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Optimierte Prozesskette im Projekt MoguLas


Flussfisch und Fraunhofer: Gemeinsame Forschung für mehr Homogenität und Flexibilität im Lasersinter-Verfahren.

Schnellere Prozessabläufe, Modellgussteile mit optimierter Passung und höherer Ober­flächengüte, flexiblere Datenanlieferung:
Die Flussfisch GmbH optimiert ihr erfolgreiches Projekt MoguLas in Zusammenarbeit mit dem renommierten Fraunhofer IAPT. Künftig wird das Hamburger Traditions­unternehmen seinen Kunden damit noch bessere Prozesse und Qualität im Lasersinter-Verfahren bei der Fertigung von Klammermodellguss bieten.

Mehr als elf Jahre Erfahrung fließen bei der Flussfisch GmbH in die Fertigung von kassenärztlichem Zahnersatz mithilfe moderner 3D-Druck-Verfahren ein. Als eines der ersten Dental-Unternehmen haben die Hamburger auf die Technologie des Laser­strahlschmelzens (LSS) im Pulverbett gesetzt und über die Jahre immer weiter den Kundenbedürfnissen angepasst.

Jetzt geht die Michael Flussfisch GmbH noch einen Schritt weiter: Seit Januar arbeiten die Zahntechnik-Experten im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes zusammen mit dem Fraunhofer IAPT daran, die Prozesskette des Projekts MoguLas noch stärker an künftigen digitalen Anforderungen auszurichten.


Bereits seit elf Jahren fertigt das Unternehmen im 3D-Druck Zahnersatz – in erster Linie metallische Cobalt-Chrom-Kronen und -Brücken. In diesem umkämpften Marktsegment nimmt die Flussfisch GmbH eine Vorreiterrolle ein: „Wir setzen darauf, uns mit hoher Qualität und umfangreichen Serviceleistungen abzuheben“, erklärt Tim-Frederic Flussfisch, Leiter des NEM-Fertigungszentrums.

Mehr Qualität und Flexibilität

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die additive Prozesskette bei der Zahnersatz-Fertigung so zu gestalten, dass der Kunde qualitativ noch hochwertigere Produkte bei größerer Flexibilität erhält. Dazu gehört die Fertigung von Modellgussteilen mit einer optimierten Passung sowie mit einer höheren Oberflächengüte, wodurch Gaumen­flächen künftig ohne Stützstrukturen auskommen. Außerdem sollen einzelne Prozesse, die bisher manuell gesteuert werden mussten, künftig automatisiert ablaufen. So wird ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau gewährleistet.


Ein großes Plus bringt das Projekt auch für den Bestell- und Lieferungsprozess mit sich. Da sich das Zeitfenster für die Annahme von Aufträgen um drei bis vier Stunden verlängert, gewinnt der Kunde deutlich mehr Flexibilität bei der Datenanlieferung.



Das Forschungsprojekt ist auf zwei Jahre ausgelegt. „Wir rechnen damit, dass unsere Kunden schon 2021 von den Verbesserungen profitieren können“, so Tim-Frederic Flussfisch.

Quelle: DENTAGEN Info 2020/02

Das „XS“-Angebot explizit für Labore mit bis zu 5 Mitarbeitern

Alle rechtlichen Anforderungen inkl. der MDR (EU) 2017 I 745 an einem Ort zentral verwaltet!


Das Team der PROXI.GMBH hat in Koope­ration mit DENTAGEN ein Dienstleistungs­paket zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen der MDR (EU) 2017 I 745 speziell für Dental­labore mit bis zu 5 Mitarbeitern erstellt:

  • Qualitätsmanagement
    inkl. aktivem Risikomanagement, klini­scher Bewertung, Nachbeobachtung und Sicherheitsbericht
  • Arbeitsschutz
    Basisabsicherung
  • DSGVO
    Basisabsicherung

Alleinstellungsmerkmal dynamisches Netzwerk

Profitieren Sie vom fachlichen Austausch und Warnsystem der Risiken und Vorkommnisse.
Tagesaktuell und MDR-konform.

Unsere Leistungen

  • Vorbereitung über 4 Webinare
  • Alle erforderlichen Unterlagen
  • Kontinuierliche Betreuung
  • Zertifikat über Erfüllung der MDR
  • Keine Beratung vor Ort

Ihre Vorteile

  • Alle rechtlichen Verpflichtungen an einer Stelle immer im Blick
  • MDR und QM immer aktuell
  • Günstiger Preis inkl. aller Vorlagen- Dokumente
  • Von Verbänden unabhängige Plattform
  • Von Experten entwickelt und kontinuierlich betreut

Die Kosten

Vorbereitung: einmalig
4 Webinare zur Vorbereitung inkl. aller Unterlagen.
850,- EUR zzgl. MwSt.

Bereitstellung, Pflege und Überwachung des individuellen Unternehmensportals inkl. aller Unterlagen durch Updates
125,- EUR pro Monat zzgl. MwSt.

Bei Fragen sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:qm@proxi.de


WIR SETZEN DINGE IN BEWEGUNG

Am Botanischen Garten 57
50735 Köln
www.proxi.de
Telefon: +49 221 28 35 60





Auszug aus der betriebsindividuellen Seite


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

 

So behalten Sie Ihre Finanzen im Griff

Liquiditätsmanagement im Dentallabor


Ein gutes Liquiditätsmanagement spart für Dentallabore bares Geld. Und es hilft gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise dabei, den Albtraum eines jeden Unterneh­mens, dass die Kontokorrent­linie nahezu ausgeschöpft ist und Rechnun­gen nicht mehr bezahlt werden können, abzuwenden. Folgende Maßnahmen können und sollten Sie prüfen und frühzeitig ergreifen:

  • Erstellen Sie einen Liquiditätsplan.
  • Beantragen Sie Kurzarbeitergeld und reduzieren Sie Personalkosten, ohne dass Sie Mitarbeitern kündigen müssen.
  • Führen Sie regelmäßige Mitarbeiter­gespräche, um Schichtdienste und die Arbeitszeiten zu koordinieren.
    Ihr Ziel: Die optimale Ausnutzung der Möglichkeiten, die Ihnen die Kurzarbeit bietet, unter Beibehaltung der Liefer- und Servicebereitschaft.
  • Nehmen Sie Corona-Soforthilfen in Anspruch, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Beantragen Sie einen KfW-Schnellkredit (mehr als 10 Mitarbeiter) oder ein anderes Programm der KfW-Bank bzw. der Landesbanken, das Sie bei Bedarf jederzeit abrufen könnten.
  • Setzen Sie Kredittilgungen kurzfristig aus.
  • Beantragen Sie Steuerstundungen und/oder die Herabsetzung von Voraus­zahlungen.
  • Weiten Sie Kreditlinien für das Konto­korrent kurzfristig aus. Dies sollte Ihre letzte Maßnahme sein, weil der Konto­korrentkredit der teuerste Kredit ist.
  • Geben Sie Scheidgut ab.
  • Halten Sie regelmäßig und intensiv Kontakt mit dem Steuerberater.
  • Ziehen Sie einen Unternehmensberater hinzu: Die Kosten für Beratungen für Dentallabore, die von der Corona-Krise betroffen sind, können im Jahr 2020 zu 100 Prozent mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Berater bei der BAFA zugelassen ist.

