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Betriebliche Gesundheitsvorsorge – gesponsert vom Fiskus

Die eigene Gesundheit rückt oft erst in den Fokus, wenn sie akut in Gefahr ist. Die der Mit­ar­beiter meist erst, wenn die AU-Beschei­nigung vorliegt. Doch das ist zu kurz und vor allem zu spät gedacht. Denn je gesünder die Mitarbeiter, desto gesünder das Unter­nehmen. Daher ist aktive Gesundheitsför­derung für jeden Arbeitgeber ein Muss. Zumal auch der Gesetzgeber diese Ansicht teilt und Maßnahmen zur Gesundheitsför­derung in Unternehmen unter bestimmten Umständen bis zu einem Betrag von 600 € jährlich lohnsteuer- und sozialver­sicherungsfrei stellt.

Allerdings gibt es einige Fettnäpfchen, in die man besser nicht hineintreten sollte. Denn wenn sich Jahre später im Rahmen der nächsten Lohnsteueraußenprüfung herausstellen sollte, dass die Steuerfreiheit nicht greift, wird es mitunter für den Arbeitgeber sehr teuer. Das Bundesfinanzministerium hat daher in einem Schreiben die Einzel­heiten zur Steuerbefreiung zusammenfassend klar und deutlich geregelt.

Begünstigt können demnach Leistungen des Arbeit­gebers sein, die den allgemeinen Gesund­heitszustand des Arbeitnehmers verbessern oder der betrieblichen Gesund­heitsförde­rung dienen. Dabei müssen die Leistun­gen natürlich bestimmten gesetz­lichen Anforde­rungen genügen. Zu unterscheiden sind:

  • Individuelle verhaltensbezogene Prävention (sog. Präventionskurse)
  • Gesundheitsförderliche Maßnahmen im Betrieb (betriebliche Gesundheits­förderung)

Präventionskurse, bei denen es um eine individuelle verhaltensbezogene Prävention geht, werden steuerlich nur anerkannt, wenn diese den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) definierten Handlungsfeldern und Kriterien genügen und von den Krankenkassen nach § 20 SGB V über die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ des Dienstleistungsunterneh­mens „Team Gesundheit GmbH“ zertifiziert sind.

Für die betriebliche Gesundheitsförderung werden nur gesundheitsförderliche Maß­nahmen in Betrieben anerkannt, die den Kriterien entsprechen, die der GKV-Spitzen­verband nach § 20b SGB V festgelegt hat. Unternehmen müssen die Kurse individuell mit der Krankenkasse vereinbaren. Für die steuerliche Anerkennung ist eine Zertifi­zierung der Kurse durch die Krankenkassen allerdings nicht zwingend erforderlich.

Gefördert werden beispielsweise

  • Vermittlung und praktische Einübung von Entspannungsverfahren und Selbst­management-Kompetenzen,
  • Beratungen/Kurse zur Tabakentwöhnung,
  • Anleitung zur Bewältigung von Schmerzen und Beschwerden im Bereich des Muskel- und Skelettsystems, z.­B. Rückenschule,
  • Beratungen zur Vermeidung/Reduzierung von Übergewicht sowie von Mangel- und Fehlernährung sowie zur gesunden Ernährung

Spielt die Gesundheitsförderung gegenüber dem Komfortaspekt eine untergeordnete Rolle, scheidet eine Förderung aus. So sind beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sport­vereinen oder Fitnessstudios, physiotherapeutische Behandlungen, Massagen oder Eintrittsgelder in Schwimmbäder und Saunen steuerlich nicht begünstigt.

600 Euro jährlicher Freibetrag

Leistungen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind pro Kalenderjahr bis zur Höhe von 600 € je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Die 600 € stellen dabei einen Frei­betrag dar, d. h. ist die Maßnahme teurer als 600 €, ist nur der übersteigende Teil lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Voraussetzung ist, dass die Leistungen bzw. Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Gesundheitsleistungen, die durch eine Umwandlung des laufenden Gehalts finanziert werden, sind dagegen steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Auch Mini-Jobber begünstigt

Begünstigt sind neben vollbeschäftigten Arbeitnehmern auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Einen Rechtsanspruch auf gesundheitsfördernde Leistungen haben Arbeitnehmer jedoch nicht. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Maßnahmen auch nicht allen Mitarbeitern anbieten. Er kann z. B. nur einzelne Abteilungen oder einzelne Personengruppen, wie Raucher, auswählen.

