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Online-Marktplatz

Nur für DENTAGEN-Mitglieder

Die aktuelle Marktsituation zahntechnischer Labore in Deutschland ist durch zahlreiche strategische und strukturelle Herausfor­derungen gekennzeichnet, wie z. B. Preis­verfall, Wettbewerbsdruck, Neue Techno­logien, Fachkräftemangel, Konsolidierung und Konzentration sowie Generationen­wechsel. Hinzu kommt die Digitalisierung, die unaufhörlich voranschreitet und bisher gewohnte Dinge verändert. Auch das Ein­kaufsverhalten ist gravierenden Änderun­gen unterworfen und wird zunehmend digitaler.

Um den Mitgliedern den Bestellprozess zu vereinfachen, gab DENTAGEN-Vorstands­vorsitzende Karin Schulz im Rahmen der Generalversammlung die Entwicklung eines Online-Marktplatzes als zentrale Beschaffungsplattform bekannt.

Ziel ist es, die Beschaffungsplattform für DENTAGEN-Mitglieder zu entwickeln. Auf dieser sollen Mitglieder die Angebote und Pro­dukte der Kooperationspartner wiederfinden und schnell und einfach in den Warenkorb legen können.

Zum geplanten Funktionsumfang des Online-Portals zählen u. a.

  • die Anbindung an alle gängigen Shop-Systeme,
  • die Darstellung der Preise unter Berück­sichtigung der DENTAGEN-Konditionen,
  • Easy-Ordering mit Bestellhistorie,
  • Nachverfolgung und Lieferstatus auf der Plattform.

Spätere Erweiterungen, wie eine App zum Bestellmanagement im Labor, ein Inventar-Management, Finanzierungslösungen, Anbindung an bestehende Systeme wie Buchhaltungssoftware und Warenmanage­ment, z. B. zur automatisierten Dokumen­tation im Rahmen des MDR, sind angedacht.

Die Vorteile für DENTAGEN-Mitglieder liegen auf der Hand:

  • Weniger Beschaffungsaufwand durch den zentralen Zugriff auf alle Angebote im Markt
  • Easy Ordering: Bestellvorlagen, Erinnerungsfunktion, Bestellhistorie

  • Individuelle und passgenaue Angebote
  • Best-Price-Garantie
  • Das größte Produkt-Angebot in der Branche
  • Die beste Warenverfügbarkeit inkl. Produktbeschreibung
  • Kunde-empfiehlt-Kunde Vorteile
  • In den vergangenen Wochen wurde das Konzept bei einigen Kooperationspartnern vorgestellt und von unseren Partnern positiv aufgenommen. Weitere Gespräche werden folgen.

    Über die Fortschritte dieses Projektes werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Der DENTAGEN-Newsletter

    Informationen modern und immer aktuell erhalten

    Um Ihnen wichtige und aktuelle Informa­tionen schnell zukommen zu lassen, haben wir mit dem DENTAGEN-Newsletter einen neuen und modernen Kommunikationskanal geschaffen. Der Newsletter ist, neben dem auf der Roadshow vorgestellten digitalen Maßnahmenpaket, ein weiteres erfolgreiches Projekt, das wir mit den Experten der Marketingagentur DentaLink verwirklichen konnten.

    Durch den Versand des DENTAGEN-News­letters per Mail können wir nun schneller mit Ihnen kommunizieren und Informationen sowohl inhaltlich als auch grafisch besser aufbereiten. Weiterführende Informationen sind mit nur einem Mausklick erreichbar. Ein Abtippen wie beim bisherigen papierenen Rundschreiben entfällt.

    Wir freuen uns, dass der Newsletter von Ihnen gut angenommen wird und sind stolz darauf, dass unser neuer Kommunikations­kanal eine Öffnungsrate von über 50 % hat.

    Der Newsletter funktioniert jedoch nicht nur in eine Richtung. Nutzen Sie alle Möglich­keiten und treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!



    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Soennecken – Ihre Individualität ist unsere Stärke

    Wer wir sind:

    Die Soennecken eG ist die europaweit größte und umsatz­stärkste Einkaufs- und Marketingkooperation der Bürobedarfsbranche. Unsere Mitglieder sind mittelständische Fachhändler und gehören zu den führenden Unternehmen der Bürowirtschaft.

