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DENTAGEN-Workshop „Strategische Vertriebsplanung“

Jeder betrieblichen Aktivität, die effektiv und effizient sein soll, muss eine Planung vorausgehen. Zweck der strategischen Zielsetzung und Vertriebs­planung ist, Ihren Vertrieb langfristig auf erfolgreiche und unabhängige Beine zu stellen.

Wir freuen uns, Ihnen hierzu die ersten Workshops in Zusammenarbeit mit Claudia Huhn – Beratung · Coaching · Training – in Waltrop, Karlsruhe und Berlin anbieten zu können.

Inhalt:

  • Entwicklung von tragfähigen Vertriebs­zielen, kurz-, mittel- und langfristig
  • Wer sind Sie? Was macht Sie erfolgreich?
  • Wer macht in Ihrem Labor den Vertrieb?
  • Entwicklung eines konkreten Zielkundenbildes (welche Kunden sind Ihre Kunden, welche nicht)?

  • Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplanes (Inhalt und Kapazität) für die folgenden 12 Monate zur Erreichung Ihrer Vertriebsziele
  • Im Rahmen des Maßnahmenplanes werden u. a. zukünftige Aktionen, Kundenveranstaltungen, Marketingmaßnahmen, Umsatzausbau bei Bestandskunden erarbeitet, die zur Erreichung Ihres Vertriebsziels beitragen.

  • Nachdem der erste Workshop erfolgreich am 4. September in Waltrop stattfand, bieten wir Ihnen noch zwei weitere Termine im Herbst an. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 259,- € zzgl. gesetzlicher MwSt.

    • 25. Oktober 2019, 10 bis 18 Uhr im Impuls Atelier in Karlsruhe
    • 13. November 2019, 10 bis 18 Uhr in den Räumen der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung in Berlin


    ACHTUNG! Die Workshops sind auf max. 16 Teilnehmer begrenzt. Zögern Sie bitte nicht, sich rechtzeitig bei Susanne Benthaus unter 02309 7847024 anzumelden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter „www.dentagen.de/fortbildungen/“.




    Der erste Workshop „Strategische Vertriebsplanung“ mit Referentin Claudia Huhn (6. v.l.) fand bereits Anfang September
    bei bestem Wetter und bei ebensolcher Stimmung im neuen Seminarraum der DENTAGEN-Geschäftsstelle in Waltrop statt.


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

    Werkvertragsrecht


    Die Abnahme des vom Zahntechniker gefertigten Zahnersatzes – Bekanntlich ist das gewerbliche Dentallabor ein Handwerksbetrieb, welcher als gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk der Meisterpflicht unterliegt.

    Bedient sich der Zahnarzt nicht eines eigenen Labors, welches als Hilfsbetrieb keinen Handwerksbetrieb darstellen würde, kommt zwischen ihm und dem Dentallabor ein Werkvertrag zustande. Der Werkvertrag zeichnet sich in Abgrenzung zum Dienstvertrag dadurch aus, dass Erfolg geschuldet ist. Der Vergütungsanspruch des Zahntechnikers ergibt sich daher aus §§ 631, 632 BGB. Fällig ist die Vergütung nach §§ 640, 641 BGB dann, wenn das „Gewerk“ abgenommen wurde.

    Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Dental­laboren und Zahnärzten gegeben. Streitfrage war dabei jeweils, wann und ob das Werk abgenommen wurde. Auf diese Fragestellung soll hier am Beispiel einer Kombinationsprothetik (nach OLG Frankfurt, 26 U 56/04) eingegangen werden.

    Abnahme im Sinne des § 640 BGB bedeutet die körperliche Hinnahme des Werkes im Rahmen der Besitzübertragung verbunden mit der Anerkennung als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung, wobei diese Anerkennung auch stillschweigend erfolgen kann. Eine stillschweigende Abnahme kommt jedoch nur bei einem Verhalten des Bestellers (Zahnarzt) in Betracht, aus dem der Unternehmer (Zahntechniker) nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte schließen darf, der Besteller billige die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß. Ein solcher Schluss setzt in der Regel die Möglichkeit des Bestellers zur Prüfung des Werkes und eine vertragsgemäße Leistung voraus.

    Eine stillschweigende Abnahme kann etwa vorliegen, wenn der Besteller das im Wesentlichen funktionstüchtige Werk in Gebrauch nimmt, wobei die erstmalige Feststellung der Nutzung des Werkes nicht genügt. Erforderlich ist eine gewisse von den Umständen des Einzelfalls abhängige Nutzungsdauer.

    Bei der Abnahme von Zahnprothesen muss im Hinblick darauf berücksichtigt werden, dass sich die Herstellung einer Kombinationsprothetik in drei Schritte gliedert. Zunächst wird das auf den tragenden Zähnen zu befestigende Primärteil hergestellt und eingepasst. Der Zahnarzt prüft den präzisen Sitz und führt Nacharbeiten selbst durch oder lässt diese durch den Zahntechniker durchführen. Dann findet eine zweite Abformung statt, die das Meistermodell ergibt. Dabei sind die Primärteile mundidentisch fixiert. Auf der Grundlage des Meistermodells stellt der Zahntechniker die Sekundärteile her, die zusammen mit den Materialien für die dreidimensionale Positionsfestlegung des Unterkiefers zum Oberkiefer dem Zahnarzt zur erneuten Anprobe vorgelegt werden.


    Ergeben sich danach keine Beanstandungen, erfolgt im nächsten Schritt eine Aufstellung der Zähne in Wachs. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Elemente aus Metall oder Keramik vollendet. Wenn sich auch bei dieser Probe keine Beanstandungen ergeben, erhält der Zahntechniker die Anweisung zur Fertig­stellung der Prothese, die anschließend endgültig eingegliedert wird. Mit dieser Eingliederung hat der Zahnarzt die Leistung des Zahntechnikers zur Erfüllung seiner Pflicht gegenüber dem Patienten verwertet.

    Diese Verwertung ist zugleich als schlüssige Billigung des Werkes des Zahntechnikers und damit als Abnahme anzusehen, denn vor der endgültigen Eingliederung hatte der Zahnarzt mehrfach die Möglichkeit die Leistung daraufhin zu überprüfen, ob diese vertragsgemäß war.

    Entsprechend ist der Vergütungsanspruch fällig und möchte der Zahnarzt nun noch Mängel geltend machen, ist er darlegungs- und beweisbelastet. Der Zahlungsanspruch aber besteht.

    Bei Fragen rund um den Werkvertrag sowie bei strittigen Forderungen und dem Inkasso von Forderungen stehen Ihnen die ServiCon Rechtsanwälte Dr. Zgaga & Partner jederzeit zur Verfügung.

    Alexander Pleh (Syndikusrechtsanwalt)
    Vorstand
    ServiCon Service & Consult eG
    An Lyskirchen 14 | 50676 Köln
    Tel.: 0221 355371-0 | Fax: 0221 355371-50
    info@servicon.de
    www.servicon.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

     

    Veräußerung des Dentallabors


    Rechtzeitige Planung schafft finanzielle Spielräume

    Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihr zahntechnisches Labor zu verkaufen? Dann stehen Neuinvestitionen selten auf dem Plan. Dabei lassen sich im Einzelfall interessante Steuereffekte erzielen. Zudem sind für Käufer und Verkäufer ein modern ausgestattetes Labor mit eingespielter Technik, ohne Ausfall­zeiten für Umbau- und Renovierungsarbeiten, durchaus ein positiver Aspekt bei der Kaufpreisfindung. Dabei bietet der „Investitionsabzugsbetrag“ interessante Gestaltungsmöglichkeiten.


    Zur Erinnerung:
    In den Genuss dieser Steuerförderung (40 % voraussichtlicher Investitionen können gewinnmindernd abgezogen werden) kommt, wer bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung einen Gewinn von max. 100.000 € erzielt oder den Gewinn als Bilanzierer ermittelt und zum Stichtag das Betriebsvermögen 235.000­ € nicht übersteigt. Gemeint ist das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital.