Grundlagen für die Liquiditätsplanung sind die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die Kundenumsatzliste und das Lohnjournal. Im Liquiditätsplan stellen Sie die zukünftigen Einzahlungen und Aus­zahlungen gegenüber. Anhand dieser Planung sehen Sie, wie sich der Kontostand unter Annahme bestimmter Szenarien ent­wickeln wird. So lassen sich bereits frühzeitig Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung oder Kostenreduzierung ergreifen und einleiten. Auf diese Weise vermeiden Sie zu hohe Geldverluste und schützen Ihre Zahlungs­fähigkeit. Dementsprechend sollten Sie Ihren Liquiditätsplan für 12 Monate im Voraus planen sowie regelmäßig
aktualisieren.

Zu den Einzahlungen gehören:

  • Einzahlungen von Kundenrechnungen
  • Erstattungen von Behörden, z.­ B. Corona-Soforthilfe oder Erstattung Kurzar­beitergeld
  • Erstattungen von Versicherungen
  • Einzahlungen von Kreditaufnahmen
  • Einzahlungen durch den Verkauf von Betriebsvermögen
  • Einlagen von Gesellschaftern oder Inhabern

Die Auszahlungen umfassen:

  • Lieferantenrechnungen
  • Laufende Kosten (Miete, Strom, Werbung, Versicherungen, Gebühren)
  • Löhne und Gehälter
  • Steuern und Gebühren
  • Zinsen und Tilgungen
  • Investitionen
  • Auszahlungen an Gesellschafter oder Inhaber

Während der Corona-Krise hat es sich bewährt, für eine erste Liquiditätsplanung die 12-Monats-BWA des Vorjahres, die alle 12 Monate nebeneinander darstellt, als Planungsgrundlage zu verwenden. Für die praktische Umsetzung empfiehlt es sich, die Kostenpositionen zu einer Summe zusammenzufassen.

Im Beispiel unterhalb des Textes erkennen Sie, wie sich im Monat Mai eine Liquiditätslücke ergibt, die aus dem Umsatzrückgang im April resultiert. Ohne die Corona-Soforthilfe und ohne die Maßnahme Kurzarbeit im April wäre Liquidität in Höhe von 11.250,00 € abgebaut worden. Beachten Sie bitte, dass in diesem Beispiel noch kein Unternehmerlohn berücksichtigt wurde. Bei Einzelunternehmern müssen vom Überschuss zusätzlich noch die Privatentnahmen bedient werden können.

Anhand einer solchen Liquiditätsplanung kann ebenfalls berechnet werden, ob und in welcher Höhe ein KfW-Kredit für Ihr Dental­labor notwendig wird oder ob alternativ eigene Liquiditätsreserven abgeschmolzen werden müssen.

Fazit: Mit einer eigenen Liquiditätsplanung haben Sie ein praktisches Instrument zur Steuerung durch die Corona-Krise, dass Ihnen Überblick und ausreichend Sicherheit bringt.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Nachfolgende Darstellung zeigt als Ausschnitt aus einem 12-Monatsplan eine Liquiditätsberechnung für ein Dentallabor:


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

 

Förderungen Corona – was ist für Ihr Labor wichtig?

Corona hält uns weiter in Atem. Zahlreiche Förderungen und Maßnahmen wurden beschlossen, bei denen man schnell den Überblick verlieren kann. Eine komplette Übersicht über die einzelnen Maßnahmen und wie diese beantragt werden, finden Sie beim Steuerberaterverband unter www.dstv.de. Die meines Erachtens wichtigsten Maß­nahmen für Ihr Dentallabor kommentiere ich in diesem Artikel.

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die Maßnahme der Stunde. Da zu erwarten ist, dass die Arbeit nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist, machen Entlassungen keinen Sinn. Nach der Krise werden die Arbeitskräfte wieder benötigt. Inzwischen sieht es bei vielen unserer Dentallabore so aus, dass die meisten Zahnärzte und Labore Ihre Leistungen wieder hochfahren. Trotzdem sollte man für den nächsten Shutdown gewappnet sein und rein vorsorglich die Anträge für Kurzarbeit im Voraus stellen. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld übrigens steuerfrei auf 80 % des Nettogehalts aufstocken.

Steuerstundungen

Steuern und übrigens auch Sozialversiche­rungsbeiträge können gestundet werden. Doch hier ist leider aufgeschoben nicht aufgehoben. Unklar ist im Moment, wie die Ämter die Summen zurückfordern werden. Sie sollten auf jeden Fall die Summen der Stundungsbeträge festhalten, um die Höhe der quasi zinslosen Darlehen im Blick zu behalten.

Corona-Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe sollte von den Zahn­laboren – wenn nicht längst geschehen – beantragt werden, da Umsatzeinbrüche weiterhin zu befürchten sind. Wie die Zu­schüsse geprüft werden oder im Nachhinein zurückgezahlt werden müssen ist noch unklar. Wenn ein Labor die Kriterien in einem Monat nicht erfüllt hat, kann im Folgemonat der Einbruch kommen. Deswegen empfehle ich, auf jeden Fall mögliche Zuschüsse zu beantragen. Das Geld ist die Notreserve; wenn Sie nicht so tief in die Krise rutschen und das Geld zurückgezahlt werden muss: Seien Sie froh!

Zuschuss für betriebswirtschaftliche Beratung

Dieser Zuschuss ist bisher noch nicht in die breite Öffentlichkeit gelangt, aber sehr interessant. Betriebswirtschaftliche Beratungen werden mit 100 % bis zu 4.000,- € gefördert. In der Branche sind einige sehr gute und spezialisierte Unternehmensberater unterwegs, die Ihnen auch bei der Beantragung helfen. Es ist also eine gute Maßnahme, um sich in der Krise mit Hilfe von außen für den Neustart aufzustellen.

Sonderzahlungen an Mitarbeiter

Nach unserer Meinung ist in der Dental­branche eine „Arbeitsexplosion“ nach der Krise zu erwarten, denn viele Zahnbehand­lungen sind ja weiter nötig und nur aufgeschoben. Sollte das so sein und ziehen Ihre Mitarbeiter gut mit, ist die mögliche Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiter eine interessante Option:

Bis zum 31.12.2020 können Sie pro Mit­arbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei 1.500,- € zahlen. Wichtig ist, dass die Zahlung nicht Arbeitslohn ersetzt, sondern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird.