    Über uns:

    Die 1926 gegründete Genossenschaft mit rund 500 mittelstän­dischen Fachhändlern wird an ca. 1.000 Standorten vertreten. Rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit 1990 am Stammsitz im bergischen Overath und bei den Tochtergesellschaften für den gemeinsamen Erfolg

    Unsere Performance in Zahlen:

    • Ø werden täglich ca. 9.000 Pakete versendet
    • 1.000 Markenartikelhersteller & Exklusivmarke Soennecken
    • Über 54.000 aktive Artikel davon ca. 23.000 Lagerartikel
    • 0,29 % Reklamationsquote aufgrund logistischer Fehler
    • Lieferung in 24-Stunden bis an den Schreibtisch
    • Über 164 Mio. € Umsatz im Jahr 2019



    Unsere Stärken:

    • Persönliche Nähe zum Kunden.
      Sie erhalten einen langfristig gleichbleibenden Ansprechpartner im Innen- und Außendienst, der sich um Ihre Bedürfnisse und Anfor­derungen bemüht.
    • Kontinuität & Zuverlässigkeit.
      Wir bieten Ihnen eine langfristige Preisstabilität und garantieren durch unsere Nähe zum Kunden eine langfristige Ausrichtung auf den gemeinsamen Erfolg.
    • Logistikkompetenz.
      Wir betreiben die modernsten Logistikzentren der Branche und bieten Ihnen neben der Versorgung mit Bürobedarf auch die Abwicklung Ihrer individuellen Artikel.

    • Sortimentsentwicklung.
      Es verändert sich nicht der fokussierte Bedürfnisbereich, den wir bedienen wollen, sondern die Bedürfnisse der Menschen im Büro. Das erfordert ein Umdenken in der Sortimentsarbeit und eine konstante Weiterentwicklung des Sortimentsangebots.
    • Zusätzlich bieten wir Ihnen.
      Vom Blumenstrauß bis zum Arbeitsschuh, alles direkt vom Industriepartner.

    Soennecken eG
    Soennecken Platz
    51491 Overath
    www.soennecken.de

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung – Chancen und Risiken für Unternehmer


    Zum 1. Juli 2020 wurden die Umsatzsteuer­sätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt – allerdings zeitlich begrenzt vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 2020. Was für Verbraucher grundsätzlich positiv ist, bedeutet für Unternehmer vor allem allerhand Mehraufwand.

    Eingangsrechnungen müssen geprüft werden

    Alle Unternehmer müssen genau darauf achten, ob die richtige Umsatzsteuer in den Eingangsrechnungen ausgewiesen ist. Denn ein falscher Steuersatz kann teuer werden. Wird ein zu hoher Umsatzsteuersatz ausgewiesen,

    • schuldet der Unternehmer die zu hohe Umsatzsteuer
    • darf der Leistungsempfänger nur die richtige (niedrigere) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

    Wird ein zu niedrigerer Umsatzsteuersatz ausgewiesen,

    • schuldet der Unternehmer dennoch die richtige (höhere) Umsatzsteuer
    • darf der Leistungsempfänger nur die ausgewiesene (zu niedrige) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

    Für den Leistungsempfänger erhöhen sich in beiden Fällen die betrieblichen Kosten, wenn die Rechnung nicht reklamiert wird.

    Hinweis

    Bei Leistungen, die im Juli 2020 zwischen Unternehmern erbracht werden, erlaubt es die Finanzverwaltung, dass diese noch mit den alten Steuersätzen von 7 % bzw. 19 % abgerechnet und in der Umsatzsteuervoran­meldung erklärt werden. Auch der Leistungs­empfänger darf ausnahmsweise die ausgewiesene (zu hohe) Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Für einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leistungs­empfänger ist diese Vereinfachung allerdings nachteilig. Er wird stets auf einem korrekten Umsatzsteuerausweis bestehen.

    Zur Anwendung des korrekten Mehrwert­steuer­sat­zes ist der Zeitpunkt der Leistungs­ausfüh­rung entscheidend.