    Vieleicht ermitteln Sie schon bislang den Gewinn mittels einer Bilanz. Wenn Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Veräußerung die Gewinnermittlungsart per Gesetz auf Bilanzierung umstellen. Durch freiwilligen vorherigen Wechsel der Gewinnermittlungs­art haben Sie die Möglichkeit, die Kriterien für den Investitionsabzugsbetrag zu erfüllen. Zudem kann der durch den Wechsel entstehende Übergangsgewinn liquiditätsschonend auf drei Jahre verteilt werden. Ein Vorteil, der bei Wechsel der Gewinnermitt­lungsart bei Veräußerung nicht greift. Hier zählt der Übergangsgewinn zum laufenden nicht begünstigten Gewinn.

    Begünstigt ist die Anschaffung beweglicher, abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlage­vermögens, die im Anschaffungs- und im gesamten Folgejahr mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden.


    Tätigen Sie die geplanten Investitionen tatsächlich, vermindern sich die Anschaffungs­kosten um den Investitionsabzugsbetrag. Der verbleibende Betrag wird über die planmäßige Nutzungsdauer gleichmäßig abgeschrieben und als Betriebsausgabe abgezogen. Im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren können neben normaler linearer Abschreibung auch noch Sonderabschreibungen von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

    Das mindert den steuerlichen „Buchwert“ der angeschafften Gegenstände erheblich. Wird das Labor verkauft, liegt der Verkaufswert dieser Gegenstände in der Regel deutlich über dem „Buchwert“. Es entsteht Gewinn, der – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen – steuerlich begünstigt ist.

    Während sich Steuerminderungen aus Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag in der Regel zum höheren laufenden Steuersatz (oft gar mit dem Spitzensteuersatz von 42 %) auswirken, muss der Veräußerungs­gewinn dann nur mit etwas mehr als dem halben durchschnittlichen Steuersatz versteuert werden. Wie hoch dieser genau ist, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab.

    Wichtig hierbei ist, dass das Labor erst nach Ablauf des auf die Investition folgenden Jahres verkauft werden darf („Verbleibensvoraussetzung“). Sonst verlieren Sie den Steuervorteil. Voraussetzungen für eine begünstigte Betriebsveräußerung sind:

    • entgeltliche Übertragung,
    • mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen,
    • in einem einheitlichen Vorgang,
    • auf einen Erwerber,
    • der Veräußerer hat das 55. Lebensjahr vollendet oder ist dauernd berufsunfähig,
    • Antrag auf Freibetrag / Sondersteuersatz,
    • wird nur 1x im Leben gewährt

    Sie sehen: Auch in solchen Fällen ist gute Planung wichtig.




    Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
    ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
    Steuerberatungsgesellschaft
    Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
    50672 Köln
    Tel.: 0221 9410198-0
    Fax: 0221 9410198-19
    christian.johannes@etl.de
    www.etl.de/advisa-johannes-kollegen

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/03

    Dental Direkt – wir glauben an die Zukunft.

    Seit September 2019 ist die Dental Direkt GmbH neuer DENTAGEN-Kooperationspart­ner als Anbieter von Zirkon-, Multilayer- und NEM-Rohlingen, Einfärbeliquids, Kunststoffen, Wachs und Peek sowie Fräsdienstleistungen zu günstigen Preisen. Die Konditionen finden Sie auf www.dentagen.de im Mitgliederbereich. Im Anschluss stellt sich die Dental Direkt GmbH vor. 

    Wie sich dentale Spitzenleistung am besten realisieren lässt? Gemeinsam.

    Wenn uns jemand fragt, was die Philosophie von Dental Direkt heute ausmacht, dann ist unsere Antwort klar und einfach: Wir sind Partner der Labore. In allen Bereichen, mit aller Konsequenz. Schon unsere Firmengründung im Jahr 1997 basierte auf dieser Partnerschaft, denn als hohe Einkaufspreise die Labore belasteten, haben wir durch einen effizienten Direktvertrieb den Weg aus der Kostenfalle geebnet.

    Mit Preisen, die sich ausschließlich an der Produktqualität orientieren, wurde Laboren durch Dental Direkt ein fairer Einkauf geboten. „Qualität die allen offen steht“ war das Motto der Stunde und es folgten ungezählte Autobahnkilometer und Kundenbesuche, um unser Prinzip „im Einkauf liegt der Gewinn Ihres Unternehmens“ zu vermitteln. Mit ungeahntem Erfolg.

    Vom Einkaufs- zum führenden Technologiepartner
    Heute arbeiten wir näher denn je am Laborbetrieb und bieten technische und digitale 360°-Lösungen, mit denen Anwender die Synergien der Dental Direkt Business Units optimal und einfach nutzen können.



    Zum einen verarbeiten wir jährlich über 100 Tonnen Zirkonoxid-Pulver zu Fräsrohlingen, die weltweit in mehr als 60 Länder vertrieben werden. Aus unseren Keramiken werden pro Jahr mehr als 4,5 Mio. ZE-Elemente hergestellt. Zum anderen begleiten wir unsere Kunden mit innovativen CAD/CAM-Systemen bei der Digitalisierung und helfen ihnen, den Betrieb zukunftssicher zu gestalten. Diese Symbiose aus Material- und Digitalkompetenz ist in der Branche wohl einzigartig.

    Darüber hinaus stellen wir Ihnen leistungsstarke Kapazitäten zur Verfügung. Alles was im Labor aufgrund komplexer Techniken oder zu langer Prozesszeiten nicht hergestellt werden kann, übernehmen wir als Outsourcing-Partner in unserem Technologiezentrum. Das Ergebnis ist modernster Zahnersatz – hochqualitativ und kosten­effizient gefertigt.

    Internationale Spitzenleistung für Sie vor Ort
    Als progressiver Anbieter im Bereich den­taler CAD/CAM-Materialien und digitaler Lösungen nutzen wir die internationalen Märkte nicht nur als Absatzgebiete, sondern importieren aus diesen auch neueste Forschungserkenntnisse.

    Im eigenen Technologiezentrum betreiben wir auf Basis dieses Wissens kontinuierliche Material- und Prozessentwicklung. Wer, wie wir selbst, entwickelt, produziert und die eigenen Materialien in die digitale Produktionskette integriert, kann nicht nur höchste dentale Qualität garantieren, sondern auch klinische Aussagen treffen.

    Was die Zukunft bringt
    Wissen wir ehrlich gesagt auch nicht. Wir wissen aber, dass Sie mit uns dafür gerüstet sind, denn Veränderungen zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen ist die zentrale Stärke, die wir seit Anbeginn unter Beweis stellen.

    Wir sind eine große Familie aus Kaufleuten, Zahntechnikern, Ingenieuren und Produktionsspezialisten, in der es ordentlich zur Sache geht. Wir ziehen an einem Strang, streiten und diskutieren, ergänzen und fordern uns und setzen uns leidenschaftlich für die bestmögliche Lösung bei bestehenden und potentiellen Kunden ein.

    Mit „close to you“ schließt sich der Kreis
    Von Anfang an waren wir den entscheidenden Schritt näher dran und wussten, was die Menschen in der Branche bewegt und wo wir im Labor- und Praxisbetrieb am besten helfen können. Mit individuellen Trainings und Anwendungsschulungen sind wir unseren Kunden nochmal ein ganzes Stück näher gekommen.

    Der aktuelle Slogan „close to you“ bringt dies auf den Punkt und betont die fachliche aber auch die menschliche Seite. Denn so wichtig das Geschäft auch ist – auf fairer und freundschaftlicher Basis lässt es sich einfach besser realisieren.

    Die gemeinsame Reise
    Ist deshalb noch lange nicht zu Ende. Wenn wir sehen welchen Erfolg unsere Kunden mit den Dental Direkt-Leistungen haben, dann wissen wir, warum wir auch in Zukunft mit innovativen Lösungen für Sie da sein werden.