KfW Darlehen

KfW Darlehen werden für von Corona betroffene Unternehmen angeboten. Sollte ein solches Darlehen benötigt werden, kann man es über die Hausbank beantragen.

Doch ganz so einfach, wie es oft dargestellt wird, ist die Beantragung nicht. Die Banken prüfen sehr genau, ob eine Kreditwürdigkeit vorliegt, der Darlehenszweck gegeben ist und ob der Betrieb nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierig­keiten steckte. Mit den Darlehen sollen nur laufende Kosten aufgefangen werden, die aufgrund der Umsatzeinbußen nicht mehr bezahlt werden können.

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

DT&SHOP – Digital gut aufgestellt

Seit mehr als 40 Jahren beliefert DT&SHOP zahntechnische Labore mit allem, was für die Herstellung von Prothetik benötigt wird. Dabei war das Handelsunternehmen von Anfang an ausschließlich auf den Labor­sektor spezialisiert. Und das ist es bis heute. Mehr als 65.000 Artikel umfasst das Sortiment inzwischen. 100.000 sollen es einmal werden.

Als Vollsortimenter hat DT&SHOP den Markt stets im Blick. Deshalb hat das Unternehmen sein Angebot schon frühzeitig auch auf den digitalen Bereich ausgeweitet. Um Laboren die Möglichkeit zu bieten, ohne umfangreiche Eigeninvestition die damals neuartige Technologie zu nutzen, eröffnete DT bereits 2002 ein eigenes Fräszentrum.

Inzwischen ist aus dem damaligen „Lava Fräszentrum“ mit einem Techniker ein kompletter Bereich mit 15 Mitarbeiter/-innen geworden, der einen „360° Service“ mit Beratung, Support, Geräteaufstellungen, Wartungen, Reparaturen und Schulungen im Unternehmen sowie vor Ort beim Kunden anbietet. Die Digitalisierung ist längst in der Zahntechnik angekommen.

Entsprechend ist auch bei DT&SHOP der Sortimentsbereich CAD/CAM kontinuierlich gewachsen. Viele neue Materialien, aber auch Geräte wie Scanner, Fräsmaschinen und zuletzt 3D-Drucker sind in den letzten Jahren dazu gekommen. Deshalb hat das Unternehmen jetzt erstmals einen eigenen CAD/CAM-Katalog herausgebracht – mit stolzen 140 Seiten.

„Ins Sortiment nehmen wir nichts auf, von dem wir nicht überzeugt sind,“ erklärt ZTM Martin Kaiser, der den Bereich Digital seit knapp drei Jahren leitet. Alle Geräte, die im CAD/CAM-Katalog enthalten sind, sind auch im eigenen Fräszentrum täglich im Einsatz. Hier werden auch Materialien vor der Aufnahme ins Sortiment getestet.

Selbstverständlich bietet DT Digital auch weiterhin Fräsdienstleistungen an und kann dabei eine große Bandbreite an Materialien und Indikationen abdecken. Aufgrund der langjährigen Erfahrung sind die Zahntech­niker/-innen des Teams in der Lage, auch komplizierte Konstruktionen wie etwa Titan- und CoCr-Abutments oder aufwendige Stegkonstruktion über Implantate anzu­fertigen.
 


Bereits seit 2002 betreibt DT&SHOP sein eigenes Fräszentrum.

Beratung wird bei DT Digital groß geschrieben. Das Supportteam ist mit allen Geräten bestens vertraut und steht bei Fragen vor und auch nach dem Kauf freundlich und kompetent Rede und Antwort. Das Team übernimmt auch die Aufstellung der Geräte und die Einweisung beim Kunden. Auf Wunsch werden Wartungen vor Ort durchgeführt, auch für Geräte aus dem Sortiment, die nicht bei DT&SHOP gekauft wurden.

DT DIGITAL bietet zudem ein hochwertiges Schulungsprogramm mit Kursen für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. Zur Anwendung der Software FINO DentalArt / Exocad schulen die Experten aus dem eigenen Haus. Kurse zum 3D-Druck oder zur Anwendung verschiedenster Techniken bei Zirkonrohlingen und Alignern übernehmen renommierte externe Referenten. Auch Themen wie Neukundengewinnung oder die neue Medizinprodukteverordnung stehen auf dem Programm.

Und welche Entwicklungen zeichnen sich für die Zukunft ab? „Besonders interessant ist, was sich alles im Bereich der additiven Fertigung tut,“ findet Martin Kaiser. „Das sieht man schon alleine an den vielen Angeboten bei 3D-Druckern, dem wachsenden Einsatz verschiedener Materialien und deren Anwendung, z. B. für provisorische Restaurationen. Aber auch die Kombination des Laser Melting mit der Frästechnik bietet neue Möglichkeiten der Passgenauigkeit, z. B. bei der Herstellung von Implantatarbeiten.“

DT&SHOP GmbH
Mangelsfeld 11-15 · D-97708 Bad Bocklet
Tel +49 9708 909-600 · Fax +49 9708 909-610
www.dt-shop.com

Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

Der Willensschaffer: TUN – nicht unnötig trödeln

Zu einem Gespräch traf sich Mitte Mai die DENTAGEN-Vorstandsvorsitzende und Triathletin Karin Schulz mit dem Triathleten, Sprecher und Moti­vator Andreas Niedrig. Zustandegekommen war dieses Treffen durch die Vermittlung von Marc Rudnik, Regionaler Vertriebsleiter zahntechnische Produkte LAB bei Dentsply Sirona.

Im Fokus des Gesprächs: der Lebensweg von Andreas Niedrig. Sein Absturz in jungen Jahren und sein erfolgreicher Weg aus der Sucht, seine Motivation und Ziele, seine Zukunft und seine sozialen Projekte. Wie ihm der Sport half und wie er zu einem international anerkannten und erfolgreichen Triathleten wurde. Ganz im Hier und Jetzt verwurzelt, zeigt er heute anhand seiner Erlebnisse, anschaulich und nachhaltig, wie man lösungsorientiert Krisen meistert. Sein Motto: „Man kann vielleicht nicht alles schaffen, aber fast alles, wenn man es wirklich will und an sich glaubt.“

Andreas Niedrig fordert schon leicht provokant auf: „TUN – nicht unnötig trödeln.“ Ihm ist es aus seiner eigenen Lebensgeschichte heraus ein Anliegen, mit verschiedenen Projekten in Schulen und Ausbildungs­stätten, aber auch in Therapiestätten und Justizvollzugsanstalten, seine Unterstützung anzubieten.