    • Dienstleistungen sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt.
    • Lieferungen von Gegenständen gelten dann als ausgeführt, wenn der Gegenstand übergeben wird.


    Diese Grundsätze gelten auch für „Teil­leis­tungen“. Auch in diesen Fällen kommt es auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an. Bei Anzahlungen ist der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich.

    Neben den laufenden Eingangsrechnungen sollte ein besonderes Augenmerk auf Ver­träge und Dauerrechnungen für beispielsweise Mieten, Pachten oder Leasinggegen­stände gelegt werden. Diese sind ggf. anzupassen. Hierfür kann z. B. eine zeitlich begrenzte Zwischen-Dauerrechnung für das zweite Halbjahr 2020 ausgestellt werden.

    Anzahlungen richtig endabrechnen

    Es ist auch üblich, dass An- bzw. Abschlag­zahlungen geleistet werden. Wurden diese vor dem 1. Juli 2020 geleistet, unterlagen sie dem Umsatzsteuersatz von 19 % bzw. 7 %. Wird die zugehörige Leistung aber im zweiten Halbjahr 2020 erbracht, unterliegt sie einem Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 5 %.


    In der Schlussrechnung müssen alle in Rech­nung gestellten An- oder Abschlagsrech­nungen offen vom Gesamtbetrag abgesetzt werden. Sofern der Nettoanzahlungsbetrag genau dem Nettoendabrechnungsbetrag entspricht und auch korrekt abgerechnet wird, kann sich für den Leistungsempfänger sogar eine Erstattung ergeben. Wird die vereinbarte Leistung erst in 2021 vollendet, entstehen 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer auf die Gesamtleistung. Bei der Verrechnung von Anzahlungen aus dem zweiten Halbjahr 2020 mit 16 % bzw. 5 % Umsatzsteuer kann es dann zu Nachzahlungen kommen.

    Bei Teilleistungen vom ermäßigten Steuersatz profitieren

    Auch bei Teilleistungen entsteht nur 16 %, wenn diese im zweiten Halbjahr erbracht werden. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer kann es daher vorteilhaft sein, wenn bei einer wirtschaftlich teilbaren Gesamtleistung gesonderte Teilleistungen vereinbart werden. Werden diese noch im zweiten Halbjahr 2020 abgenommen, entsteht nur 16 % Umsatzsteuer.

    Mit niedrigerer Umsatzsteuer Geld sparen

    Nichtvorsteuerabzugsberechtigte Unter­nehmer (z. B. Zahnärzte) und Verbraucher können bis 31. Dezember 2020 bares Geld sparen, wenn sie investieren, z. B. Einrich­tungsgegenstände erwerben oder Hand­werker beauftragen. Sie profitieren unmittelbar von der Steuersatzsenkung, da der Bruttopreis durch die geringere Umsatz­steuer sinkt, vorausgesetzt, der leistende Unternehmer erhöht nicht die Nettopreise bzw. lässt seine Bruttopreise unverändert.




    Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
    im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
    auf die Beratung von Heilberufen

    ETL ADVISA Köln
    Tel.: 0221 9410198-0
    advisa-koeln@etl.de
    www.etl.de/advisa-koeln

    Quelle: DENTAGEN Info 2020/03

    Corona – alles noch legal?



    Zwei Jahre ist es bereits her, dass wir in der DENTAGEN INFO über Datenschutz berichtet haben. Kaum ein Unternehmen hat diesen derzeit richtig auf dem Schirm. Corona bleibt stattdessen in aller Munde. Doch wird dem zurecht so viel Bedeutung zugemessen? Ein kleiner Überblick soll das beleuchten.

    Rück-/Forderung der Soforthilfe?

    Uns erreichten die letzten Monate zahlreiche Fragen rund um staatliche Soforthilfen, später dann zur Rechtmäßigkeit staatlicher Rückforderungsbescheide. Aber auch Infor­mationen über erste Subventionsbetrugs­fälle bzw. Anfragen zu deren Vermeidung liegen uns vor. So lauern bei unzutreffenden Angaben in den Anträgen mitunter strafrechtliche Gefahren.