    Es ist ein bisschen wie 1998, wenngleich wir mit unserem Büro glücklicherweise nicht mehr im Keller sitzen. Jeder Tag bietet die Möglichkeit einer neuen Erfolgsstory, die wir zusammen schreiben können. Lassen Sie uns starten!

    Ihr Team von Dental Direkt

    Dental Direkt GmbH
    Industriezentrum 106 – 108
    32139 Spenge
    Tel.: 05225 86319-0
    www.dentaldirekt.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

     

    Cybercrime – Bedrohung auch für kleine und mittlere Unternehmen



    Cybercrime
    Bild: Cybercrime – auf der Generalversammlung hätte man eine Stecknadel fallen hören können (v.l.): Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Vernekohl, Karin Schulz, Kommissaranwärterin Julia Spicher und LKA-Experte Peter Vahrenhorst

    DIE TIPPS DES LKA-EXPERTEN FÜR MEHR SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN:

    • Schaffen Sie klare Strukturen für Zahlungsanweisungen mit 4-Augen-Prinzip
    • Achtung am Telefon, geben Sie keine internen Informationen an Unbekannte
    • Geben Sie möglichst keine E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Kollegen an
    • Achten Sie darauf, worüber Sie außerhalb des Unternehmens sprechen und mit wem
    • Achten Sie auf gefälschte E-Mail-Absender – gibt es Tippfehler oder ungewöhnliche Schreibweisen?
    • Öffnen Sie keine E-Mails mit Anhängen von Unbekannten, keine Links anklicken
    • Bei ungewöhnlichen E-Mails verwenden Sie besser nicht den „Antworten-Button” für Nachfragen, sondern wählen Sie den Empfänger aus dem eigenen Adressbuch aus oder erfassen Sie die E-Mail-Adresse händisch
    • Investieren Sie in Schulungen und Informationen für Management und Mitarbeiter
    • Veröffentlichen Sie möglichst wenige Informationen allgemein zugänglich
    • Gestalten Sie Ihre Inhalte in sozialen und beruflichen Netzwerken so, dass möglichst wenige Informationen für jeden verfügbar sind. Achten Sie auf Privatsphäre
    • Verwenden Sie immer aktuelle Sicherheitstechnik
    • Führen Sie erforderliche Software-Updates durch, um Sicherheitslücken zu schließen
    • Behalten Sie aktuelle Entwicklungen im Auge, zum Beispiel auf den Seiten des BSI*

    * Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine in der Bundesstadt Bonn ansässige zivile obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist.

    Peter Vahrenhorst, Kriminalhauptkommissar beim LKA Nordrhein-Westfalen, verblüffte die erstaunten Zuhörer während der Generalversammlung der DENTAGEN eG.

    Dieser Gastredner auf der Generalversammlung der DENTAGEN eG im Konferenzraum des Unternehmens hatte nicht nur erstaunliche Zahlen und Daten zum Thema Cybercrime im Gepäck. Peter Vahrenhorst verblüffte seine Zuhörer mit ganz direkten Fragen:

    Ihre Kundenliste steht im Internet? Ihre Einkaufspreise sind bei der Konkurrenz, weil ein Laptop im Taxi vergessen wurde? Oder ist Ihr Ruf ruiniert, weil Ihre Webseite einen Trojaner verbreitet und Ihre Server Spam in Massen verschicken?

    Vielleicht haben Sie derzeit auch „nur” große Probleme, weil ein „gegangener” Mitarbeiter einmal so richtig in Ihrer EDV aufgeräumt hat!?

    Vahrenhorst: „Gerade Mittelständler und kleinere Unternehmen sind die bevorzugten Ziele von Cyber-Attacken, denn sie sind auf Grund ihrer begrenzten Ressourcen besonders anfällig. Aber auch ein ‚Innentäter’ habe oftmals leichtes Spiel, wenn die Basis-Anforderungen an eine sichere EDV nicht erfüllt sind. Hinzu kommen rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel der Datenschutz oder externe Anforderungen, beispielsweise von Kunden, sowie in letzter Konsequenz die persönliche Haftung der Geschäftsführung – auch bei Kapitalgesellschaften. Informationssicherheit sollte daher eines der wichtigsten Themen der Unternehmensführung sein.”

    Der Experte des Cybercrime-Kompetenzzentrums des Landeskriminalamts NRW informierte über Computerbetrug, Ausspähen und Abfangen von Daten sowie über Computersabotage und über das, was sich in nur 60 Sekunden im World Wide Web tut. Welche Gefahren lauern und welche praxisnahen Lösungsansätze und Umsetzungsstrategien für mittelständische Unternehmen sind sinnvoll?

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/03

     

    Betriebliche Krankenzusatzversicherung gilt als Sachlohn

    Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht, denn bis zu einem Betrag von monatlich 44 € sind Sachbezüge steuerfrei – und somit auch Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung.

    Konkret urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am 7.6.2018 hierzu positiv und schuf damit die lange ersehnte Rechtssicherheit für Sachlohnbesteuerung. In dem Urteil von Juni 2018 (VI R 13/16) hatte der BFH entschieden, dass Sachlohn (und nicht Barlohn) anzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelung von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen einer bKV und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.

    Schließt der Arbeitgeber als Versicherungs­nehmer für Mitarbeiter betriebliche Kranken­zusatzversicherungen (bKV) ab und zahlt die Monatsbeiträge direkt an das Versicherungs­unternehmen, liegt nach Ansicht des BFH Sachlohn vor. Für Sachbezüge gilt die Frei­grenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von 44 € pro Monat, so dass die Beitragszahlungen steuerfrei sind, wenn die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.

    Diese Ansicht des BFH stand in Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung. Die Bundesregierung sorgt mit ihrem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Jahressteuer­gesetz 2019 vom 31.7.2019 für Klarheit – hier ist die vom BFM vorgeschlagene Regelung gestrichen worden.

    Die Entscheidung des BFH vom 7.6.2018 (VI R 13/16) wurde am 28.6.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist damit für die gesamte Finanzverwaltung im Bundesgebiet als verbindlich zu beachten; die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt gilt quasi als Dienstanweisung für die Finanzverwaltung.

    Für Unternehmen steuerlich interessant ist, dass die neue Rechtslage auch rückwirkend bis mindestens 7. Juni 2018 anwendbar ist.

    Damit ist in den Fällen, in denen der Arbeit­geber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen (bKV) abschließt und er die monatlichen Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen zahlt, ab sofort und ohne weitere Rücksprache mit der Finanzverwaltung Sachlohn anzunehmen.

    Arbeitsrechtliche Gestaltung der bKV
    Die Gestaltungsrechte bei der Einrichtung einer bKV obliegen alleine dem Arbeitgeber und umfassen neben der Auswahl des Anbieters, der Auswahl des Leistungsspektrums, die Höhe der Aufwendungen, aber eben auch die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge. Dem Deutschen bKV-Service liegt ein Gutachten von der Humboldt-Universität zu Berlin vor, in dem festgestellt wird, dass ein Arbeitgeber eine bKV als Sachbezug, aber auch als Barlohn gestalten kann.

    Des Weiteren kann eine Änderung der Zusage auf bKV nur auf die gleiche Weise erfolgen, wie sie zustande gekommen ist. Maßgeblich für die Form der Änderung ist also die Form des Rechtsbegründungsaktes bei Zusage. Individualvereinbarungen zwischen dem Mitarbeiter und seinem Arbeitgeber sind natürlich jederzeit möglich.

    Hingegen sind einseitig rechtsetzende Vereinbarungen mit Widerrufsmöglichkeiten und -belehrungen wie eine Versorgungsordnung nur bei einer Besserstellung des Mitarbeiters möglich (Stichwörter: „Nettolohnvariante“, „Sachbezug mit Kostenübernahmeklauseln“). Neben den Inhalten des exklusiven Gutachtens der Humboldt-Universität zu Berlin bieten wir Ihnen ab sofort auch entsprechende Muster-Versorgungsordnungen zur bKV an.