Als Redner bei namhaften Unternehmen spricht er über die Themen Zielerreichung, Empowerment, Lebensbalance und Krisen­management: „Wer sagt, dass das Leben immer leicht sein muss“- egal, ob Wirt­schaftskrise oder persönliche Tiefschläge; es geht immer wieder darum, auch aus schwierigen Situationen das Beste zu machen.

Bei seinen Veranstaltungen an Schulen, Universitäten, in Firmen und Institutionen geht es um aktive motivierende Strategien: Ziele setzen – den Weg finden – Ziele erreichen – privat und im Berufsleben. Dabei sind auch die Themen Gesundheit und Resilienz, das Persönliche Gleichgewicht finden, wichtige Bausteine für ein glückliches Leben. Motivation ist die Basis für alle Ziele und der ganz eigene Antrieb etwas zu bewegen, zu verändern im Leben. Motivation ist auch Prävention.

DENTAGEN und Dentsply Sirona planen gemeinsam eine Veranstaltung, um Ihnen Andreas Niedrig, seine Geschichte und seine Motivation näher zu bringen.

 


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

Das Interview mit Christian Johannes


Ist die Corona-Krise der Treibstoff für eine noch rasantere Digitalisierung der Dentalwelt? Auf allen nur denk­baren Kommunikationsebenen? Über die Top-Drei-Fragen aus Dentallaboren und Zahnarztpraxen in der Krise, warum es leichter ist, einen Ikea-Schrank zusammenzubauen, als die 16 verschiedenen Antragsformulare für Soforthilfe in 16 Bundesländer zu verstehen, über die Angst, als Subventionsbetrüger dazustehen, über Kurzarbeit und warum gerade die Zahnärzte dabei zwischen allen Stühlen sitzen und wie es möglich ist, dass der „Effzeh“ ausgerechnet einen Kölner geradezu nervt, sprach Journalist Bernd Overwien für die DENTAGEN INFO mit dem Geschäftsführer der ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Ein exzellenter Fachmann, seit vielen Jahren beratender Partner der DENTAGEN eG.

Herr Johannes, DENTAGEN hat aus uns allen bekannten Gründen den für Anfang Juli geplanten „Partnertreff 2020“ in Rösrath absagen müssen. Was musste Ihr Unternehmen aktuell aus dem Veranstaltungskalender streichen?

Kolleginnen und Kollegen aus über 800 Kanzleien in Deutschland und weitere 400 Teilnehmer aus ganz Europa treffen sich alle zwei Jahre in Berlin zu einem hoch­karätig besetzen Fachdialog. Über 1000 Menschen, die die Abstandregeln einhalten – das ist selbst im riesigen Tagungshotel Estrel an der Sonnenallee nicht darstellbar.

Fortbildung also jetzt auch bei Ihnen als Webinar?

Ja, denkbar. Für Fortbildungen auch mit rund 30 Teilnehmern in Berlin bin ich mehrmals im Jahr morgens um Fünf im ersten Flieger gesessen. Zusammen mit Bundesbeamten und Offizieren der Bundes­wehr. Und abends dann wieder zurück nach Köln. Wenn eine Übernachtung hinzukam, waren das anderthalb Tage. Heute haben wir zwei Stunden konzentriert Webinar. Und können die Inhalte zurückspulen.

Und es spart Reise- und Hotelkosten. Da freut sich doch der Vorstand oder?

(lacht) Sicher. Wir haben in den Webi­naren bisher mehr Teilnehmer gehabt als im ganzen Jahr 2019 in den Präsenzver­anstaltungen. Nein, selbst Vorstands­sitzungen funktionieren gut im Intranet. Auf allen Ebenen macht sich die Erkenntnis breit: Zweimal im Jahr ein persönliches Treffen, der Rest funktioniert auch so. Und unser Firmengründer hier in Köln – inzwischen im Pensionsalter – hat mehr Zeit für das Sponsoring seines Klubs Viktoria.

Die spielen in der 3. Liga Fußball. Wie endet die Saison?

Bin absolut kein Fußball-Fachmann, aber wenn jetzt Schluss wäre, würde Viktoria zumindest nicht absteigen.

100 Kanzleien der ETL ADVISA haben sich wie Sie auf Medizinrecht und die gesamte Gesundheitswirtschaft spezialisiert. Viele Arztpraxen und Dentallabore gehören zu Ihrer Mandantschaft. Was waren in den letzten Wochen die drei am häufigsten gestellten Fragen?

Erstens: Kann ich Soforthilfe beantragen? Zweitens: Wie geht das mit der Kurzarbeit? Drittens: Was machen wir mit den Steuervorauszahlungen?

Und was war Ihr Rat?

Ohne ins letzte Detail gehen zu wollen und hier auch zu können. Generell gilt: Soforthilfe als Liquiditätssicherung in dieser Ausnahmesituation auf jeden Fall bean­tragen. Ob ein Unternehmen alle Kriterien erfüllt, stellt sich dann ja heraus. 16 Bun­desländer mit 16 verschiedenen Kriterien für die Soforthilfe. Glauben Sie mir, das auseinander zu halten ist schlimmer als ein Ikea-Regal zusammenbauen zu müssen. Aber niemand ist ein Subventionsbetrüger, wenn er die Kriterien dann reißt. Also: beantragen, Geld für nachweisbare Betriebsausgaben nutzen oder aber an die Seite legen. Denn wenn man nach drei Monaten merkt, man hätte die Soforthilfe gar nicht gebraucht, dann eben zurückzahlen.

Moment mal, gibt es wirklich die Sorge, am Ende vielleicht als Subventionsbetrüger dazustehen?

Ich finde es bedauerlich, dass die zuständigen Behörden in NRW und auch die des Bundeswirtschaftsministers in Berlin jetzt schon beginnen, die Empfänger von Soforthilfe zu kriminalisieren. In ersten Stellenanzeigen werden bereits Leute für die Bezirksregierungen gesucht, um alle Soforthilfen nachzuprüfen.



Aber einige Fälle von Subventions­betrug sind ja vermeintlich entdeckt worden?

Mag sein. Darüber werden dann Gerichte entscheiden. Bisher bekannt sind Fälle, die sich durch ein Höchstmaß an krimineller Energie auszeichnen. Das kann ich in der Mandantschaft nicht erkennen. Von Zahnarztpraxen und Dentallaboren habe ich diesbezüglich noch überhaupt nichts gehört. Und da verstößt auch niemand bewusst gegen Kriterien.

Kurzarbeit, das andere Mega-Thema, ist ein Instrument aus der Werkzeug­kiste der Stahlindustrie in den 70er Krisenjahren. Autozulieferer wissen seit Jahrzehnten wie das geht. Aber Zahnärzte und Laborinhaber?