    Manche Hilfen dagegen blieben trotz korrekter Antragstellung und Zusage ungewährt, so dass in diesen Fällen nicht nur zur Liqui­ditätssicherung der Klageweg zu prüfen war. Dass im Übrigen auch die Zahlungsmoral einiger Kunden unberechtigterweise nach­gelassen hat, wollen wir an dieser Stelle nicht verschweigen.

    Sittenwidrige Geschäfte

    Windige Unternehmen versuchten sich durch den Verkauf von Schutzmitteln zu bereichern. Manche priesen selbst weiße Socken mit Gummibändchen für den medizinischen Bereich als besten Mund-Nase-Schutz. Damit warfen sie zahlreiche rechtliche Fragestellungen bis zum Medizinprodukte­recht auf. In anderen Fällen stellte sich die Frage nach einem sittenwidrigen Rechts­geschäft – Stichwort Wucher. Derzeit wickeln wir für getäuschte Unternehmen zahlreiche Käufe zurück.

    Arbeitsrecht

    In diesem Zusammenhang stellten besorgte Unternehmer zu Recht die Frage nach der Arbeitssicherheit und dem Schutz ihrer Mitarbeiter. Der Arbeitgeber bleibt auch ohne vorrätige Masken bei Corona in der Pflicht. Selbst im Homeoffice ist er zunächst zur Einhaltung der Arbeitssicherheit verpflichtet. Fehler können zu teuren Regressen der Versicherer führen.

    Daneben blieben auch Fragen zu Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen nicht aus.


    Datenschutz und -sicherheit

    Die Labore kämpfen also neben der eigenen Liquidität auch rechtlich bereits mit zahlreichen für sie ungelösten Problemen. Dass die Krise manche aufgeschobene Themen nur verstärkt hat, bietet keinen Trost. Und damit wären wir beim einleitenden Punkt: dem Datenschutz.

    Selbst wenn zahlreiche Unternehmen Corona-bedingte Maßnahmen äußerst „hemdsärmlig“ angehen und den Daten­schutz zurückstellen: Behörden, wie Gerichte, bleiben nicht untätig. Der Euro­päische Gerichtshof stellte jüngst Methoden der Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten in Frage und damit die rechtmäßige Anwendung zahlreicher beliebter Apps und Tools US-amerikanischer Unternehmen. Rechtssicherheit sieht anders aus.

    Daneben konnten auch die Datenschutz­behörden ihre Handlungsfähigkeit während der Krise unter Beweis stellen. Sie beraten weiter, prüfen aber auch. Angesichts zunehmend „spürbarer“ Sanktionen ist es nicht nur mit einer Aktualisierung der Daten­schutzhinweise auf der Homepage getan (Achtung: Einsatz von Cookies prüfen!). Neben unzufriedenen Kunden nehmen selbst Arbeitnehmer den Datenschutz zunehmend zum Anlass, eigenen Forde­run­gen Geltung zu verschaffen oder vermeint­liche Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Wir können daher nur ganz allgemein weiter empfehlen, die Grundsätze des Daten­schutzes bestmöglich zu wahren.

    Das gilt auch für die Datensicherheit. Erpressungstrojaner verschlüsseln Fest­platten munter weiter oder verbreiten darauf gefundene Daten öffentlich. Leider machen diese vor der Krise nicht halt. Gute Verträge mit dem eigenen IT-Dienstleister und Spezialversicherungen können die teils erheblichen Schäden zumindest lindern.

    Fazit

    Die zahlreichen rechtlichen Unsicherheiten fordern derzeit viele Unternehmer. Die Rechtshotline kann zumindest Erste Hilfe bieten. Nutzen Sie daher frühzeitig die Möglichkeit für eine rechtliche Erstein­schätzung.

    Dr. Andreas Staufer
    Fachanwalt für Medizinrecht

    Staufer Kirsch GmbH
    T +49 89 21530330

    legal@stauferkirsch.dewww.stauferkirsch.de

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Praxislabore in Z-MVZ unzulässig?