    Unser Kooperationspartner „Deutscher bKV Service“ hat auf seiner Internetseite www.deutscher-bkv-service.de/dentagen2019 umfangreiche Informationen für Ihre Mitarbeiter/-innen online gestellt. Neben den Inhalten der bKV-Webinare finden Sie hier auch einen umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog.


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

     

    Das Interview mit Karin Schulz und Claus-Hinrich Beckmann

    Über eine turbulente Zeit, über Bauherren-Stress, über einen gelungenen Neubau als Meilenstein in der Geschichte des Unternehmens, über die Reaktionen der Mitglieder auf das Investment, über spontane Standort-Anfragen mehrerer Seminarveranstalter, über die wirtschaftliche Situation und die Zukunftspläne, über neue Herausforderungen, über eine Optimierung der Einkaufspreise, über interessante, neue Kooperationspartner und vieles mehr sprach Journalist Bernd Overwien mit der DENTAGEN-Vorstandsvorsitzenden Karin Schulz und ihrem Stellvertreter Claus-Hinrich Beckmann.

    Frau Schulz, in den 13 Jahren als Vor­standsvorsitzende gab es immer wieder spezielle Herausforderungen. Wie speziell waren 2018 und das zurückliegende erste Halbjahr?

    Schulz: Sehr speziell. Diese Zeit hatte es in sich. Wir haben auf rasante Entwicklungen reagiert und uns strategisch positioniert. Das hört sich vergleichsweise simpel an, aber es war und bleibt eine Herkulesaufgabe, weil unterschiedlichste Felder nachhaltig beackert werden mussten. Und die Bauzeit unseres Neubaus war ohne jeden Zweifel turbulent. Wir sind glücklich, dass unser neuer Firmensitz im Waltroper Zechenpark quasi fertiggestellt ist und wir in solch’ tollen Räumlichkeiten arbeiten dürfen.

    Herr Beckmann, wohl jeder Bauherr kann von Pleiten, Pech und Pannen ein Lied singen. Wie war es beim DENTAGEN-Neubau?

    Beckmann: Pleiten nein, Pech ja. Und was den geplanten Termin der Fertigstellung betrifft, war Weihnachten 2018 schon sehr sportlich. Nach dem Richtfest am 31. Oktober 2018 waren alle zuversichtlich, dann gab es terminliche Verzögerungen einzelner Gewerke. Tja, und dann eben der riesige Wasserschaden, der dazu geführt hat, dass es letztendlich Mai 2019 wurde.

    Hinter Zahlen, Daten und Fakten zum Neubau verbergen sich immer auch logistische Probleme. Die Kernarbeit der DENTAGEN musste in der Bauzeit ja weitergehen. Wie haben Sie das hinbekommen?

    Schulz: Wie bekannt, ist unser damaliger Mietvertrag zum 30. Juni 2018 ausgelaufen. Wir haben ihn um einen Monat verlängern können und sind dann Ende Juli quasi nebenan in ein Bürogebäude gezogen. Wir waren froh, eine Übergangsbleibe gefunden zu haben, auch wenn die Bedingungen wirklich nicht optimal waren. Eher ein Behelf. Aber das Mitarbeiter-Team hat diese Umstände mit großem Einsatzwillen, Improvisationskompetenz und viel Herzblut gemeistert. Dickes Dankeschön!

    DENTAGEN hat im Neubau das zweite Obergeschoss und den Seminarbereich im Erdgeschoss. Jeder Vermieter sucht den perfekten Mieter. Gefunden?

    Beckmann: Den haben wir gefunden. Die Chemie zwischen uns und der Lebenshilfe e.V. hat sofort gestimmt. Der Verein hat das gesamte erste Obergeschoss und einen Großteil des Erdgeschosses für zunächst 15 Jahre angemietet. Ich empfehle jedem, einmal im Internet den Lebenshilfe e.V. aufzurufen. Welchen Dienst dieser große Verein unserer Gesellschaft leistet, ist imposant.

    Kurze Nachfrage. Welches Gefühl hatten Sie denn bei der offiziellen Einweihungsfeier, was die Reaktionen der Mitglieder anbetrifft?

    Beckmann: Ich hatte ein gutes Gefühl, denn es ist, wie so oft im Leben: Sieht und erlebt man etwas selbst und hautnah, beantworten sich viele Fragen, verliert sich die Skepsis. Natürlich wussten wir, dass sich viele gefragt haben, warum ein Unternehmen unserer Größe ein solches Invest tätigt? Jedem Gast war aber eigentlich schnell klar, dass die neuen Räumlichkeiten optimale Arbeits- und Seminarbedingungen bieten und unser langfristiger Mieter ein zuverlässiger und sehr gut aufgestellter Partner ist. Das habe ich den vielen positiven Reaktionen entnehmen können.

    Frau Schulz, den Seminarbereich können Firmen für Veranstaltungen anmieten. Könnte ich da auch meinen nächsten runden Geburtstag feiern?

    Schulz: Das ist zwar noch lang hin… (lacht), aber sicher doch. Nur ein Beispiel: Die stets ausgebuchte Werkstatt der Top-Gastronomie Stromberg in der ehemaligen Schreinerei des Bergwerks zeigt doch, wie begehrt der Waltroper Zechenpark beispielsweise für Hochzeitspaare aus ganz Nordrhein-Westfalen ist. Wir bieten jetzt eine räumliche Ergänzung in unmittelbarer Nachbarschaft an.

    „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.”

    Goethe

    Karin Schulz

    Beckmann: Und es gab spontane Anfragen aus den Reihen unserer Kooperationspartner, die neuen Seminar- und Veranstaltungsräumlichkeiten nutzen zu können. Warum eine Info-Veranstaltung in Dortmund machen, wenn ein paar Kilometer weiter DENTAGEN perfekte Möglichkeiten bietet. Es gab bei der Einweihungsfeier schon sehr konkrete Nachfragen.

    Mitglieder haben auch gefragt, ob sich zukünftig alle Aktivitäten im Seminar- und Veranstaltungsbereich am Standort Waltrop in NRW konzentrieren?

    Schulz: Natürlich geht jetzt einiges mehr hier in Waltrop. Wir werden den nächsten Partnertreff in 2020 zwar nicht wie gewohnt in Rösrath, aber dennoch in der Mitte Deutschlands stattfinden lassen. Und regionale Aktivitäten im Süden und anderen Landesteilen bleiben natürlich.

    Wie steht es um die wirtschaftliche Situation der DENTAGEN?

    Schulz: Die Zahlen aus der – jedem Mitglied zugänglichen – Bilanz 2018 zeigen, dass wir uns noch weiterhin auf Kurs befinden. Sie machen aber auch deutlich, dass die prognostizierten und häufig beschriebenen Entwicklungstendenzen spürbar sind und dass ein Anpassungsprozess, wie wir ihn mit der Erweiterung unseres Geschäftsbereiches mit der DENTAGEN-Technologie eingeleitet haben, nötig und eindeutig auf die Zukunft ausgerichtet ist.

    Eine kurze Nachfrage: Was ist für Sie der Beleg, dass die aktuelle Situation das Prädikat „Zufriedenstellend“ verdient?

    Schulz: Unsere in jedem Fall zufriedenstellende wirtschaftliche Situation belegt das bilanzielle Eigenkapital, das am Ende des Bilanzjahres 1,7 Million Euro betrug und sich damit gegenüber dem Vorjahr um 36.600 Euro erhöht hat. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 27,9 Prozent. Unsere Eigenkapitalbasis ist damit angemessen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind in Ordnung.

    Herr Beckmann, die Mitgliederentwicklung bei der DENTAGEN kann Sie nicht zufriedenstellen. Wie lässt sich der Rückgang auf unter 900 Mitglieder erklären?

