur Arbeit (erste Betriebsstätte/erste Tätigkeitsstätte) 0,30€ je Entfernungs­kilo­meter (sogenannte Entfernungspau­schal­e) als Betriebsausgaben bzw. Wer­bungs­kosten abziehen. Ob er dabei ein öffentliches Ver­kehrsmittel oder das Auto genutzt hat, er mit seinem Fahrrad zur Arbeit gefahren ist oder sogar zu Fuß unterwegs war, spielte keine Rolle. Die Pauschale war jedoch grundsätzlich auf 4.500€ jährlich begrenzt. Die Nutzung eines eigenen Pkw war hiervon jedoch nicht betroffen, d. h. sofern hier eine höhere Entfernungspau­schale als 4.500€ anfiel, konnte auch diese geltend gemacht werden.

Diese Höchstbetragsregelung bleibt auch weiterhin unverändert bestehen, doch zusätzlich wurde zum 1. Januar 2021 die Entfernungspauschale erhöht, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2026 und lediglich für diejenigen, die mehr als 20 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnen. Dabei gilt die höhere Pauschale für längere Anfahrtswege nicht automatisch ab dem ersten Kilometer, sondern erst ab Kilometer 21.

Vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 sind somit abziehbar:

0,30€ für die ersten 20 Entfernungs­kilometer

0,35€ ab dem 21. Entfernungskilometer

Vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 steigt der Pauschalbetrag ab dem 21. Kilometer nochmals um 3 Cent, sodass folgende Beträge abziehbar sind:

0,30€ für die ersten 20 Entfernungs­­kilometer

0,38€ ab dem 21. Entfernungskilometer

 

Beispiel: Ein Unternehmer wohnt 38 Kilo­meter von seiner 1. Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt 2021 an 220 Tagen zur Arbeit.

Der Unternehmer kann 2021 insgesamt 2.706€ als Entfernungspauschale abziehen, 198€ mehr als bisher.

   220 Tage x 20 km x 0,30€              = 1.320€

+ 220 Tage x 18 km x 0,35€             = 1.386€

                                                             = 2.706€

Tipp: Durch die höhere Entfernungspau­schale können Unternehmer ihren Arbeit­nehmern auch höhere pauschal mit 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen­steuer) versteuerte Fahrtkostenzuschüsse zahlen.

Bei Firmenfahrzeugen muss Entnahme versteuert werden

Nutzt der Unternehmer sein Firmenfahrzeug auch für die Fahrten zum Betriebssitz, so muss er neben der Privatnutzung auch die Nutzung des Fahrzeugs für die Fahrten zur Arbeit als Entnahme versteuern.

Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, sind monatlich für jeden Entfernungs­kilometer 0,03 % des Brutto­listenpreises (BLP) im Zeitpunkt der Erst­zulassung als Entnahme anzusetzen.

Nutzt der Beispielsunternehmer sein Firmen­fahrzeug mit einem Bruttolisten­preis von 40.000€ für die Fahrten zur Arbeit, bedeutet das eine Entnahme in Höhe von 2.766€, die seinem Gewinn hinzuzurechnen ist.

Nutzungsanteil für Fahrten zur Arbeit

0,03 % x 40.000€ x 12 Mon. x 38 km = 5.472€

5.472€ pauschale Nutzungsentnahme abzgl. 2.706€ Entfernungspauschale = 2.766€

Höhere Entfernungspauschale auch bei doppelter Haushaltsführung

Auch Unternehmer und Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung profitieren von der höheren Entfernungspauschale, denn sie gilt auch für die wöchentliche Familienheim­fahrt.

So kann ein Unternehmer, der an 30 Wochenenden zu seinem 400 Kilometer entfernten Wohnort pendelt, im Jahr 2021 für seine Familienheimfahrten 4.170€ als Betriebsausgaben abziehen und damit 570€ mehr als in 2020.

Hinweis: Bei Dienstreisen bleibt hingegen alles beim Alten. Hier sind die tatsächlichen Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrs­mittel abziehbar oder 0,30€ je gefahrenen Kilometer, sofern der eigene Pkw genutzt wird. Beim betrieblichen Fahrzeug kann der Unternehmer alle anfallenden Fahrzeug­kosten (Benzin, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturkosten) sowie die Abschrei­bung als Betriebsausgaben abziehen.




Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
auf die Beratung von Heilberufen

ETL ADVISA Köln
Tel.: 0221 9410198-0
advisa-koeln@etl.de
www.etl.de/advisa-koeln

Quelle: DENTAGEN Info 2021/01

DENTAGEN-Marktplatz


Schnell und einfach einkaufen

Die Profitieren Sie ab Sommer vom neuen und exklusiven Marktplatz für alle DENTAGEN-Mitglieder. Kaufen Sie ein, wann immer Sie wollen und genießen Sie darüber hinaus weitere Dienstleistungen eines modernen Marktplatzes.