Kein Arbeitslohn bei eigenbetrieblichem Interesse

Überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers, sind die Aufwendungen der Gesundheitsfürsorge beim Arbeitnehmer gar kein Arbeitslohn, sodass der Arbeitgeber hier nicht an die 600 €-Grenze gebunden ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei Aufwen­dungen für Gesundheits-Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen oder auch Schutz­impfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Bestehen Zweifel, ob bei bestimmten Maßnahmen das eigenbetriebliche Interesse oder das Eigen­interesse des Mitarbeiters überwiegt, sollte eine Bestätigung des medizinischen Dienstes einer Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft oder eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt eingeholt werden.

Hinweis: Arbeitgeber müssen die Sachbe­züge für die betriebliche Gesundheitsför­derung grundsätzlich im Lohnkonto auf­zeichnen. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für zertifizierte Kurse externer Anbie­ter, muss ein Nachweis über die Zertifi­zie­rung der Maßnahme und eine Teilnahme­bescheinigung des Kursleiters im Lohnkonto hinterlegt werden.



Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
auf die Beratung von Heilberufen

ETL ADVISA Köln
Tel.: 0221 9410198-0
advisa-koeln@etl.de
www.etl.de/advisa-koeln

Quelle: DENTAGEN Info 2021/01

Neues Gesetz: Transparenzregister verpflichtend



Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen bereits seit dem 01.10.2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personen­gesellschaften im Transparenzregister eingetragen werden.

Nun soll das Transparenzregister zum Voll­register ausgebaut werden. Die Meldefiktion der anderen Register entfällt. Jede juristische Person des Privatrechts und jede eingetra­gene Personengesellschaft muss ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenz­register melden. Das gilt z. B. für alle GmbH, oHG, KG, Genossenschaften und Vereine.

Das Gesetz ist zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Nach § 20 GwG sind grundsätzlich alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personen­gesellschaften verpflichtet, dem Transpa­renzregister ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ mitzuteilen.

Mit dem Gesetz verbunden ist ein hoher Bürokratieaufwand für alle Betroffenen. Zudem besteht das Risiko von Geldbußen, wenn der Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Immerhin sind lange Übergangsregelungen vorgesehen.

Prüfen Sie daher möglichst zeitnah, ob eine Eintragung im Transparenzregister vorzu­nehmen ist. Oder lassen Sie sich bei der Eintragung unterstützen.

Medizinproduktebetreiber-Verordnung ist Marktverhaltensregel

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.06.2021 – 4 U 184/20 festgestellt, dass Verbände und Mitbewerber auch gegen die zweckfremde Verwendung eines Medizin­produkts vorgehen können. Die Entschei­dung des OLG Hamm betraf zwar die Nutzung von Krankenfahrtragen in Kranken­kraftwagen. Sie hat jedoch darüber hinaus Bedeutung auf den Umgang mit Medizin­produkten.



Geklagt hatte ein genehmigtes Kranken­transportunternehmen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen einen Taxi- und Mietwagenunternehmer. Letzterer betrieb mit seinen Mietliegewagen Krankenfahrten. In dem Mietliegewagen befand sich eine Krankenfahrtrage. Die Beklagte hatte die eigenen Mitarbeiter nicht auf die Hand­habung dieser Krankenfahrtrage entsprechend den Vorgaben der Medizinprodukte­betreiberverordnung (MPBetreibV) ein­gewiesen. Darüber hinaus sah der Hersteller keine Verwendung seiner Fahr­trage in anderen Fahrzeugen als Krankenkraftwagen vor.

Durch die Verwendung in einem Miet­liege­wagen hatte der Betreiber gegen diesen Zweck des Herstellers verstoßen. Mit der zweckfremden Nutzung gingen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der transportierten Patienten einher.

§ 4 Abs. 1 und 2 MPBetreibV sind nach Auffassung des OLG Hamm Marktver­hal­tensregeln. Verstöße gegen Marktverhal­tensregeln können sich daher als unlauterer Wettbewerb darstellen. Nach § 4 Abs. 1 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den Vorschriften der MPBetreibV sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und angewendet werden. § 4 Abs. 2 MPBetreibV verlangt zudem, dass Medizinprodukte nur von Personen betrieben oder angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.

Der Betreiber muss daher die zweckfremde Nutzung der Medizinprodukte unterlassen.

Über den Autor
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für Medizinrecht und Informationstechnologie­recht. Rechtsanwältin Kristin Kirsch hat IT- und Datenschutzrecht im Fokus. Sie interessieren sich nicht nur für neue Technologien und sind neugierige Anwender. Sie unterstützen Mandanten auch bei den damit einhergehenden Rechtsfragen sowie solchen der digitalen Transformation.