    Der Bundesgesetzgeber hat mit dem GMG1 seit 2004 in der ambulanten medizinischen Versorgung die Grundlagen für sogenannte ‚Medizinische  Versorgungszentren‘ (MVZ) geschaffen. Ziel war es, dem Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in ländlichen Gebieten eine wirtschaftlich auskömmliche Form zu geben, um damit zugleich die medizinische Unterversorgung in diesen Gebieten zu beseitigen. Mit dem GKV-VSG2 konnten ab 2015 auch arztgruppengleiche MVZ gegründet werden, also medizinische Versorgungszentren mit Ärzten ausschließlich der gleichen Fachrichtung. Das war die Geburtsstunde der zahnärztlichen MVZ, der sog. Z-MVZ.

    Mit dem GKV-SVG setzte eine exponentielle Gründungswelle von Z-MVZ ein, die insbesondere aufgrund des massiven Protests der zahnärztlichen Berufsstandvertretungen mit dem TSVG3 ab Mai 2019 durch Bindung an den Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches gedämpft werden sollte. Die Berufsstandvertretung der Zahnärzte sieht durch die Z-MVZ die Freiberuflichkeit des Zahnarztberufes bedroht. Ob das Gesetz diesbezüglich seine dauerhafte Wirkung entfaltet, muss noch abgewartet werden.

    Wesentlich ist aber auch, dass mit Inkrafttreten des GKV-VStG4 seit dem 01.01.2012 MVZ nicht von natürlichen Personen betrieben werden dürfen, sondern nur in den Rechtsformen einer Personengesellschaft, der eingetragenen Genossenschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform. Ganz im Vordergrund des tatsächlichen Geschehens steht die GmbH.

    Die Z-MVZ fordern und beharren darauf, dass es ihnen gestattet sei, ein Praxislabor zu betreiben. Das heißt, sie fordern für die Betreibergesellschaften das gleiche Recht, wie zum Beispiel eine Einzelpersonenzahnarztpraxis mit Eigenlabor, nämlich die Herstellung zahntechnischer Leistungen in privilegierter freiberuflicher Form und ohne Geltung der Handwerksordnung. Das wäre ein gewaltiger Eingriff in den Nachfragemarkt. Obwohl das Zahntechniker-Handwerk das Praxislabor generell kritisch sieht, ging der VDZI mit den Zahnärzteorganisationen einen Schulterschluss ein. Der VDZI fordert die gesetzliche Untersagung des Praxislabors für Z-MVZ.

    Es war wohl ein böses Erwachen für den VDZI, als dieser der Sachstandsmitteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) „Zur Frage der Zulässigkeit von Praxislaboren in zahnmedizinischen Versorgungszentren“ vom 06.11.2019 gewahr wurde. Dort wurden die Pro- Argumente umfangreich herausgearbeitet, die Contra-Argumente sucht man indes eher vergebens. In einem daraufhin vom VDZI in Auftrag gegebenen Gutachten kommt die Verfasserin Rechtsanwältin Dr. Constanze Püschel zwar zu pragmatischen Überlegungen, die den Z-MVZ den Betrieb von Praxislaboren untersagen, schlägt dann aber – wie schon zuvor der VDZI – eine Klarstellung auf Gesetzesebene vor.

    Dem Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ), Berlin, mit seinen Kooperationspartnern, der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern (NBZI), der Landesinnung Rheinland-Pfalz (ZTI-RLP) und DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG, war es indes gelungen, die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Steffen Detterbeck und Prof. Dr. Wolfgang Voit, Erstgenannter ist dem Zahntechniker-Handwerk durch seine profunde Abhandlung aus dem Jahre 2016 „Das zahnärztliche Praxislabor“ bestens bekannt, für die Verfassung eines Rechtsgutachtens „Zahntechnische Eigenlabore in zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren“ zu gewinnen.