Auf unserem Marktplatz können Sie direkt bei unseren Kooperationspartnern bestellen und sparen dadurch den mühsamen Preis­vergleich bei verschiedenen Shops und haben gleichzeitig Zugriff auf ein riesiges Sortiment. Sie benötigen keine Vielzahl von Log-In-Namen und Passwörtern.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Mit nur einem Log-in haben Sie Zugriff auf das größte Online Produkt-Angebot der Dentalwelt
  • Beste Warenverfügbarkeit
  • Schnellste Lieferfristen
  • Easy Ordering: Bestellvorlagen, Reminder, Bestellhistorie etc.
  • Passgenaue Angebote aufgrund der Bestellhistorie und Online-Bewegungs­daten
  • Verbesserte Budgetkontrolle
  • Dokumentations-Support im Rahmen der MDR
  • Effizienter Zugang zu Innovationen. Externe Kunden haben zwar einen Ein­blick in den Shop, sehen jedoch keine Preise.

Wie erfolgt die Bestellung auf dem Marktplatz?

  • Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten auf unserer Internetseite ein.
  • Auswahl des Produktes über den Produktkatalog oder die Produktsuche. Ihr DENTAGEN-Preis wird Ihnen direkt angezeigt.
  • Sie legen die Produkte in den Warenkorb und versenden die Bestellung. Eine Bestätigung geht Ihnen automatisch zu vom DENTAGEN-Marktplatz. Die Abrechnung erfolgt wie bisher über die Zentralregulierung.
  • Der Versand erfolgt direkt aus dem Lager des Kooperationspartners. Das Retourenhandling erfolgt durch den Verkäufer.

Viele DENTAGEN-Kooperationspartner haben ihr Mitwirken bereits zugesagt. Mit einigen befinden wir uns noch in Gesprächen. Durch die bisherigen Zusagen entsteht der größte dentale Marktplatz und das exklusiv für DENTAGEN-Mitglieder. Für den nichtdentalen Bereich befinden wir uns in Gesprächen mit weiteren Anbietern.

Über den weiteren Verlauf und den Startschuss zum Marktplatz werden wir Sie rechtzeitig informieren.





Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Modern, zielführend und nutzerorientiert

Wir überarbeiten die DENTAGEN-Internetpräsenz für Sie

Im Frühjahr wird die DENTAGEN-Internetseite in einem neuen und modernen Gewand erscheinen. Dabei haben wir es uns zum Ziel gesetzt, unser Angebot im Netz noch zielführender und nutzerorientierter zu gestalten. Neben einem erweiterten Funktions­umfang wird die neue Seite auch eine ziel­gruppengerechte Auf­teilung mit diver­si­fizierten Angeboten für Dentallabore, Zahnarztpraxen und Patienten erhalten.

Die gewohnte Aufteilung in einen öffentlichen Bereich und einen Mitgliederbereich wird beibehalten. Innerhalb des Mitglieder­bereichs werden wir eine Plattform für einen Infor­mationsaustausch implementieren.

Ziel ist es, sowohl den Austausch zwischen Ihnen und uns als auch den direkten Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen DENTAGEN-Mitglieds­betrieben zu stärken.

Durch die direkte Ansprache der verschiedenen Zielgruppen erhöhen wir die Sichtbar­keit unserer Dienstleistungen im Internet sowohl für Zahnärzte als auch für Patienten. Durch die Laborsuche werden Sie darüber hinaus sichtbarer für die Zahnärzte und Patienten in Ihrer Region.

Sobald wir unseren neuen Online-Auftritt fertiggestellt haben, werden wir Sie informieren.

Wir freuen uns, Ihnen demnächst die neue, aktualisierte und verbesserte dentagen.de vorzustellen.

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Die besten Mundspülungen 2021

Für die optimale Mundhygiene empfehlen Experten neben dem Zähneputzen und der Zahnzwischenraumreinigung auch die tägliche Verwendung von Mundspülung. Stiftung Warentest hat jetzt getestet, welche die besten Mundspülungen 2021 sind.

Warum Mundspülung verwenden?