Natürlich gab und gibt es enormen Beratungsbedarf. Beginnend bei den Antragsformularen. Letztendlich hatten es die Dentallabore als Handwerksbetriebe da ein wenig einfacher, mit der Agentur für Arbeit klar zu kommen. Alle Labore, die wir betreuen, sind in Kurzarbeit. Einige Man­danten wollen aber schon im Juni wieder heraus aus der Kurzarbeit. Das wäre eine gute Entwicklung.

Können Zahnarztpraxen überhaupt Kurzarbeit anmelden?

Noch immer fremdelt die Agentur für Arbeit mit den Freiberuflern. Es gab ja erst die Weisung für die Bundesagentur für Arbeit, es gäbe für Zahnarztpraxen keinen Anspruch auf Kurzarbeit, weil diese ja unter dem Rettungsschirm stünden. Das galt für die Agentur als eine Art Betriebs­schließungs­versicherung. Aber wenn Zahnärzte, respektive die Zahnärztinnen, dann tatsächlich eine Versicherung haben, die ihnen eine Schließung durch Pandemie ausdrücklich absichert, dann gibt es angeblich keinen Anspruch auf Kurzarbeit. Umge­kehrt sagt die Versicherung dem Arbeitgeber in einer Zahnarztpraxis, er hätte ja Kurz­arbeit beantragen können, wir zahlen nicht für das Personal. Da sitzt man plötzlich zwischen allen Stühlen. Und wenn man sich den Rettungsschirm ansieht, der für Zahn­ärzte kein Rettungsschirm ist, sondern nur eine Art Darlehen, dann ist das ein Rettungs­schirmchen. Wer genau liest: Kurzarbeit ist vorrangig bei der Bemessung des Rettungs­schirmes. Wir haben allen Mandanten empfohlen: Zeige Kurzarbeit an und arbeite auch kurz. Denn die KVen könnten später kommen und sagen: Sie hätten ja Kurzarbeit anzeigen können. Und jetzt kam ja auch die Weisung, Kurzarbeit in Praxen ist möglich. Verwirrende Entwicklungen.

Was glauben Sie: ist Land in Sicht für einen Normalbetrieb in Praxen und damit verbunden eine Bedarfssteigerung an Zahnersatz?

Im Moment mit Blick auf den Juni glaube ich das schon. Ich selbst habe ein Inlay verschoben aus Angst vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr. Aber warum soll es angesichts aller bekannten Sicherheitsmaßnahmen in einer Zahn­arztpraxis gefährlicher sein als in einer normalen Arztpraxis? Niemand will doch seinen Patienten schaden.

Wird es nach der Krise weniger Praxen und weniger Labore geben? Oder trifft es nur die mit einer „Liquiditäts-Vorerkrankung“?

Signifikant weniger glaube ich nicht. Vorerkrankung im Liquiditätsbereich ist ein guter Begriff. Ja, wem es vor der Krise schon nicht gut ging, den wird es vielleicht nach der Krise nicht mehr geben. Corona könnte den Trend zu größeren Gemeinschaftspraxen beschleunigen. Die Feminisierung in der Zahnmedizin gibt da ja ohnehin die Richtung an.

Und bei den Dentallaboren? Die Großen bleiben, die Kleinen verschwinden vom Markt?

Das würde ich mit Blick auf die Corona-Krise generell so nicht unterstreichen. Ein Zwei-Mann-Betrieb erweist sich in solchen Zeiten oft flexibler als ein größeres Labor mit 20, 30 oder sogar noch mehr Mitarbeitern. Aber die generelle Entwicklung ist doch so, dass das Brot-und-Butter-Geschäft mit Kronen und Brücken tenden­ziell zurückgeht. Für die Dentallabore bedeutet die zunehmende CAD/CAM-Fertigung, dass sie sich und ihre Rolle im Herstellungsprozess neu definieren müssen. Der alte „Allround-Anbieter“ für das gesamte ZE-Spektrum aus einer Hand verliert an Bedeutung. Aber das ist ja keine Erkenntnis in einer Krise, von der wir alle noch nicht wissen, wie sie ausgehen wird.

Jetzt haben wir über den Umgang mit der Steuervoraus­zahlung noch gar nicht gesprochen. Müssen wir?

Ich denke, eine detaillierte Fach­auskunft würde hier den Rahmen sprengen. Die DENTAGEN-Mitgliedsbetriebe werden sich längst mit ihrem Steuerberater darüber ins Benehmen gesetzt haben. Bin ich mir sicher. Keiner weiß, wann diese Krise vorbei ist.

Sie leben seit 20 Jahren in Köln. Gefällt Ihnen die einzige Millionen-Stadt in NRW?

Ja, gefällt uns gut. Mit Ehefrau und Hund werden wir ganz sicher hier bleiben. Über die Lebensqualität einer Metropole mit so unglaublicher kultureller Vielfalt braucht man eigentlich nicht zu reden.

Eigentlich?

Na ja, Köln ist ja auch die Stadt, in der eigentlich vieles nicht wirklich funktioniert. Die Verkehrssituation werden Sie ja auf Ihrer Anreise durchlebt haben. Aber Köln wird geliebt, vor allem von seinen Ein­wohnern – seit jeher. Doch der Liebe steht das Gefühl gegenüber, dass sich Köln in den vergangenen Jahren zu seinem Nachteil verändert hat.

Zwischen Schunkeln und Scheitern ist ein schmaler Grat?

Wohl wahr. Aber nach dem Rheinischen Grundgesetz sind wir zu selbstverliebtem Frohsinn verpflichtet (lacht). Leben und leben lassen, jeder Jeck ist eben anders. Wir sind gern hier, weil wir auch die Nähe zum Grün lieben. Sollte man in der größten Stadt des Bundeslandes gar nicht erwarten oder? Wir nutzen die Nähe zum Bergischen Land und die große Grün­zone hin zum Flughafen Köln-Bonn. Der ja eigentlich in Köln-Wahn ist. Dass man dort wieder Vögel zwitschern hört, ist schön. Aber wirtschaftlich natürlich höchst bedenklich.

Ist man als Kölner nicht automatisch verpflichtet, FC-Fan zu sein?

Nein, als Zugezogener gehört man eh nicht wirklich dazu. Und da ich kein ausgewiesener Fußball-Fan bin, nervt mich dieser Club regelrecht. Aufstieg, Abstieg, Aufstieg – und wenn die drei Spiele hinter­einander gewonnen haben, wird schon von Europacup und Champions League gesponnen. Wenn Fußball, dann eher schon Borussia Dortmund. Das verspricht meist spektakulären, oft sehr emotionalen Sport. Als gebürtige Mönchengladbacherin ist meine Frau natürlich Fohlen-Fan. Auch eine sympathische Borussia.