    Das Rechtsgutachten der beiden Wissenschaftler liegt seit 14.05.2020 vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass – auch ohne gesetzliche Klarstellung – ein Z-MVZ ein privilegiertes zahnärztliches Praxislabor nicht betrieben darf. Wenn auch die Z-MVZ nicht dem zahnärztlichen Berufsrecht unterliegen, so ist eine ZMVZ- Betreibergesellschaft, welche ein „Praxislabor“ betreibt, wettbewerbsrechtlich Anstifter oder Gehilfe zum Verstoß der im Z-MVZ tätigen Zahnärzte gegen das zahnärztliche Berufsrecht. Sowohl der einzelne Betrieb, die Innungen und insbesondere der VDZI kann daher jede Z-MVZ-Betreibergesellschaft mit „Praxislabor“ wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

    Man darf jetzt sehr gespannt sein, ob das organisierte Zahntechniker-Handwerk diesmal die Chance ergreift oder ob es auch beim Praxislabor des Z-MVZ beim Attentismus bleibt. Der AVZ und seine Kooperationspartner sind jedenfalls entschlossen das Praxislabor des Z-MVZ anzugreifen.

    Man wird verfolgen, wie sich in der Folge die Rechtsprechung zum Praxislabor des Z-MVZ entwickeln wird.


     

    Ausbildung zum/zur Labormanager/-in


    vom 10. bis 14. August 2020 – mit Abschluss und Zertifikat

    Ihr Profil:

    Sie arbeiten in einem Dentallabor und möchten alles zum Ablauf erlernen und dafür einen Titel erhalten? Sie möchten korrekt abrechnen können und alle Tipps und Tricks dazu erfahren? Sie möchten mehr zum Thema Persönlichkeit, Zeit- und Qualitäts­management sowie Labororganisation lernen? Werden Sie Labormanager/-in und lernen Sie alle Bereiche praxisnah kennen. Mit erfolgreichem Abschluss der schrift­lichen Prüfung sowie der absolvierten Module erlangen Sie ein Zertifikat.

    Referent Uwe Koch (ZT):

    Seminarleiter, Herausgeber/Autor im Bereich Abrechnung für Dentallabore, Organisation und Management
    Herausgeber/Autor der Bücher: „Zahntechnische Abrechnung kompakt”, „PreisPLANER“,“ BEB- Kurzverzeichnis“ sowie „Jumbobuch”, Spitta Verlag, Chefredakteur des Spitta Verlages Online-Portal, Referent etlicher Seminare zum Thema zahntechnische Abrechnung.

    Referentin Vera Thenhaus (ZT):

    Seit 2005 Schulung/Coaching von Zahn­arztpraxen und Dentallaboren
    Seit 2006 Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
    2009 Ausbildung zum Lead Auditor IRCA ISO 9001:2008
    Seit 2009 Studium Psychologie, Fernuni­versität Hagen – Schwerpunkte: Prozessopti­mierung, Qualitätsmanagement, Kommu­nikation, Verkauf
    2011 Beraterin KfW/ NBank


    Modul 1
    Persönlichkeitsentwicklung/Psychologie
    Kommunikationsgrundsätze
    Personalführung/Teammotivation
    Effektives Zeitmanagement

    Modul 2
    QM im Labor/Grundlagen/Organigramm, ISO 9001:2008
    BWL-Kennzahlen
    Prozess- und Projektplanung
    QM/Arbeitsanleitungen/Checklisten
    Anforderungen BG

    Modul 3
    Umgang mit Kunden/Gesprächsführung
    Marketing/Neukundenakquise
    Konfliktbewältigung/Mediation
    Konzeptentwicklung Strategie

    Modul 4
    Warenwirtschaft im Labor
    Labororganisation – Abläufe in einem Dentallabor
    Abrechnung zahntechnischer Arbeiten nach BEL II und BEB 97-Teil I und Teil II
    Laborkommunikation: Der richtige Auftrags­zettel, die richtige Versorgungsart

    Modul 5
    Zeitabläufe im Dentallabor –Arbeitsver­planung/Jumboerstellung
    Kalkulation von Preisen nach BEB 97, BEBZahntechnik®

    Jedes Modul schließt mit einer schriftlichen Prüfung und Zertifikat ab.

    Zielgruppe

    Labormitarbeiter/-innen, Verwaltungsper­sonal Zahntechnikerinnen und -techniker (ZT)
    Sie sollten mindestens eine einjährige Berufstätigkeit nach bestandener Abschlussprüfung mitbringen.