    Beckmann: Wir müssen konstatieren, dass mehr als 55 Prozent der Kündigungen durch Aufgabe der Geschäftstätigkeit begründet waren. 20 Mitglieder sind meines Wissens aus Unzufriedenheit gegangen, aber im Gegenzug haben wir 12 Neumitglieder gewinnen können. Trotzdem kann uns diese Mitgliederentwicklung natürlich nicht zufriedenstellen. Das ist eine Herausforderung, der wir uns täglich stellen. Das heißt: Leistungen weiterentwickeln und das Dienstleistungsangebot für unsere Mitglieder weiter ausbauen. Das wird gemacht.

    Frau Schulz, warum sind Sie sich sicher, mit den neu geplanten Dienstleistungsmodulen auf dem richtigen Weg zu sein?

    Schulz: Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere Mitglieder bei der Bewältigung der zahlreichen Aufgaben und Herausforderungen, wie z. B. Kundengewinnung oder die Umsetzung der MDR (Medical Device Regulation, Medizinpro­dukte-Verordnung), zu unterstützen. Die Mitglieder sollen durch DENTAGEN gestärkt werden. Unsere neuen Dienstleistungen entwickeln wir in den Bereichen Marketing, Management und Organisation, Einkauf und Technologie. Mit einer Optimierung des Einkaufs sowie Marketingthemen werden wir starten. Hier ist viel Potential vorhanden.

    „Von den Zahlen her sind wir – die DENTAGEN-Mitglieder – eine Macht.”

    Karin Schulz

    Claus-Hinrich Beckmann

    Herr Beckmann, Sie sind Geschäftsführer der DENTAGEN Technologie GmbH, die einen – salopp gesagt – holprigen Start hatte. Was überzeugt Sie dennoch von dem Konzept, auch eine Laborgruppe als hundertprozentige Tochter der eG zu etablieren?

    Beckmann: Ja, die DENTAGEN-Technologie hat im ersten Quartal 2018 den Geschäftsbetrieb aufgenommen und erzielte nach einem Fehlbetrag von rund 25.000 Euro jetzt bereits ein leichtes Plus. Es mag ein wenig gebetsmühlenartig klingen, aber aufgrund des Strukturwandels in der gesamten Dentalbranche war die Aktualisierung unseres Geschäftsmodells notwendig. Nur mit zukunftsorientierter Positionierung können wir wettbewerbsfähig bleiben, und damit unsere Mitglieder auch.

    Es gibt neue Kooperationspartner, wie Deutscher bKV-Service GmbH & Co. KG. Was beinhaltet beispielsweise dieser Vertrag?

    Schulz: Eine betriebliche Krankenversicherung für DENTAGEN-Mitglieder, deren Mitarbeiter, Kunden und Praxisteams. Dadurch kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung bieten. Es gibt verschiedene Pakete. Vorsorge-Gutscheine, Übernahme der Kosten für Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlungen sowie Zahnersatz.

    Das hört sich attraktiv an. Wie lang sind die Wartezeiten?

    Schulz: Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten für die Mitarbeiter und alle Vorerkrankungen sind mitversichert. Darüber hinaus können Lebenspartner und Kinder auf eigene Rechnung und zu identischen Konditionen und Zugangsvoraussetzungen innerhalb von drei Monaten mitversichert werden. Das ist hervorragend für die Mitarbeiter und möglicherweise auch ein Kundenbindungsinstrument. Und im Bewerbungsprozess bietet es einen zusätzlichen– wie sagt man – social benefit. Wir sind auch mit diesem neuen Angebot sehr zuversichtlich.

    Frau Schulz, Herr Beckmann – wir konnten ja an dieser Stelle nur über einige Aspekte sprechen, die für die DENTAGEN-Familie fast tägliche Themen sind. In die Zukunft geblickt: Welche Philosophie verbindet sich mit der neuen DENTAGEN-Geschäftsstelle?

    Schulz / Beckmann: Wir alle wollen Ideen, Themen und Menschen bewegen. Unterstützung bieten, um Unternehmenserfolg langfristig zu sichern. Und Begegnungen initiieren. Wir haben jetzt optimale Räumlichkeiten, um Netzwerkaufbau und Netzwerkpflege zu ermöglichen, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen, um zu lernen und uns weiterzubilden, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, um Kräfte zu bündeln, um Synergien zu entwickeln und zu nutzen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Das ist ein breites Spektrum, das mit Leben gefüllt sein will.

    Einen Ostwestfalen, der zwar kein ausgewiesener Fußballfan ist, muss ich aber fragen: Wird der SC Paderborn das Kanonenfutter in der Fußball-Bundesliga sein?

    Beckmann: Das glaube ich nicht. Ich sehe das so: Beim ersten Aufstieg wieder abgestiegen, jetzt nach dem zweiten Aufstieg bleiben wir länger.

    Ich danke Ihnen für das Gespräch.

    Schulz: Lassen Sie uns das noch anmerken: Wir freuen uns, dass so viele Mitglieder und Partner den Weg zur Einweihungsfeier des neuen DENTAGEN-Hauses gefunden und für viele Gespräche genutzt haben. Wir haben natürlich auch gut gefeiert, wie es sich bei einer Einweihungsparty gehört!


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

     

    Welche Personalkostenquote sollte ein Dentallabor haben?

    Vorab eine wichtige Anmerkung zur Aussagekraft der Personalkostenquote: Diese wird nicht für das Finanzamt berechnet, sondern dient dem Unternehmer als wichtiger Maßstab für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit.

    Wie wird die Personalkostenquote berechnet?

    Die Personalkostenquote ist eine Kennzahl. Sie wird ermittelt als das Verhältnis der gesamten Personalkosten zu den gesamten Umsatzerlösen. Hierzu ein Beispiel: Ein Dentallabor hat im Jahr 2018 einen Gesamtumsatz von 500.000 € erwirtschaftet. Die gebuchten Personalkosten betrugen 280.000 €. Die Personalkostenquote beträgt somit 56 % (280.000 * 100 / 500.000).

    Viele Dentallabore werden in der Rechtsform von Einzelunternehmen oder als Personengesellschaften geführt. In diesem Fall wird die Schaffenskraft des Inhabers nicht als Lohn in der Buchhaltung erfasst. Daher müssen diese Betriebe den sogenannten kalkulatorischen Unternehmerlohn zu den gebuchten Personalkosten hinzurechnen. Auch bei kleinen Laboren sollten als Unternehmerlohn mindestens 85.000 € angesetzt werden. Bei größeren Laboren entsprechend höhere Beträge bis ca. 120.000 € (bei über 1 Mio. Jahresumsatz).

    Ein Beispiel verdeutlicht das Vorgehen: Ein Dentallabor in der Rechtsform der Einzelfirma erzielte im Jahr 2018 einen Gesamtumsatz in Höhe von 500.000 € (netto) und wies in der BWA Personalkosten in Höhe von 190.000 € aus. Um die Personalkostenquote zu ermitteln, wird in einer Nebenrechnung zu diesen gebuchten Personalkosten ein Unternehmerlohn in Höhe von 85.000 € addiert. Die Personalkostenquote beträgt entsprechend 55 % (275.000 * 100 / 500.000).
    Werden aus familiären Gründen erhöhte Gehälter an Angehörige gezahlt, sind diese ebenfalls für die betriebswirtschaftliche Berechnung der Personalkostenquote in einer Nebenrechnung zu korrigieren.

    Wie hoch darf die Personalkostenquote sein?

    Die durchschnittliche Personalkostenquote von Dentallaboren liegt seit Jahren bei etwa 57 %. Erfahrungen zeigen, dass die Gewinnschwelle bei den meisten Dentallaboren bei einer Personalkostenquote von etwa 60 % liegt. Dies heißt konkret: Wer über 60 % Personalkosten hat, für den wird es in aller Regel schwierig, einen Gewinn zu erwirtschaften. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, dass auch Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften für sich selber einen Lohn kalkulieren. Ansonsten reichen die Gewinne nicht aus, um neben einem angemessenen Lebensunterhalt ebensolche Rücklagen für die Altersvorsorge zu bilden.