Eine Mundspülung ist aus zwei Gründen sinnvoll: Einerseits erreicht die Flüssigkeit Bereiche in der Mundhöhle, die sich nur schwer mit der Zahnbürste, Zahnseide oder Interdentalbürsten reinigen lassen. Das gilt für enge Zahnzwischenräume genauso wie zum Beispiel für Zahnfleischtaschen. Durch das Spülen werden mechanisch Beläge gelockert. Die antibakterielle Zusammensetzung der meisten Mundspüllösungen tötet Keime und Bakterien wirksam ab. Das Risiko für Karies oder Zahnfleischentzündungen wird damit reduziert. Deshalb wird empfohlen, zweimal täglich zusätzlich zum Zähneputzen eine Minute zu spülen.

Mundspülungen im Test

Doch ist Mundspülung gleich Mundspülung? Stiftung Warentest hat das untersucht und jetzt die besten Mundspülungen für das Jahr 2021 gekürt. Getestet wurden 20 häufig gekaufte Mundspülungen. Davon waren 13 Produkte Mundspüllösungen, die bereits gebrauchsfertig sind und einen keimreduzierenden Effekt haben sollen, und sieben Mundwässer in konzentrierter Form, die vor der Anwendung mit Wasser verdünnt werden müssen und in erster Linie für frischen Atem sorgen sollen.

Besser Mundspüllösung statt Mundwasser

Als Kriterien für die Bewertung wurden die Produkte von Fachleuten auf ihre Wirksamkeit in Sachen Kariespropyhlaxe und Plaquevorbeugung untersucht. Außerdem wurden ihre Nutzerfreundlichkeit sowie die Deklaration und Werbeversprechen zum Produkt beurteilt. In puncto Zahngesundheitsschutz fielen die meisten Mundwässer durch, da sie im Gegensatz zu den Mundspüllösungen, nach ihrer Verdünnung mit Wasser zu wenig Fluorid und andere erforderliche Wirkstoffe enthielten. Allerdings konnten laut Testurteil auch nur sieben der 13 Mundspüllösungen aufgrund mangelnden Fluorids in der Kariesprophylaxe mit „Gut“ abschneiden.

Günstig und gut

Im Gesamturteil schnitten überraschenderweise die günstigsten Mundspülungen am besten ab. So wurden als Testsieger die Eigenmarken von Edeka (Elkos DentalMax Zahnfleischpflege-Mundspülung), Kaufland (Bevola Mundspülung Mint), Lidl (Dentalux Mundspülung Fresh Mint Zähne + Zahnfleisch Intensivschutz), Rossmann (Prokudent Zahn- & Zahnfleisch Mundspülung) und Müller (SensiDent Mundspülung Complete) identifiziert. Sie alle erhielten die Gesamtnote „Gut“. Am schlechtesten mit der Note „Mangelhaft“ schnitt das Naturprodukt Dr. Hauschka Med Salbei Mundspülung ab.

Den ausführlichen Bericht zum Test finden Sie unter www.test.de.

Parodontitis beeinflusst COVID-19-Verlauf

Die Forschung hat bereits gezeigt, dass unterschiedliche Vorerkrankungen einen großen Einfluss auf den Verlauf einer COVID-19-Infektion haben. Jetzt haben Wissenschaftler herausgefunden, dass sich auch eine bestehende Parodontitis für Corona-Patienten negativ auswirken kann.

Was ist Parodontitis?

Parodontitis ist eine bakterielle Entzündung des Zahnhalteapparates (Knochen, Bindegewebe und Zahnfleisch, die die Zähne halten). Sie ist gekennzeichnet durch Zahnfleischtaschen und äußert sich unter anderem durch Zahnfleischbluten und ein gerötetes oder sich zurückbildendes Zahnfleisch. Die Entzündung kann vom Zahnfleisch schließlich auch auf den Knochen übergreifen, der sich immer weiter abbaut, bis die Zähne nicht mehr festgehalten werden können und ausfallen.

Wie wirkt sich Parodontitis auf COVID-19 aus?

Wie Forscher aus Doha, Katar, in einer Datenanalyse (https://doi.org/10.1111/jcpe.13435) von 568 Fällen aus 2020 festgestellt haben, erhöht das Vorkommen einer Parodontitis das Risiko für einen schweren Verlauf. Konkret landeten COVID-19-Patienten mit parodontaler Erkrankung rund dreieinhalbmal öfter auf der Intensivstation und wurden mehr als viermal häufiger an Beatmungsgeräte angeschlossen. Das Risiko, an Corona zu sterben, stieg sogar fast auf das Neunfache.

Grund dafür sei laut der Forscher, dass die COVID-19-Infizierten die schädlichen Parodontitis-Bakterien aus dem Mundraum einatmen und diese sich in der Lunge ausbreiten. Gerade bei Patienten, die beatmet werden, führe das zu einer enormen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Ein wichtiger Schritt in der Behandlung dieser Patientengruppe sei deshalb der Einsatz von oralen Desinfektionsmitteln, die die Bakterien effizient bekämpfen.