Staufer Kirsch GmbH
T +49 89 21530330

legal@stauferkirsch.dewww.stauferkirsch.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/03

Falsche Zahnpflege erhöht Übertragungsrisiko von COVID-19

Die spanischen Forscher María José González-Olmo, Bendición Delgado-Ramos, Ana Ruiz-Guillén, Martín Romero-Maroto und María Carrillo-Díaz untersuchten das (Mund-)Hygiene-Verhalten von Familien und Wohngemeinschaften, innerhalb derer mindestens eine Corona-Infektion vorlagen. Die Studie wurde jetzt veröffentlicht: Falsche Zahnpflege kann das Übertragungsrisiko um ein Vielfaches erhöhen.

Bereits im April 2020 führten die Wissenschaftler eine Umfrage durch, die auf die Hygiene innerhalb von Wohngemeinschaften abzielte, bei denen mindestens eine Corona-Infektion vorlag. Ziel war es herauszufinden, wie das mundhygienische Verhalten angepasst werden muss, um weitere Übertragungen innerhalb der Gemeinschaften oder Familien zu vermeiden.

Insgesamt wurden 302 Personen, bei denen durch PCR-Test eine COVID-19-Infektion bestätigt wurde und die mit einer anderen Person zusammenlebten, mit der sie ein Badezimmer teilten, die Analyse einbezogen.

Aufbau der Befragung

Der strukturierte Fragebogen bestand aus Fragen, die mehrere Bereiche abdeckten:

(1) soziodemografische Daten

(2) Kreuzübertragung auf eine andere Person, die in derselben Wohnung lebt und ein Badezimmer mitbenutzt, mit einem Antwortformat, das mittels einer dichotomen Frage (ja = 1/nein = 0) durchgeführt wurde

(3) Mundhygienegewohnheiten.

Im Segment Mundhygiene wurden folgende Daten erhoben:

• üblicherweise gemeinsame Nutzung einer Zahnbürste
• üblicherweise gemeinsame Nutzung eines Zahnbürstenbehälters
• üblicherweise gemeinsame Nutzung von Zahnpasta
• üblicherweise vertikale Platzierung der Bürste
• üblicherweise Platzierung der Kappe mit Loch für die Bürste
• üblicherweise Desinfektion der Bürste
• üblicherweise Schließen des Toilettendeckels vor dem Spülen
• Wechsel der Zahnbürste nach COVID-19 + Test

Mundhygienegewohnheiten müssen verbessert werden

Nur 33,8 % putzten ihre Zähne zwei- oder mehrmals täglich, 20,2 % verwendeten täglich Zahnseide, 15,2 % benutzten eine tägliche Mundspülung und 17,2 % bürsteten täglich ihre Zunge. Die Forscher fanden signifikante Unterschiede bei den Mundhygienemaßnahmen für das Zungenputzen. Diese Hygienemaßnahme wurde in der Gruppe, in der es keine Übertragung der Krankheit auf andere Mitglieder des Haushalts gab, häufiger angewendet.

Mundhygiene für den Alltag

Um Kontaminationen zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass sich Zahnbürsten innerhalb der Familie nicht im selben Behälter befinden. Nach dem Gebrauch werden Reinigungsgeräte kontaminiert und können, wenn sie nicht desinfiziert werden, ein Reservoir für Mikroorganismen sein. Das mikrobielle Überleben begünstigt die Ausbreitung auf andere Personen, wenn Reinigungsgeräte zusammen gelagert oder gemeinsam benutzt werden.

Auch sollten Familienmitglieder nicht dieselbe Zahnpasta-Tube verwenden, da dies ebenfalls eine Kontamination begünstigen kann. Außerdem muss die Zahnbürste mit dem Bürstenkopf nach oben aufbewahrt werden, da dies eine schnellere Trocknung ermöglicht und die Verbreitung von Mikroorganismen verhindert. Auch wenn die Bürste von einer Verpackung begleitet wird, muss diese Öffnungen haben, um das Trocknen zu erleichtern.

Toiletten sollten als mögliche Quelle einer viralen Kontamination der Raum- und Oberflächenluft betrachtet werden. Nach der Toilettenspülung kommt es häufig zu einer ständigen mikrobiellen Kontamination der Innenraumluft, die eine wichtige Quelle für die Ausbreitung nicht nur von Darm-, sondern auch von Atemwegsviren sein kann, die ebenfalls häufig über die Fäkalien ausgeschieden werden. Das Ausmaß der Kontamination in der Toilettenumgebung wurde untersucht und ergab, dass die höchste Oberflächenkontamination in der Nähe der Aerosolquelle auf Höhe des Toilettensitzes auftrat. Es wurden jedoch auch kontaminierte Oberflächen in einem Abstand von 83 cm von der Toilette gefunden. Aus diesem Grund sollte auch die Zahnbürste in einem Abstand von mindestens 1 m von der Toilette entfernt aufbewahrt werden, um eine mögliche Kontamination zu vermeiden, da das Virus auch in Fäkalien und Urin vorkommt.