Da geht einer wie ich, der an der Stadt­grenze zu Dortmund geboren ist, dort wo auch die DENTAGEN seit vielen Jahren ansässig ist, doch gern mit.

Herr Johannes, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2020/02



 

Hinweise zur IT-Sicherheit in medizinischen Einrichtungen

Funktionssicherheit von vernetzten Geräten, Informations- und Kommunikationsmitteln gewährleisten

Im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 stehen medizinische Einrichtungen vor besonderen Herausforderungen. Das Virus beansprucht in vielen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit und die Verlagerung von Kapazitäten. Dabei ist es wichtig Sicherheitslücken auch in kurzfristig eingerichteten IT-Lösungen zu vermeiden und Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe aufrechtzuerhalten.

Der Ausfall der IT-Infrastruktur in medizinischen Einrichtungen kann unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Einrichtung und damit auf die Gesundheit von Patienten haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden zwei Dateien im Download.

CAMLOG stellt innovative Garantie vor

Mit patient28PRO profitieren auch Labore von kostenlosen Ersatzleistungen für Neuversorgungen

Eine vertrauensvolle Partnerschaft zeigt sich gerade im Garantiefall. Als etablierter Anbieter von Dental­implantaten steht CAMLOG für herausragende Qualität und hohe Produktsicherheit. Als eines der ersten Implantatunternehmen bringt CAMLOG mit patient28PRO nun ein Garantieprogramm auf den Markt, von dem erstmals im Falle eines Implantatverlustes neben dem behandelnden Team vor allem auch die Labore und der Patient profitieren. Im Interview stellen die CAMLOG Geschäfts­führer Martin Lugert und Markus Stammen die Besonderheiten von patient28PRO vor.

Die neue Garantie patient28PRO ist einzigartig auf dem deutschen Markt. Was beinhaltet diese Mehrwertleistung und was macht sie so besonders?

Lugert: Mit patient28PRO haben wir eine umfassende Garantie geschaffen, die an alle denkt: Chirurgen, Prothetiker sowie Zahntechniker und auch den Patien­ten, wie der Name des Programms schon verrät. Zusätzlich bieten wir mit patient28PRO erstmals eine Garantie, die neben dem Implantat auch die Prothetik kostenfrei ersetzt. Zur Neuversorgung steht das komplette CAMLOG Portfolio zur Verfügung, besonders hervorzuheben sind dabei auch unsere CAD/CAM Dienstleistungen von DEDICAM. Damit übernehmen wir einen Anteil an den Kosten und Dienstleistungen zur Neuversorgung der Patienten.

Sie sprechen vom kompletten CAMLOG Portfolio – wie viel Spielraum hat das Labor bei der Materialauswahl?

Stammen: Welche Materialien eingesetzt werden, hängt vom jeweiligen Behandler und Zahntechniker sowie dem Patienten ab. Das Labor entscheidet selbst, ob es eine Neuversorgung über DEDICAM fertigen möchte oder ob es Standard-Prothetikkomponenten für die Neuver­sorgung im eigenen Labor nutzen möchte.

Und in welchen Fällen greift das neue Garantieprogramm?

Stammen: Den Materialersatz für eine neue Versorgung leistet patient28PRO im Falle eines Implantatverlustes innerhalb von 5 Jahren nach Insertion. patient28PRO gilt unabhängig vom Kaufzeitpunkt für ab dem 1. Februar 2020 gesetzte Implantate von CAMLOG und BioHorizons als Hersteller.


CAMLOG Geschäftsführer Markus Stammen und Martin Lugert

Welche Voraussetzungen gibt es, um einen Garantiefall in Anspruch nehmen zu können?

Lugert: Um das Ersatzmaterial im Rahmen von patient28PRO zu erhalten, gibt es zwei Voraussetzungen: Es müssen die zum Zeitpunkt der Behandlung geltende Zweckbestimmung der CAMLOG Produkte sowie anerkannte zahnmedizinische Leitlinien eingehalten worden sein. Zusätzlich ist die Verwendung von Originalkomponenten notwendig.

Eine unbürokratische Abwicklung war Ihnen ebenfalls wichtig. Wie läuft diese in einem Garantiefall ab?

Stammen: Wir müssen bedenken, dass hinter jedem dieser Fälle ein Mensch steckt, dem schnellstmöglich geholfen werden muss. Deshalb steht patient28PRO für eine schnelle Abwicklung. Der Garantiefall wird über ein vollständig ausgefülltes Online-Formular auf der CAMLOG Website unter www.camlog.de/patient28pro eingereicht. Eine Einzelfallprüfung findet nur hinsichtlich der Zweckbestimmung und der Originalität der Produkte statt. Anschließend wird eine Fallnummer generiert, auf die sich alle Beteiligten bei der Bestellung der kostenlosen Ersatzmaterialien für die Neuversorgung beziehen.

Welche Vorteile haben die Labore, wenn sie über patient28PRO die Leistungen von DEDICAM in Anspruch nehmen?

Lugert: Wir sehen uns seit jeher als Partner der Labore. Deshalb war es uns besonders wichtig, ein Garantieprogramm zu entwickeln, das auch an die Zahntech­niker denkt. Die Labore haben jederzeit die Wahl, ob sie die prothetische Versorgung individuell mit DEDICAM oder mit den Standard-Prothetikkomponenten aus unserem Katalog kostenfrei herstellen möchten. Mit DEDICAM gewinnen die Labore vor allem an Zeit, die sie in ihrem Labor für kunden­individuelle Leistungen noch effizienter einsetzen können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.camlog.de/patient28pro.

Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

Wegweisende Konzepte. Optimale Produkte. Zuverlässiger Service.

Die Pluradent Gruppe zählt zu den führenden Handels- und Dienstleistungsunterneh­men der europäischen Gesundheits­branche und ist eines der führenden Dentalfach­handels­unternehmen in Deutschland. Pluradent beliefert Dental­labore, Zahnärzte und Zahnkliniken mit Materialien, Ein­richtungen und Zähnen. Zudem bietet Pluradent ein umfangreiches Angebot an Service- und Dienstleistungen. Pluradent steht für innovative Konzepte, individuelle Lösungen und kompetente Beratung.

Neben dem klassischen Dentalhandel liegt der Fokus von Pluradent auf hochwertigen Dienstleistungen. Hierbei erkennt Pluradent frühzeitig Trends, die sich aus der Dynamik des Marktes und den Herausforderungen für Zahntechniker und Zahnarzt ergeben und setzt diese in individuelle und ganzheitliche Konzepte um. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem nachhaltigen Erfolg von Labor und Praxis. Pluradent ist in Deutschland an zahlreichen Standorten vertreten, um regionale Nähe zum Kunden zu ermöglichen. Die starke Präsenz vor Ort und die persönliche Beziehung zum Kunden zeichnen das Unternehmen aus. Seine Leistungsfähigkeit basiert auf gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern, die in modernen Unter­nehmensstrukturen arbeiten.