    Die Personalkosten werden bei Dentallaboren auch als „sprungfixe Kosten“ bezeichnet. Einzelne Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeitern wirken sich sehr stark auf die Personalkostenquote und den Gewinn aus. Daher sollte der Unternehmer diese Kennzahl permanent im Blick haben. Streben Sie im Mittel eine Personalkostenquote an, die deutlich unter dem Branchendurchschnitt von 57 % liegt. Dann sind Sie in der Lage, über Gewinne genügend liquide Mittel für Investitionen zurückzulegen.

    Selbstverständlich muss diese Zahl immer im individuellen Kontext zu den übrigen Kosten im Unternehmen analysiert werden.

    Wie kann die Personalkostenquote verbessert werden?

    Vorab muss hier auf die Folgen des Fachkräftemangels in Ihrer Branche hingewiesen werden: In vielen Laboren waren in den letzten Jahren Lohnerhöhungen notwendig, um Mitarbeiter zu binden. Dies wird zukünftig ein Thema bleiben, um auf Dauer konkurrenzfähig zu bleiben.

    Folgende Maßnahmen verbessern die Personalkostenquote:

    • Erhöhung des Umsatzes durch Neukundengewinnung oder Generierung von Mehrumsätzen bei den Stammkunden
    • Erhöhung des Umsatzes durch Preiserhöhungen
    • Senkung der Personalkosten durch Entlassung
    • Senkung der Personalkosten durch Gehaltskürzungen (eher theoretisch)

    Als optimal hat sich folgende Strategie bewährt: Jedes Jahr überlegt sich die Laborleitung aufs Neue, wie man mit dem bestehenden Personalstamm wirtschaftlicher arbeiten kann. Dafür gilt es zwei Fragen zu beantworten, die deutlich zusammenhängen:

    • Wie gelingt es mir als Laborleitung, meinen Technikern mehr Arbeiten auf den Tisch zu legen?
    • Wie kann mein Laborteam in der gleichen Zeit mehr Arbeiten fertigstellen?

    Um hier deutliche Verbesserungen zu erreichen, haben Sie im Betrieb verschiedene Stellschrauben zur Verfügung: die Organisation der Arbeitsabläufe, die Motivation über ein gutes Betriebsklima und der Einsatz von modernen Technologien.

    Fazit: Die Personalkostenquote ist für Dentallabore eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Für die richtige Berechnung sind manchmal einfache Korrekturen notwendig, um von der BWA aus­gehend aussagekräftige Zahlen zu erhalten. Die Personalkostenquote zeigt Ihnen an, ob Sie Potenzial für Lohnerhöhungen oder Neueinstellungen haben und wie gut Sie mittelfristig Ihre Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Labor optimieren.

    Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


    Kontaktdaten
    Hans-Gerd Hebinck
    Unternehmensberater
    Diplom-Betriebswirt (FH)
    Datenschutzbeauftragter (IHK)
    Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
    Metzer Weg 13 • 59494 Soest
    Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
    info@hebinck-unternehmensberater.de
    www.hebinck-unternehmensberater.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

     

    Aktuelles aus der Datenschutzwelt – Auftragsverarbeitung und Ransomware

    Die deutschen Datenschutzbehörden veröffentlichen zur Zeit ihre ersten Tätigkeitsberichte. In diesen beschreiben sie ihre Arbeit, so dass wir, die sogenannten „Verantwortlichen“ in Sachen Datenschutz lernen können, wie diese Behörden „ticken“. Dies bietet interessante Einblicke und hilft, seine eigenen Datenschutz-Aktivitäten mit den Erwartungen der Behörden abzugleichen.

    Arzt und Dentallabor – Auftragsverarbeitung?

    Interessant ist eine klare Aussage des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zum Verhältnis zwischen Zahnarzt und Dentallabor. In seinem Bericht1 legt er fest, dass zwischen Zahnarzt und Dentallabor ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen werden muss.

    Dieser Vertrag dient dazu, den Auftragsverarbeiter (Dentallabor) vertraglich hinsichtlich der Datenverarbeitung so zu regulieren, dass mit den Daten keine Datenschutz-Unfälle passieren können. Das Labor kann und darf die Daten nur zur Erstellung seiner Leistung verwenden und muss die Verarbeitung auf PC und im Netzwerk nach Stand der Technik absichern.

    • Das Dentallabor muss seine ergriffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOM), wie Datensicherung, Passwortschutz, Sensibilisierung der Mitarbeiter und so weiter, nachweisen können (Datenschutz-Handbuch).
    • Nach Abschluss der Auftragsverarbeitung müssen die Daten gelöscht oder zurückgegeben werden. Dieses Verfahren muss beschrieben und dokumentiert sein.
    • Das Dentallabor muss dem Zahnarzt die TOMs auf Anfrage zur Verfügung stellen und Inspektion bezüglich der TOMs durch den Zahnarzt zulassen.
    • Falls der Zahnarzt Weisungen zur Verarbeitung gibt, die gegen den Datenschutz verstoßen, muss das Dentallabor diesen auf den Verstoß hinweisen.

    Was passieren kann, wenn man in die Mühlen der Datenschutzbehörde gerät, musste ein kleines Hamburgisches Unternehmen erleben. Die dortige Datenschutzbehörde hatte den Verdacht, dass der Unternehmer einen notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem Dienstleister nicht abgeschlossen hatte. Deshalb hat die Behörde diesem Unternehmen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 € erteilt.

    Mit aufwändiger (und teurer) Hilfe eines Rechtsanwalts konnte das Unternehmen die Behörde zum Aufheben dieses Bescheids bewegen2.

    Es kann jeden treffen: Erpressungstrojaner

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt derzeit (mal wieder) vor einer Welle dieser Schadsoft­ware, die Ihre Daten verschlüsselt3.

    Die Landesdatenschutzaufsicht in Bayern prüft seit Oktober 2018 gezielt, wie sich die Situation in Arztpraxen darstellt. Dazu verschickt sie Fragebögen4, die von den Arztpraxen beantwortet und zurückgeschickt werden müssen. Ziel dieser Aktion ist es, für diese Gefahren zu sensibilisieren5 und den Verantwortlichen bewusst zu machen, dass möglicherweise präventive Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten. Nachfolgend einige dieser Fragen zu Ihrer Information:

    Wichtig: Ihr IT-Dienstleister kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein, genauso wenig der Laborinhaber selber. Der Verantwortliche muss keine Prüfung ablegen, aber natürlich Aus- und Weiterbildungen nachweisen. Gerade im ersten Jahr empfehle ich etwas mehr Weiterbildung und auch einmal eine externe Beratung mit einzubeziehen. Für Unternehmen mit 1-50 Mitarbeitern sollten pro Jahr zwei Tage Fortbildung eingeplant und nachgewiesen werden. Das lässt sich über Webinare erledigen, die auch DENTAGEN im Programm hat.

    Führen Sie regelmäßige automatisierte Backups Ihrer Daten durch?
    Sie sollten mindestens einmal täglich eine Datensicherung durchführen.

    Sind die Speichermedien Ihrer Backups immer erreichbar?
    Solange die Speicherplätze aktiv sind, kann ein Trojaner auch Backups verschlüsseln. Aktivieren Sie diese also nur für das jeweilige Backup.

    Ist eine Wiederherstellung Ihres Backups möglich?
    Testen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Datensicherung geeignet ist, den Betrieb wiederherzustellen.

    Sind Ihre Mitarbeiter geschult und sensibilisiert?
    Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern, dass sie sofort und buchstäblich den Stecker ihres PCs ziehen müssen, wenn er feindliche Aktivitä­ten erkennen lässt.