Parodontitis rechtzeitig erkennen und Gesundheit schützen

Am besten ist es jedoch schon frühzeitig und bewusst auf die eigene Mundgesundheit zu achten. Denn Parodontitis wirkt sich nicht nur negativ auf eine Corona-Erkrankung aus, sondern hat auch einen starken Einfluss auf die Allgemeingesundheit. Parodontale Entzündungen stehen erwiesenermaßen in Wechselwirkung mit verschiedenen anderen Erkrankungen wie dem Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Und nur durch regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt kann eine Parodontitis schnell entdeckt und adäquat behandelt werden.

Wie wichtig ist Vitamin D für gesunde Zähne?

Vitamine sind wichtig für unseren Körper. Das ist hinlänglich bekannt. Doch warum spielt gerade Vitamin D eine Rolle für die Mundgesundheit und wie kann sich ein Vitamin-D-Mangel auf die Zähne auswirken?

Wofür wir Vitamin D brauchen

„Vitamin D“ ist eigentlich ein Oberbegriff, unter dem eine Gruppe verschiedener Vitamine zusammengefasst werden, die wichtig für den Kalziumhaushalt und die Knochengesundheit sind. Vitamin D fördert in ersten Linie den Aufbau von Knochenstammzellen und sorgt damit für Knochenwachstum und -stabilität. Auch für einen gesunden Zahnschmelz ist ein regulierter Kalziumgehalt im Blut wichtig. Vitamin D stärkt darüber hinaus auch unser Immunsystem, indem es die Produktion von antimikrobiellen Proteinen anregt, die Bakterien und Keime abwehren. Das heißt, mit ausreichend Vitamin D sind wir weniger anfällig für Infektionen und Krankheiten.

Wie nimmt der Körper Vitamin D auf?

Der Körper produziert bei ausreichender Sonnenbestrahlung selbst Vitamin D in der Haut. Über die Nahrung nehmen wir ca. 10 bis 20 Prozent des Stoffs auf. Ein Vitamin-D-Mangel entsteht einerseits also durch eine unausgewogene Ernährung, häufiger jedoch durch fehlende UV-B-Strahlung.

Viele Deutsche haben besonders im Winter aufgrund der verminderten Anzahl an Sonnenstunden mit den Symptomen eines Vitamin-D-Mangels zu kämpfen. Sie fühlen sich müde und abgeschlagen. Aber ein Mangel an Vitamin D kann noch weitreichendere Folgen haben.

Folgen eines Vitamin-D-Mangels für die Zähne

Ein langanhaltender Mangel an Vitamin D kann sich beispielsweise äußerst negativ auf die Gesundheit der Zähne bzw. des Zahnhalteapparates auswirken. Fehlt dem Körper über lange Zeit Vitamin D, wird der Knochenaufbau dermaßen gestört, dass der Kieferknochen aufweicht und die Zähne nicht mehr gehalten werden können. Zahnverlust ist die Folge.

Außerdem erhöht sich im Falle eines Vitamin-D-Mangels auch das Entzündungsrisiko. Unsere natürliche Abwehr gegen Parondontalkeime funktioniert nicht mehr so gut. Es treten häufiger Entzündungen des Zahnfleischs auf.

Weiterhin wird der Zahnschmelz in Mitleidenschaft gezogen. Fehlt Vitamin D, werden die Zähne brüchig und Kariesbakterien können sich leichter ansiedeln.

Auf ausreichend Vitamin D achten

Ein Vitamin-D-Mangel kann also das Risiko für Parodontitis und Karies steigern. Um dies zu vermeiden, sollte man stets auf eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D achten. Am besten erreicht man das mit möglichst viel Zeit an der frischen Luft – gerade auch in der dunklen Jahreszeit. Wichtig ist ebenfalls eine gesunde Ernährung. In Lebensmitteln kommt Vitamin D vor allem in Fisch und Meeresprodukten vor sowie in geringeren Mengen auch in Eiern, Käse und Pilzen. Wer trotz allem zu wenig Vitamin D im Körper hat, sollte ggf. in Absprache mit seinem Arzt über eine Nahrungsergänzung nachdenken. Gerade im Winter kann eine zusätzliche Einnahme von Vitamin-D-Präparaten sinnvoll sein, um den Vitamin-D-Haushalt wieder aufzufüllen. Erwachsene benötigen täglich zwischen 600 und 2000 IE Vitamin D, das entspricht 15 bis 50 μg.