Zuverlässiger Technischer Service

Die Pluradent Technik/IT sichert die reibungs­lose Funktion von Geräten und Netzwerken in den Laboren und Praxen. Qualifizierte Mitarbeiter kümmern sich um Wartung, Instandhal­tung, Instandsetzung, gesetzlich geforderte Prüfung, Validierung, Montage und Umzug dentalspezifischer Systeme. Sie sorgen dafür, dass die Geräte, Einrichtungen und das IT-Netzwerk der Kunden störungsfrei laufen, so dass sich Zahntechniker und -ärzte ganz auf ihre Arbeit konzentrieren können.

Vielseitige Fortbildungsangebote

Profundes Wissen über Material und Methodik ist ein zentraler Erfolgsfaktor für jedes Labor und jede Zahnarztpraxis. Hinzu kommt die Fähigkeit, Potenziale, die sich durch neu entstehende Wertschöpfungspro­zesse ergeben, zu erkennen und zu nutzen. So profitieren Zahntechniker und Zahnärzte von den Angeboten der Pluradent Akademie: Sie Investieren in ihr Wissen und nutzen diesen Mehrwert für ihren persönlichen Erfolg.

Professionelle Praxisgrün­dung und -übergabe

Ein weiterer Bestandteil des breiten Leistungs­spektrums ist die Praxisbörse. Sie bietet eine professionelle Abwicklung bei einer Praxisgründung oder -abgabe. Kunden profitieren hier von der jahrelangen Erfahrung und dem umfassendes Markt­wissen der Spezialisten.

Breites Produktsortiment

Pluradent bietet im Materialbereich mit über 100.000 lieferbaren Artikeln alle Produkte des täglichen Bedarfs für Labor und Praxis. Das breit gefächerte Sortiment reicht von bewährten Produkten über innovative Marktneuheiten bis hin zur hauseigenen Qualitätsmarke PLULINE. Ein eigenes hochmodernes Zentrallager und Logistikzentrum in Kassel sichert den schnellen und zuverlässigen Versand aller Bestellungen.

Attraktive Raumkonzepte

Bestens ausgebildete Fachplaner und Interior Designer stehen bereit, um Zahn­techniker und Zahn­ärzte bei der Realisierung ihrer Wünsche zu unterstützen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Neugründung, Modernisierung, Erweiterung oder einen Umzug handelt – gemeinsam mit dem Kunden entwickelt das Pluradent Team das passende Konzept und begleitet Zahn­techniker und Zahn­arzt durch den komplexen Prozess der Planung und Innenein­richtung bis hin zur Fertigstellung.

Erfolgreiche Existenzgründung

Das Pluradent Praxiskonzept ist ein detaillierter Plan, der alle wichtigen Meilensteine definiert und den Praxisgründer optimal dabei unterstützt, seine Praxisidee in die Tat umzusetzen: Von der Auswahl des richtigen Standortes, der fachlichen Ausrichtung, dem Patientenprofil, über die Finanzierung der Praxisgründung bis hin zum erfolgreichen Praxisstart.

Pluradent AG & Co KG
Kaiserleistr. 3
63067 Offenbach

 


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

Kartellrecht: Neuer Rahmen für datenbasierte Wirtschaft?


Die Bundesregierung stellte Anfang des Jahres den Entwurf für ein modernes Kartell­recht vor. Nach mehr als zwei Jahren Dis­kussionen, Studien und Expertengruppen wurden die neuen Ansätze nun der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Fokus der Wettbewerbshüter steht dabei die Digitalwirtschaft – und deren Auswirkungen gerade auf den Mittelstand.

Brüssel, 17. Februar 2020 – Die mit der Digitalisierung einhergehende Änderung wirtschaftlicher Machtverhältnisse stellt die Wettbewerbspolitik vor große Herausfor­derungen: Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. In der digitalen Wirtschaft haben es daher gerade große Plattformen leichter, ihre Monopol­stellung auszubauen. So in etwa beschreibt der Gesetzgeber die Ausgangslage, deren negativen Auswirkungen durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen – oder GWB-Digitali­sierungsgesetz – begegnet werden soll.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDs ist die Lage weitaus kritischer zu beurteilen: Gegenwärtig ist das Wettbewerbsrecht nicht in der Lage, die Asymmetrien im Online-Handel aufzubrechen und die Markt­macht der großen Plattformen zu kontrollieren. Leidtragende sind deshalb vor allem Mittelständler.

Wenn sie über die großen Plattformen als Nutzer Handel treiben, sind sie durch den vom Plattformbetreiber verwehrten Zugang zu den von der Plattform gesammelten Daten benachteiligt. Wenn Kooperationen von Mittelständlern hingegen selbst Platt­formen aufbauen und Daten innerhalb ihrer Mitgliedsunternehmen teilen wollen, stehen dem neben der Dominanz der großen Plattformen auch wettbewerbsrechtliche Vorbehalte entgegen.

Wird auf EU-Ebene noch innig über die künftige Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts diskutiert, prescht Deutschland nunmehr vor, wenn es um faire Wettbewerbs­bedin­gungen in der Digitalwirtschaft geht. Doch hält der Vorschlag, was er verspricht?

Wichtige Klarstellungen für die Daten-Ökonomie

Als einen wichtigen neuen Ansatz verankert der Vorschlag den Grundsatz, dass Daten Marktmacht darstellen können. Abseits von Marktanteilen – und deren schwieriger Berechnung in der Digitalwirtschaft – soll die Daten-Inhaberschaft zukünftig einen relevanten Machtfaktor darstellen. Der Ent­wurf sieht zudem vor, dass Wettbe­werbs­be­schränkungen auch unterhalb der Schwelle der Marktmacht stattfinden können. So soll die Verweigerung des Zugangs zu Daten unzulässig sein, wenn andere Unter­nehmen auf diesen Datenzugang angewiesen sind.

Schnellere Reaktion der Behör­den und mehr Rechtssicherheit

Nicht allein der Zugang zu Daten wird für viele Unternehmen dabei immer relevanter; ein schneller Zugang zu Daten ist ebenso wichtig, um auf neue Trends entsprechend reagieren zu können. Der Gesetzgeber reagiert auf diese Notwendigkeit. So soll das Bundeskartellamt – als oberster deutscher Wettbewerbshüter – zukünftig einfacher einstweilige Maßnahmen erlassen können. Dies insbesondere mit Blick auf die Heraus­gabe von Datensätzen. Auch wenn bereits heute – zumindest theoretisch – die Ver­hin­derung des Datenzugangs wettbewerbsbeschränkend und damit unzulässig ist, schrecken viele Unternehmen oftmals aufgrund erfahrungsgemäß langer Verfahren und einem ungewissem Ausgang vor einer kartellrechtlichen Geltendmachung zurück.