Nach Beendigung eines eventuellen infektiösen Prozesses sollte immer eine neue Bürste verwendet werden!


Quelle: https://www.dentalnews.com/2021/07/28/oral-hygiene-habits-and-possible-transmission-of-covid-19-among-cohabitants/ 

Home-Bleaching schädigt Zahnschmelz

 

Weiß, weißer, Zahnschmelz kaputt. Bleaching? Bitte nur beim Profi! Denn schon niedrig dosiertes Carbamidperoxid-Gel kann den Schmelz schädigen, in hoher Konzentration stirbt die Pulpa. Das zeigte jetzt eine In-vitro-Studie aus Toronto, Kanada.

Die kanadischen Forscher untersuchten die Schäden an den Zahnzellen, die durch die Verwendung von Carbamidperoxid-Zahnaufhellungsbehandlungen verursacht werden. Um die Lebensfähigkeit von Zahnzellen nach Bleaching-Behandlungen mit Carbamidperoxid (CP) anhand eines In-vitro-Dentin-Perfusionstests zu untersuchen, wurden 30 Zähne zwei Wochen lang vier Stunden täglich einem 5-prozentigen oder 16-prozentigen CP-Gel ausgesetzt.

SCHON 5-PROZENTIGES CARBAMIDPEROXID SCHÄDIGT DEN SCHMELZ

Ergebnis: 5 Prozent und 16 Prozent CP führten im Vergleich zur Kontrolleinheit zu einem signifikant niedrigeren Schmelzproteingehalt. Die Lebensfähigkeit der humanen Pulpastammzellen (HDPSCs) nahm in allen Gruppen mit der Zeit exponentiell ab.

BEI KONZENTRATIONEN VON ETWA 35 PROZENT STIRBT DIE ZAHNPULPA

Die Studie ergab, dass der Verlust des Schmelzproteingehalts zu einem stärkeren Eindringen des Bleichmittels in das Innere des Zahns führt und damit zu einer erhöhten Sterblichkeit der Zahnmarkzellen. Selbst eine empfohlene Anwendung von nur 10 Prozent Carbamidperoxid-Gel auf den Zähnen reduziert den Gehalt an Schmelzproteinen um bis zu 50 Prozent. Bei Carbamidperoxid-Konzentrationen von etwa 35 Prozent – in Kanada übrigens problemlos online bestellbar – stellten die Forscher fest, dass die Zahnpulpa-Zellen die Exposition nicht überlebten.

„Innerhalb der Grenzen dieser In-vitro-Studie kommen wir zu dem Schluss, dass selbst geringe Konzentrationen von H2O2 und CP zu einer schädlichen Veränderung des Schmelzproteingehalts führen und die Lebensfähigkeit von HGFCs und HDPSCs beeinträchtigen“, bilanzieren die Forscher.


 

Quelle: Redha, O., Mazinanian, M., Nguyen, S. et al. Compromised dental cells viability following teeth-whitening exposure. Sci Rep 11, 15547 (2021). doi.org/10.1038/s41598-021-94745-w

VENEER DAY 2021 präsentiert von nexac

 
 
Wie hochästhetische Veneerversorgungen gelingen, erfahren Zahntechniker beim Veneer Day 2021. Professor Dr. Jürgen Manhart und Zahntechniker Uwe Geringer referieren am 02.10.2021 im NH Frankfurt Mörfelden Conference Center. Veranstaltet wird der Tag von nexac dental communications.
 
Der Tageskurs vermittelt Zahntechnikern praxisorientiert die Möglichkeiten und Limitationen aller Arten von Veneers. Zahlreiche Step-by-Step-Dokumentationen unterschiedlicher klinischer Fälle stellen die Behandlungssystematik der verschiedenen Veneertypen und die genaue Abfolge einer jahrelang erprobten, erfolgreichen Teamarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechniker im Detail dar. Die beiden Vollkeramikexperten Professor Dr. Jürgen Manhart und Zahntechniker Uwe Gehringer zeigen ihr Vorgehen von der Planung bis zur adhäsiven Befestigung
 
Es wird ein sehr spannender Tag“, so Uwe Gösling. „Der erste Teil des Seminars findet gemeinsam mit allen Teilnehmern statt und Uwe Gehringer und Prof. Dr. Manhart referieren gemeinsam vor allen Teilnehmenden. Danach trennen sich die beiden Berufsgruppen und Uwe Gehringer gibt den Zahntechnikern laborspezifische Tipps, während parallel über die klinischen Aspekte referiert wird. Zum Abschluss und zur Diskussion kommen alle Teilnehmer wieder zusammen und besprechen gemeinsam die Aspekte der adhäsiven Befestigung und die ästhetische Einprobe der Veneers.
 