    Fazit

    Sowohl die Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung zwischen Arzt und Labor als auch der Schutz der eigenen PCs, Netzwerke und Verarbeitungssysteme setzen ein systematisches Auseinandersetzen mit Datenschutz und der Datensicherheit voraus.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Tagesgeschäft nicht zu kurz kommen kann und darf. Jede Hilfe ist da willkommen. Nutzen Sie deshalb eine Software, die Sie dabei unterstützt, den Überblick zu behalten. Im Idealfall führt Sie diese Software durch die Anforderungen und erledigt gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten der DSGVO.

    Andreas Witte (l.) und Karsten Schulz (r.) sind die Gründer von aktisto.


    Kontaktdaten
    Karsten Schulz
    post@aktisto.de
    www.aktisto.de

    1. https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/hamburg/692-27-tb-lfd-hamburg-2018-o-drs-nr-vom-21-02-2019/file ab Seite 118
    2. https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
    3. https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/BSI_warnt_vor_Ransomware-Angriffen-240419.html
    4. https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_ransomware_fragebogen.pdf
    5. https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_ransomware_info.pdf


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

     

    Digitale Zahntechnik in der HD ACADEMY

    Dimensionen Schritt für Schritt betreten

    Wenn man Niels Hedtke und Tim Dittmar fragt, welchen Beruf sie gewählt hätten, wenn nicht den des Zahntechnikers, schauen sich beide irritiert an und geben als Antwort: „Zahntechniker!“ Man könnte annehmen, zumindest ihre berufliche Laufbahn sei allein durch diese Entschlossenheit vorbestimmt gewesen, doch ganz so einfach lässt sich das Erfolgsrezept der beiden Jungunternehmer nicht erklären.

    Den Grundstein für ihr 2014 gegründetes Dentallabor legten die Ausbildung zum Zahntechniker und die abgeschlossene Meisterschule in Frankfurt, wo sich auch beide Hessen kennenlernten. Getrieben von der Neugier, welche Möglichkeiten sich mit dem neuen Titel ZTM ergeben könnten, verfeinerten sie ihr Können. Niels Hedtke in Florida, wo ihm sein Talent für digitalorientierte Themen in einem Labor in West Palm Beach einmal mehr bewusst wurde und Tim Dittmar, der mit seinem Wissen über das deutsche Handwerk bis nach Neuseeland reiste und dort in einem Dentallabor in Auckland arbeitete.

    Den Kontakt zueinander verloren die beiden auch nicht durch ihren jeweiligen Auslandsaufenthalt und so formte sich bei einer gemeinsamen Grillfeier am Inheidener See die Idee: In ihrer Heimat, der Wetterau, wurde das digital ausgerichtete Dentallabor HD Zahntechnik – inzwischen auch DENTAGEN-Mitgliedslabor – gegründet.

    Seither ist „HD“ eine echte Marke geworden. Die beiden Buchstaben stehen nicht nur für ihre Gründer selbst, sondern auch für höchste Qualität in der zahntechnischen Versorgung. Die Zufriedenheit ihrer Kunden spricht genauso für sich, wie der wirtschaftliche Erfolg, einhergehend mit der Digitalisierung im täglichen Workflow.

    „Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

    Zitat von Henry Ford als perfektes Motto für das eingespielte HD-Team

    Ihre digitale Expertise „Perfekte Teleskopkronen mittels taktiler Scan-Technik“, in der sie in Zusammenarbeit mit Schütz Dental bereits seit 2015 interessierte Zahntechniker und Zahntechnikerinnen schulten, wurde innerhalb der Branche so gut angenommen, dass der nächste Schritt nur logisch war: ein eigenes Schulungszentrum für digitale Zahntechnik – die HD ACADEMY!

    Seit März 2019 stellt diese ein rein digital orientiertes Schulungskonzept auf. In 5 Dimensionen zu unterschiedlichen Schwerpunkten geben digital affine und erfahrene Referenten aus der angewandten Zahntechnik den Teilnehmern ihr Expertenwissen weiter. Das Besondere: In dem hervorragend ausgestatteten Schulungsbereich wird digitales Know-how in bisher einzigartiger Form zugänglich gemacht, denn jeder Teilnehmer kann die vorgetragenen Inhalte am eigenen PC sofort umsetzen und damit bestens nachvollziehen. Sogar die Arbeit an eigenen mitgebrachten Fällen ist möglich.

    Das Referententeam der HD ACADEMY umfasst neben den Geschäftsinhabern selbst drei weitere hochqualifizierte Spezialisten mit langjähriger Berufserfahrung. Fachliche Kompetenz und die Freude, Innovationen im zahntechnischen Alltag fortwährend weiterzuentwickeln, zeichnet die Arbeit aller Trainer aus.

    „Dem zahntechnischen Handwerk möchten wir nicht den Rücken kehren. Viel eher sehen wir es als Basis für alles, was digital noch möglich ist. Die althergebrachten Verfahrens­weisen auf den Prüfstand zu stellen und die Effizienz zu nutzen, die sich aus der Digitalisierung ergibt, ist unser Antrieb. Mit unserem Schulungsprogramm decken wir innovative Themenschwerpunkte der digitalen Zahntechnik ab“, erläutert Tim Dittmar.

    Niels Hedtke ergänzt zustimmend: „Mit der HD ACADEMY haben wir den perfekten Ort geschaffen, Erfahrungen mit unserer Berufsgruppe zu teilen. Dabei stehen wir den Teilnehmern weniger als Lehrer gegenüber, denn Spaß und Humor bilden bei uns die kreative Grundlage für neue Impulse, deren Umsetzung wir gemeinsam vorantreiben möchten. Bei unseren zweitägigen Schulungen können sich die Teilnehmer am Abend in einem gemütlichen Rahmenprogramm noch besser kennenlernen und austauschen.“

    Auf die abschließende Frage, warum die beiden Zahntechnikermeister mutig genug waren, ihre Vision in die Tat umzusetzen, erhält man von Niels Hedtke und Tim Dittmar ebenfalls eine knappe Antwort, die keine Fragen mehr offenlässt: „No risk, no fun!“

    Die HD ACADEMY liegt im hessischen Ober-Mörlen und ist durch ihre Nähe zu Frankfurt am Main und den direkten Anschluss an die A5 sehr gut erreichbar. In dem Schulungszentrum finden 12 Zahntechniker/innen Platz – jeder an einem vollausgestatteten Arbeitsplatz mit PC und 3D-Maus. Für das Live-Designen ist auf allen Rechnern eine Vollversion von Exocad installiert. Wie jedem CAD-Programm liegt auch hier 3D-Technik zugrunde. Die räumliche Darstellung von Körpern ermöglicht auch in der Zahntechnik höchste Präzision. Angelehnt an diesen Gedanken, sind die Schulungen in Dimensionen aufgeteilt, die derzeit fünf Themenschwerpunkte umfassen. „Aktiv die digitale Zukunft der Zahntechnik mitzugestalten, das ist unsere Vision!“ Niels Hedtke und Tim Dittmar


    Digital affine Zahntechniker/innen oder die, die es noch werden wollen, finden in der HD ACADEMY einen voll ausgestatteten Schulungsraum.

    Wer zum digitalen Experten werden möchte, kann direkt online über die Website der HD ACADEMY seine Schulung buchen:
    www.hdacademy.de

    1. DIMENSION Step by Step in Exocad – die Grundlagen, nächster Termin: 13. Juli 2019
    2. DIMENSION Die digitale Schiene – individuelle Vielfalt in Exocad, nächster Termin: 23.-24. August 2019
    3. DIMENSION Der digitale Modellguss mit der Exocad partial CADapp, nächster Termin: 30.-31. August 2019
    4. DIMENSION Exocad für perfekte Tele­skopkronen mittels taktiler Scan-Technik, nächster Termin: 17. August 2019
    5. DIMENSION exoplan – effektive Implan­tatplanung und Navigation, nächster Termin: 20. Juli 2019


    Text: Anja Schmitt
    Bilder: https://www.florianzenk.com
    Bildrechte: © HD ACADEMY


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

     

    Ein E-Bike vom Chef

    Bereits mit dem Artikel „Mehr netto vom brutto“ in der Ausgabe 02/2017 der DENTAGEN INFO erläuterte ich attraktive Möglichkeiten zur Lohnoptimierung. Der Gesetzgeber hat nun mit Steuervorteilen für Fahrräder und E-Bikes eine weitere Möglichkeit hinzugefügt, Arbeitnehmern lohnsteueroptimiert Zuwendungen zukommen zu lassen.