Mehr Rechtssicherheit bei Daten-Kooperationen

Innerhalb mittelständischer Kooperationen ist bislang unklar, inwieweit und vor allem in welchem Umfang Daten untereinander getauscht und gemeinsam verwendet werden können. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verbundgruppen davor zurückschrecken, das gesamte Potential gemeinsamer Daten­nutzung voll auszuschöpfen. Im Ergebnis hinkt der Mittelstand weiter hinter großen Online-Plattformen zurück.

Um Unternehmen gerade bei dem Austausch von Daten mehr Rechtssicherheit zu vermitteln, soll das Bundeskartellamt zukünftig vorab befragt werden können, ob die geplanten Daten-Kooperationen tatsächlich vor dem Kartellrecht standhalten. Der Gesetzes­entwurf sieht dafür einen verbindlichen Auskunftsanspruch vor. Unternehmen können so prüfen lassen, ob ihre geplanten Kooperationen mit dem Wettbewerbsrecht konform gehen.

Fazit

Der vorgestellte Gesetzesvorschlag stellt wichtige Weichen im Bereich der Digital­wirtschaft. Insbesondere Mittel­ständlern werden Instrumente an die Hand gegeben, mit denen zukünftig ein Level Playing Field gegenüber großen Plattformen geschaffen werden soll. Der Vorschlag bewegt sich hingegen auf bekannten Terrain: Vermeintliche Ansprüche müssen weiterhin in einem kartellrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf automatischen Datenzugang ist weiterhin nicht möglich.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich als Spitzenverband des kooperierenden Mittel­stands an dieser Stelle mehr Mut vom deutschen Gesetzgeber erhofft: Langwierige Verfahren – auch mit der Möglichkeit des einstweiligen Rechtschutzes – werden weiterhin einen effektiven Wettbewerb in der Digitalwirtschaft verhindern.

Unklar bleibt zudem, was ein Anspruch auf Datenherausgabe genau umfassen soll: Meint der Gesetzgeber die Herausgabe von Rohdaten oder aufbereiteten Daten? Muss die Herausgabe einmal erfolgen oder kann auch ein kontinuierlicher Datenzugang ausgesprochen werden?

Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundes­kartellamt die grundsätzlich richtigen Ansätze mit Leben füllen wird. Flankierend sollte die Diskussion um verpflichtende Datenzugänge ohne lange Verfahren weiter fortgesetzt werden.

Tim Geier
Geschäftsführer Büro Brüssel
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
www.mittelstandsverbund.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

Künstlersozialabgabe – Meldepflicht bis 31.03.2020 nicht verpassen


Wer, wenn nicht Zahn­techniker, können sich zu Recht als Künstler ihres Fachs bezeichnen? Doch mit der Künstler­sozialabgabe bringen sich deshalb die Wenigsten in Verbin­dung. Zwar gehören sie nicht zu den rund 190.000 selbständigen Künstlern, die als Pflichtversicherte dem Schutz der gesetz­lichen Kranken-, Pflege- und Rentenver­sicherung unterfallen. Dennoch kann die Künstler­sozialabgabe auch für Zahntechniker relevant sein.

Bereits seit 2007 prüft die Deutsche Renten­versicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Sozialversicherungsprüfungen auch die Künstlersozialabgabepflicht. Die Pflicht­versicherten tragen genau wie Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Weitere 20 % kommen vom Bund und 30 % von den auftraggebenden Unternehmern – das können eben auch Zahntechniker sein.

Doch welcher Zahntechniker denkt schon an Sozialabgaben, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker ab und an neue Visiten­karten oder Briefbögen in Auftrag gibt oder den Webdesigner mit wiederkehrenden Anpassungen der Unternehmenswebsite betraut? Genau das kann aber schon ausreichen, denn künstlersozialabgabepflichtig sind alle Unternehmer, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke nutzen und für ihre Praxis Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

Aber was genau ist „nicht nur gelegentlich“? Dieses Kriterium wird immer dann erfüllt, wenn für Eigenwerbung oder Öffentlich­keitsarbeit Aufträge für insgesamt mehr als 450€ im Jahr erteilt werden. Und das ist unter Umständen schnell erreicht. Einzige Ausnahme: Wer eine GmbH beauftragt, kann aufatmen, denn künstlersozialversicherungspflichtig sind nur natürliche Personen.


Die Künstlersozialabgabe bemisst sich nach gezahlten Gagen, Honoraren sowie Aus­lagen und Nebenkosten, die dem „Künstler“ vergütet werden. Für 2019 gezahlte Entgelte betrug sie 4,2 % des Entgelts und bleibt auch 2020 unverändert. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Deutsche Rentenver­sicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Sozialversiche­rungsprüfungen seit 2015 die Zahlungen der Unternehmen stärker kontrolliert und rund 80.000 abgabepflichtige Unternehmen zusätzlich „generiert“ hat.

In beitragspflichtiges Entgelt nicht einzurechnen sind gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Vervielfältigungskosten und steuerfreie Aufwandsentschädigungen im Rahmen steuerlicher Grenzen. Wenn die Rechnung des Freischaf­fenden in einer Summe erfolgt, ist alles abgabepflichtig und eine eigene Aufteilung der Summe ist nicht möglich. Daher sollten Unternehmer in Rechnungen auf eine Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen achten.

Künstlersozialabgabepflichtige Unterneh­men müssen sich selbst bei der Künstlerso­zialkasse melden und ihr bis zum 31. März 2020 die in 2019 an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare mitteilen. Für das laufende Kalenderjahr 2020 sind monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Nach endgültiger Abrechnung sind Über­zahlungen und Fehlbeträge auszugleichen.

Wer seinen Meldepflichten nicht rechtzeitig nachkommt, wird von der Künstlersozial­kasse geschätzt. Nach dem Künstlersozial­versicherungsgesetz sind abgabepflichtige Unternehmen verpflichtet, alle Zahlun­gen an die selbständigen Künstler sorgfältig aufzuzeichnen und für Prüfungszwecke der Künstlersozialkasse bzw. dem Rentenver­sicherungsträger vorzuhalten.


Hinweis: Die Künstlersozialabgabe kann grundsätzlich für die letzten vier Jahre nachgefordert werden. Doch nicht nur die Nach­zahlungen zur Künstlersozialkasse können für den Unternehmer teuer werden. Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungs­widrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden kann.



Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
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Tel.: 0221 9410198-0
Fax: 0221 9410198-19
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Quelle: DENTAGEN Info 2020/01