Als DENTAGEN-Mitglied erhalten Sie 10 % Rabatt bei der Buchung.
 
Wann? 2. Oktober 2021
Wo?  NH Frankfurt Mörfelden Conference Center

Zähneknirschen durch Smartphone-Nutzung

Smartphones sind schon lange fester Bestandteil unseres Alltags. Israelische Forscher fanden jetzt heraus, dass die Nutzung zu Bruxismus (Zähneknirschen) und temporomandibulären Dysfunktionen (TMD) führen kann.

Knapp 600 Probanden im Alter von 18 bis 35 Jahren wurden für die Studie der Tel Aviv University School of Dental Medicine in drei Gruppen unterteilt.

Gruppe 1: ultraorthodoxe Jüdinnen und Juden, die zwar ein Mobiltelefon besitzen, dieses aber keinen Internetzugang hat.

Gruppe 2: All diejenigen, die ein Smartphone besitzen, dies aber nur für berufliche Zwecke verwenden

Gruppe 3: Junge Erwachsene, die das Smartphone privat nutzen und unbegrenzten Zugriff auf Social Media-Kanäle, Nachrichtendienste und Spiele haben

Durch einen Fragebogen analysierten die Forscher den Gesundheitszustand der Probanden. Schmerzen im Kiefer, vor den Ohren und im Schläfenbereich sollten dabei auf TMD hinweisen. Auch die Art des Schmerzes war Teil der Fragen. 

Mehr Bruxismus, TMD und Schlafstörungen

Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass in der Gruppe zwei und drei 45 Prozent der Smartphone-Nutzer an Bruxismus leiden. 29 Prozent gaben darüber hinaus an, Schmerzen im Bereich der Kiefermuskulatur zu haben.

Dagegen berichteten nur 14 Prozent der Probanden aus Gruppe eins von TMD und auch nur 14 Prozent von Bruxismus.

Außerdem beschrieben 54 Prozent aller Smartphone-Nutzer mäßige bis häufige Schlafstörungen mit nächtlichem Erwachen. Bei der Gruppe eins gaben das nur 20 Prozent an. Die Hälfte der Probanden der Gruppe drei fühlte sich zudem mittel bis stark durch das Handy gestresst.

Klarer Zusammenhang zwischen Smartphone und Bruxismus

Die Forscher konstatieren anhand ihrer Studie einen Zusammenhang zwischen exzessiver Smartphone-Nutzung und Schlafstörungen. Dadurch entwickelten sich Müdigkeit, Kieferschmerzen, Verspannungen und Zähneknirschen. Die körperlichen Symptome durch Stress und Angst könnten laut Wissenschaftler auch zu Schäden an der Zahnhartsubstanz und den Kiefergelenken führen. Gerade das Gefühl, nichts verpassen zu wollen (FOMO – Fear Of Missing Out), führe heutzutage zu einer wachsenden Abhängigkeit von Smartphones, was wiederum Angst- und Stressgefühle auslöse.

Chronische Schmerzen sind nur ein Teil der Folgen

Obwohl die  untersuchten Gruppen verschiedenen Stressfaktoren ausgesetzt sind, konnte in dieser Studie der Effekt von Smartphones gezielt isoliert werden. Dennoch räumen die Autoren ein, dass im Hinblick auf die kulturellen und lebensstilbedingten Unterschiede zwischen den streng religiösen und weltlichen Gruppen auch Limitationen bestehen.

Trotzdem werde deutlich, dass die religiösen Gruppen, die das Mobiltelefon lediglich zu beruflichen Zwecken verwenden oder gar keinen Internetzugang haben, deutlich weniger von Schlafstörungen oder TMD betroffen sind als die Gruppe, die das Internet im vollem Umfang nutzte.

Die Forscher schlussfolgern, dass die negativen Auswirkungen der ständigen Smartphone-Nutzung erheblich sein können, wobei chronische orofaziale Schmerzen und irreversible Schäden an Zahnhartsubstanzstrukturen nur einige dieser negativen Folgen sind.


Quelle: zmonline.de

EAP® wird neuer DENTAGEN-Partner

 

EAP®

 

EAP® steht für bestmögliche Produktqualität und Dienstleistung. Ihre langjährige Expertise im zahnmedizinischen, implantologischen und parodontologischen Bereich sowie im Bereich der Zerspanung und der additiven Fertigung ist herausragend.
Nach über 10 Jahren Entwicklungs- und Forschungsarbeit haben die Gründer Prof. Dr. Mario Kern und seine Gattin Frau DDr. Birgit Kern ein bereits vielfach international ausgezeichnetes Produkt auf den Markt gebracht, dass das Problem der bei Implantatpatienten häufig auftretenden Periimplantitis, behoben hat.