    Regelung bis 2018

    Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt. Für die private Nutzung müssen wie beim Dienstauto 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 € abgerundete unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Herstellers. Im Gegenzug darf das Rad auch privat genutzt werden.
    Übrigens: Schon seit Jahren lohnsteuerfrei ist das Aufladen des E-Bikes im Betrieb.

    Neu: Steuerfreiheit von Bikes von 2019 bis 2021

    Zum Jahresbeginn 2019 hat der Gesetzgeber Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte (Elektro-) Fahrräder eingeführt, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Wird vom Dentallabor zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt erstmals ein Dienstrad gestellt, bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei – und zwar im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021. Im Betrieb sind die Kosten für das Fahrrad voll als Betriebsausgabe anzusetzen.

    Von der Regelung können neben Arbeitnehmern auch Inhaber eines Einzelunternehmens profitieren. Allerdings muss beim Inhaber eine mindestens 50 %ige betriebliche Nutzung des Rades gegeben sein.

    Halber Listenpreis bei Gehaltsumwandlung

    In der Praxis ist folgender Fall häufig: Der Arbeitgeber least Diensträder. Die Mitarbeiter, die ein Rad vom Dienstherren privat nutzen wollen, müssen sich finanziell daran beteiligen. Dies erfolgt per Gehaltsumwandlung, eine Kostenbeteiligung wird also vom Gehalt einbehalten. Da das Fahrrad nicht zusätzlich zum bisherigen Lohn gewährt wird, greift die Steuerfreiheit hier nicht. Doch auch bei einer Entgeltumwandlung greift für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 eine Steuervergünstigung. Dann muss nur der halbe Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wird halbiert; dementsprechend niedriger fallen die Abgaben aus.

    Beispiele für die Versteuerung von Bikes:
    Ein Dienstrad hat einen Bruttolistenpreis von 4.000 €. Bisher musste das Rad mit dem geldwerten Vorteil von 1 % monatlich, also 40 € versteuert werden.

    • Wurde das Rad erst ab Januar 2019 und zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gestellt, muss die Privatnutzung bis Ende 2021 nicht versteuert werden.
    • Wird das Rad mit Zuschuss des Arbeitnehmers gestellt (Gehaltsumwandlung), dann sind 0,5 % des Listenpreises zu versteuern. In diesem Fall sind also für 20 € Privatnutzung monatlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

    Steuerberater Frank Edenfeld

    Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

    HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
    Sozietät

    Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
    Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
    Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
    www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

    DRWZ Mobile – Firmenwagen zu Großkundenkonditionen

    Klassische und alternative Antriebe – Unterstützung beim Einstieg in die E-Mobilität – Elektromobilität kommt bei Fuhrparks und Privatpersonen immer besser an.

    Elektromobilität ist kein Zukunftsthema mehr, sondern die Gegenwart. Die Elektrofahrzeuge sind mit höheren Reichweiten, verbesserten Batterien und wachsender Ladeinfrastruktur zu einer beliebten Alternative für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geworden. Attraktive Fahrzeuge wie zum Beispiel der Hyundai Kona Elektro, Kia e-Niro oder Kia e-Soul mit Reichweiten um die 400 Kilometer sind schon zu Preisen um die 40.000 € erhältlich.

    Die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes belegen die steigende Nutzung der Elektromobilität auf deutschen Straßen. Im Jahr 2018 gab es in Deutschland 83.175 E-Fahrzeuge und 66.997 Plug-In-Hybride (Neuzulassungen, Stand: 01.01.2019) im Vergleich zu 53.861 E-Fahrzeugen und 44.419 Plug-In-Hybriden 2017 (Neuzulassungen, Stand: 01.01.2018).

    2018 wurden durchschnittlich rund 3.000 Elektrofahrzeuge pro Monat zugelassen. Im März 2019 waren es schon doppelt so viele. Laut aktueller Prognose der nationalen Plattform Elektromobilität wird das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen in Deutschland voraussichtlich im Jahr 2022 erreicht.

    Auch die DRWZ Mobile GmbH, die genossenschaftlichen Unternehmen Rabatte für Firmenwagen vermittelt, erlebt eine steigende Nachfrage. Noch 2018 gab es nur eine Handvoll Interessenten für Elektrofahrzeuge, 2019 sind die Anfragen für elektrische Antriebe schon im höheren zweistelligen Bereich. Staatliche und regionale Förder­programme sowie die Erhöhung der Hersteller-Rabatte, die die DRWZ Mobile GmbH mit den Herstellern vereinbaren konnte, unterstützen diese Entwicklung.

    Die möglichen Förderungen von E-Fahrzeugen erstaunen Interessenten aber immer wieder: Denn, wer sich ein reines E-Fahrzeug wie zum Beispiel einen Renault ZOE kauft, erhält aktuell 4.000 € Umweltbonus. Plug-In-Hybride, wie beispielsweise der Mitsubishi Outlander, werden mit 3.000 € unterstützt. Hinzukommen, abhängig vom Bundesland, weitere regionale Förderungen. Zusätzlich sind reine Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung bis zum 31.12.2020 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

    Für Dienstwagen­nutzer ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybride beson­ders attraktiv. Bei solchen Fahrzeugen reduziert sich aktuell der zu versteuernde geldwerte Vorteil um 50 %. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden und eine elektrische Mindestfahrleistung von 40 km (laut WLTP) oder eine Höchstemission von 50 Gramm CO2 pro Kilometer haben (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes).

    Sören Hensen, Geschäftsführer der DRWZ Mobile: „Wir erleben derzeit, dass nicht länger die Reichweite und somit Nutzbarkeit der Fahrzeuge zentraler Diskussionspunkt sind, sondern vielmehr die tatsächliche Nachhaltigkeit der Elektro-Technologie und die Kosten der Fahrzeuganschaffung und begleitender Infrastruktur (Ladesäulen) hinterfragt werden.“

    Die DRWZ Mobile bietet den Mitgliedsunternehmen der DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG die Möglichkeit, ihre Rahmenverträge mit den Herstellern zu nutzen.


    Bei über 25 Automarken sind Konditio­nen von bis zu 40­ % Rabatt auf Neufahrzeuge verhandelt, die von DENTAGEN-Mitgliedern beim Auto­haus Ihrer Wahl genutzt werden können.

    Zusätzlich bietet die DRWZ Mobile über ihren Produktbereich Elektromobilität attraktive Konditionen auf Ladelösungen wie zum Beispiel Schnellladesäulen oder Wallboxen an. Dabei wird eine weitreichende Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Projekts mit angeboten. Auf Wunsch kann auch die Beantragung von Fördermitteln, Beratung bei der Standortauswahl und Koordination der Beauftragung von Anschluss­arbeiten angeboten werden.

    Weitere Dienstleistungen rund um das Produkt Ladesäule befinden sich in der Entwicklung, zum Beispiel die Abrechnung von Eigenstromtanken bei Dienstwagennutzern oder die interne Abrechnung von Stromtanken von Mitarbeitern. Wichtigste Neuentwicklung der DRWZ Mobile wird das All-In-Package sein, bei dem in einer monatlichen Komplettrate der Aufbau, die Miete, der Betrieb, die Abrechnung und sogar der Strom der Ladesäule angeboten werden kann.

    DRWZ Mobile GmbH
    Leipziger Str. 35 • 65191 Wiesbaden
    Tel.: 0611-5066-2600

    Quelle: Kraftfahrtbundesamt


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02