EAP® vereint zwei Goldstandards in einem Produkt zum Vorteil des Zahnarztes, des Zahntechnikers und des Patienten. Beide Standards, das Titan-Abutment für die Biokompatibilität und die T-Base für die Ästhetik, ergeben das EAP® Abutment.
EAP® Abutments werden Ihnen helfen, die bestmögliche prothetische Implantatversorgung für Ihre Patienten schnell, vorhersagbar und nachhaltig zu erreichen.

 

IHRE VORTEILE ALS ZAHNTECHNIKER

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Keine neue Software notwendig.

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Somit ist EAP® maximal biokompatibel.

→ Eine nachträgliche Änderung ist schnell und einfach durchführbar, ohne Kosten zu produzieren. Sie erhalten immer eine perfekte Ästhetik.

→ Gingivahöhen spielen keine Rolle mehr.

 

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Wir stellen Ihnen die Abutments von EAP® in einem kostenlosen Webinar vor und beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Produkt.
Wann? 9. September 2021 um 14:00 Uhr
Wo?
Online
Wie? Einfach hier anmelden! 
Sie bekommen vor Beginn der Veranstaltung eine Einladung zur Videokonferenz an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail gesendet.

Danke für 100 Follower auf LinkedIn

Wir möchten noch näher mit unseren Mitgliedern und Partnern verbunden sein, eine Anlaufstelle bieten und ihnen einen Einblick hinter die Kulissen von DENTAGEN bieten. Das klappt kaum an einer Stelle besser als auf LinkedIn. Deshalb betreiben wir seit Juli ein Unternehmensprofil auf dem sozialen Netzwerk.

Hier kommen unsere Mitarbeiter zu Wort, wir berichten über die aktuellsten Themen, mit denen wir uns beschäftigen und möchten uns mit Kunden, Interessenten und allen, die mit uns über die Dentalbranche diskutieren möchten, austauschen.

Deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass unsere DENTAGEN Community auf LinkedIn wächst und wir nun 100 Follower verzeichnen können. Ein großes Dankeschön richten wir deshalb an jeden einzelnen, der uns auf LinkedIn folgt.

Selbstverständlich werden Sie auch weiterhin auf LinkedIn und auch auf Facebook von uns hören, sich mit uns austauschen können und DENTAGEN als Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft für zahntechnische Labore noch besser kennenlernen.

Wenn Sie unser Profil noch nicht kennen, schauen Sie gerne einmal vorbei.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und sind offen für alle Fragen und Anregungen, die Sie mit uns teilen möchten.

Zu unserem LinkedIn Profil kommen Sie hier.

Was ist unsere erste Zahn-Erinnerung?

Es sind häufig nur ganz besondere Ereignisse oder speziellen Sinneswahrnehmungen wie Gerüche und Geschmäcker aus unserer frühesten Kindheit, an die wir uns erinnern. Die dentale Online-Umfrageplattform DentaVox wollte jetzt wissen, welche früheste Erinnerung uns in Bezug auf unsere Zähne im Gedächtnis geblieben ist.

Ausfallen der Milchzähne

Fast 8.000 Personen nahmen an der Online-Befragung teil und verrieten, welche frühe Erinnerung sie mit ihren Zähnen in Verbindung bringen. Mit Abstand am häufigsten (37 %) konnten sich die Befragten an das Ausfallen eines Milchzahns erinnern. Auf Platz zwei der dentalen Erinnerungen schaffte es mit 12 % der Zahnschmerz. Dicht darauf folgte die Erinnerung, die Zähne von anderen geputzt zu bekommen (11 %) und Zahnpasta zu essen (9 %). Für insgesamt 8 % der Teilnehmenden war eine Zahnarztpraxis oder eine Zahnbehandlung das erste dentale Erlebnis, das ihnen präsent war.

Späte Zahn-Erinnerung

In der Regel stammen unsere ersten Kindheitserinnerungen bereits aus dem Lebensalter von drei bis vier Jahren. Die Befragten datierten ihre Zahn-Erlebnisse mehrheitlich auf das Alter zwischen sechs und zehn Jahren. Das deckt sich mit dem Alter des Milchzahnverlustes. Vor diesem Zeitpunkt scheinen wir unsere Zähne als Kinder einfach nicht stark wahrzunehmen.

Bleiben zahnärztliche Ratschläge im Gedächtnis?

In der Umfrage sollten die Teilnehmenden ebenfalls Angaben zu den ersten zahnärztlichen Ratschlägen machen, die sie bekommen hatten. Demnach konnten sich 68 % noch an Ratschläge fürs Putzen der Zähne, 53 % an Empfehlungen zur Wahl der Zahnbürste und 50 % zur Wahl der Zahnpasta erinnern.

Erinnerungen auffrischen

Wenn Sie Ihre Erinnerungen zum Thema Zahnpflege auffrischen wollen, können Sie immer wieder beim Team Ihrer behandelnden Zahnarztpraxis nachfragen. Die Aufklärung zur Mundhygiene ist neben der eigentlichen Behandlung ein Kernpunkt der zahnärztlichen Arbeit.

Überprüfen Sie gemeinsam regelmäßig, ob Sie die richtige Zahnbürste verwenden, ob die Zahnpasta zu Ihrer Zahnsituation passt und lassen Sie sich Tipps zur Zahnzwischenraumpflege geben. So haben Sie lange Freude an Ihren natürlichen Zähnen und fördern gleichzeitig Ihre Allgemeingesundheit.

Zahnersatz kann vor Demenz schützen

Mit jedem verlorenen Zahn wächst das Risiko einer kognitiven Beeinträchtigung – aber nicht für Menschen, die Zahnersatz haben wie eine Studie am New Yorker „NYU Rory Meyers College of Nursing“ herausgefunden hat. Das Forscherteam analysierte 14 Studien über den Zusammenhang zwischen Zahnverlust und kognitiven Funktionen, an denen insgesamt über 34.000 Erwachsene teilnahmen. Sie fanden heraus, dass Zahnverlust mit einem 1,48-fach höheren Risiko für kognitiven Abbau und einem 1,28-fach höheren Risiko für Demenz verbunden war, selbst nachdem sie andere Faktoren kontrolliert hatten.

Positive Wirkung von Zahnersatz

Diejenigen, die Zahnersatz trugen, hatten jedoch nicht das gleiche Risiko. Tatsächlich fanden die Forscher keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Zahnverlust und kognitivem Abbau bei Menschen mit Zahnersatz. Menschen mit fehlenden Zähnen waren eher kognitiv beeinträchtigt, wenn sie keinen Zahnersatz hatten.

„Angesichts der schwindelerregenden Zahl von Menschen, bei denen jedes Jahr Alzheimer und Demenz diagnostiziert wird, und der Möglichkeit, die Mundgesundheit über die gesamte Lebensspanne zu verbessern, ist es wichtig, ein tieferes Verständnis des Zusammenhangs zwischen schlechter Mundgesundheit und kognitivem Abbau zu gewinnen“, sagte Bei Wu, Professor am NYU.

Gute Mundhygiene im Fokus

Frühere Forschungen haben einen Zusammenhang zwischen Mundgesundheit und kognitiver Beeinträchtigung sowie Demenz gezeigt. Einige Forscher haben vermutet, dass fehlende Zähne zu Schwierigkeiten beim Kauen führen könnten, was wiederum zu einem Nährstoffmangel im Gehirn führen könnte. Andere Studien haben auf einen Zusammenhang zwischen Zahnfleischerkrankungen und Alzheimer-Krankheit hingewiesen. Alternativ könnte es sein, dass Zahnverlust ein Symptom für sozioökonomische Deprivation ist, die ebenfalls ein Risikofaktor für kognitiven Verfall ist.

„Diese ‚Dosis-Wirkungs-Beziehung‘ zwischen der Anzahl fehlender Zähne und dem Risiko einer verminderten kognitiven Funktion stärkt die Beweise, die Zahnverlust mit kognitiver Beeinträchtigung in Verbindung bringen, erheblich und liefert einige Hinweise darauf, dass Zahnverlust den kognitiven Verfall vorhersagen kann“, sagte Xiang Qi, Doktorand am NYU.

Die Forscher vermuten, dass eine gute Mundhygiene sogar schützend wirken kann. „Unsere Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer guten Mundgesundheit und ihre Rolle bei der Erhaltung der kognitiven Funktion“, so Wu.


Quelle: sciencedaily.com

Mit Reishülsen-Flüssigrauch gegen Parodontitis

Die Volkskrankheit Parodontitis sorgt stetig für neue Forschungen. Jetzt haben indonesische Forscher einen eher ungewöhnlichen Therapieansatz untersucht. Die Hauptrolle spielt darin Liquid Smoke aus Reiskörner.

Eigentlich sind Reishülsen bei der Reisernte in Asien ein Abfallprodukt. Doch verarbeitet man sie zu Flüssigrauch weiter, soll dieser Rauch viele positive Eigenschaften haben. Das untersuchte eine indonesische Forschergruppe nun, um eine mögliche Behandlung von Parodontitis durch den Flüssigrauch auszuloten.

Behandlung von Parodontitis mit Flüssigrauch

Der Flüssigrauch mit Raucharoma kann aus verschiedenen Materialien durch Pyrolyse hergestellt werden. Er findet am häufigsten in der Lebensmittelindustrie Anwendung, um dort den Geschmack des Räucherns zu simulieren. Der aus den Reishülsen produzierte Liquid Smoke soll antioxidative, antidiabetische und entzündungshemmende Eigenschaften besitzen. Jedoch konnten diese Effekte bisher noch nicht wissenschaftlich belegt werden.

Die indonesischen Forscher publizierten ihre Ergebnisse zur Auswirkung von Liquid Smoke auf das Parodont im European Journal of Dentistry. In ihrer Studie behandelten sie Ratten mit Porphyromonas-gingivalis-induzierter Parodontitis für zwei beziehungsweise sieben Tage mit Reishülsen-Flüssigrauch. Die Kontrollgruppe erhielt dagegen keine Behandlung gegen die Parodontitis. Anschließend führten die Forscher durch eine Immunhistochemie eine Analyse des Knochens und des Sulkus durch.

Positiver Effekt erkennbar

Die spannenden Ergebnisse: Tatsächlich verringerten sich die Entzündungsmarker, und die Proliferationsmarker stiegen an. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass Liquid Smoke aus Reishülsen einen positiven Effekt auf Porphyromonas-gingivalis-induzierte Parodontitis hat. Das liege zum einen an der Hemmung der proinflammatorischer Zytokinproduktion und zum anderen an der direkten Inhibition gramnegativer Bakterien wie Porphyromonas gingivalis.


Quelle: Budhy TI, Arundina I. et al: „The Effects of Rice Husk Liquid Smoke in Porphyromonas gingivalis-Induced Periodontitis” published in Eur J Dent Epub ahead of print. PMID: 34041725 on May 26, 2021.

Weisheitszahn-OP kann Geschmackssinn verbessern

Eine neue Studie, die von Forschern der Medizinischen Fakultät der Universität Pennsylvania durchgeführt wurde, hat einen interessanten Befund im Zusammenhang mit der Entfernung von Weisheitszähnen entdeckt. Laut den Forschern können Patienten, denen die Weisheitszähne gezogen wurden, noch Jahrzehnte nach der Operation verbesserte Geschmacksfähigkeiten haben.

„Frühere Studien haben nur auf negative Auswirkungen auf den Geschmack nach der Extraktion hingewiesen, und es wurde allgemein angenommen, dass sich diese Auswirkungen im Laufe der Zeit auflösen“, sagte der Forscher Richard L. Doty, Ph.D. „Diese neue Studie zeigt uns, dass sich die Geschmacksfunktion zwischen dem Zeitpunkt der Operation und bis zu 20 Jahre später tatsächlich leicht verbessern kann. Das ist ein überraschender, aber faszinierender Befund, der weitere Untersuchungen verdient, um besser zu verstehen, warum er sich verbessert und was er klinisch bedeuten könnte.“

Langfristige Geschmacksverbesserung

Für die Studie analysierten die Forscher die Daten von mehr als 1.200 Patienten, die ihren Geschmack in einem lokalen Testcenter untersuchen ließen. Von dieser Gruppe hatten fast 900 ihre Weisheitszähne entfernt bekommen. Bei dem Geschmackstest probierten die Teilnehmer fünf verschiedene Lösungen und mussten dann angeben, ob sie salzig, süß, bitter oder sauer waren.

Insgesamt schnitten diejenigen, denen die Weisheitszähne entfernt wurden, beim Geschmackstest besser ab als diejenigen, die ihre Weisheitszähne noch hatten. Die Ergebnisse zeigten, dass Frauen, denen die Weisheitszähne entfernt wurden, tendenziell besser abschnitten als Männer, denen die Weisheitszähne ebenfalls entfernt wurden. Die Studie zeigte, dass der Unterschied subtil war – die Teilnehmer erlebten einen Geschmacksunterschied von bis zu zehn Prozent, wenn ihre Weisheitszähne entfernt wurden.

Die Forscher erklärten, dass dieser Trend möglicherweise auf die Art und Weise zurückzuführen ist, wie die Nerven nach einer Extraktionsoperation beeinflusst werden. Die Freilegung der Nerven im Mund während der Operation kann die Geschmacksknospen im gesamten Mund tatsächlich empfindlicher machen.

Weitere Studien notwendig

„Weitere Studien sind notwendig, um den Mechanismus oder die Mechanismen hinter der extraktionsbedingten Verbesserung der Geschmacksfunktion zu bestimmen“, sagte Dr. Doty. „Die Effekte sind subtil, aber sie könnten einen Einblick geben wie eine langfristige Verbesserung der Nervenfunktion aus der Veränderung der Umgebung, in der sich die Nerven ausbreiten, resultieren kann.“

Quelle: Sciencedaily