    Veranstalter

    GO-ZAKK Uwe Koch Zahntechnische/
    zahnmedizinische Abrechnung
    Siemensring 98
    47877 Willich

    Veranstaltungsort

    DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG, Landabsatz 10, 45731 Waltrop

    ACHTUNG! Die Workshops sind auf max. 12 Teilnehmer begrenzt. Bitte melden Sie sich bei Interesse mit dem Formular unter https://www.dentagen.de/fortbildungen an. Hier finden Sie auch weitere Informationen.


    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

     

    Online-Marketing mit DENTAGEN




    Bleiben Sie auch in Krisenzeiten immer im Kontakt mit Ihren Zahnarztkunden. Zum Beispiel mit dem Online-Marketing-Modul – einem zentralen Bestandteil des neuen DENTAGEN-Dienstleistungspakets „Marketing und Vertriebsunterstützung“.

    Eine moderne ansprechende Website ist mehr als eine digitale Visitenkarte oder ein Telefonbucheintrag. Machen Sie auf sich aufmerksam und präsentieren Sie mit einer neuen modernen Website Ihr Unternehmen, Ihre Leistungen und Ihren Service, abgerundet z. B. durch Informationen zu Ihren Part­nern und Neuigkeiten von Ihrem Labor bzw. aus dem Dentalbereich. Damit Sie sich gut präsentieren können, sind ein Fotoshooting sowie individuelle Texte bereits implementiert. DENTAGEN sorgt für eine kontinuier­liche Optimierung für die Google-Suche zur Ansprache von Neukunden, Patienten und zur Mitarbeitersuche und kümmert sich um aktuelle Inhalte. Ein professioneller Eintrag bei Google-Maps rundet das Paket ab.

    Newsletter an Ihre Kunden
    Entscheiden Sie sich für das Online-Marke­ting-Modul versendet DENTAGEN in Ihrem Namen einen digitalen Newsletter an Ihre Kunden. Wir verknüpfen dabei vierteljährig die allgemeinen Nachrichten aus der dentalen Welt mit den Neuigkeiten aus Ihrem Labor. So erhalten Ihre Zahnarztkunden von Ihnen einen interessanten Mix an Informa­tionen. Sie halten Kontakt und bleiben im Gespräch.

    Neue Dienstleistungen für Ihre Internetseite
    In Zusammenarbeit mit der Marketingagen­tur DentaLink sind wir derzeit dabei, unsere Internetseite zu überarbeiten und neue Angebote zu entwickeln. So erscheint die

    Laborsuche

    in einem neuen Gewand. Die Darstellung aller Mitgliedslabore enthält einen individuellen Steckbrief. Patienten und Kunden können nun nach Namen, Stichwörtern oder nach Regionen suchen. Eine automatische Suchmaschinenoptimierung (bspw. Google-Ranking) für alle Mitglieder zur Ansprache von Neukunden, Patienten und zur Mitar­beiter-Gewinnung ist bereits berücksichtigt worden. Bei Bedarf kann im Rahmen des Marketingpaketes auch ein Premium-Steck­brief erstellt werden.

    Labor-Steckbrief als Mini-Website

    Nutzen Sie den Steckbrief aus der Labor­suche als individuelle Website unter Verwen­dung einer eigenen URL und E-Mail-Adresse. Ergänzt um ein eigenes Impressum, Daten­schutzseite und ein Kontaktformular und optimiert für alle Endgeräte erhalten Sie eine eigenständige und kostengünstige Möglich­keit für einen eigenen Webauftritt. Abgerun­det wird das Paket durch einen professio­nellen Google-Maps Account & Google Analytics.

    News-Widget

    Mit dem DENTAGEN-News-Widget erhalten Sie stets relevante und aktuelle News für Ihre Website. Sie suchen die Themen aus, bspw. für Zahnärzte, Patienten, Mitarbeitersuche, und DENTAGEN erledigt das zentrale Management für Sie. Eigene Inhalten können natürlich wie gewohnt eingebunden werden. Ihre Vorteile:

    • Keine veralteten News mehr auf Ihrer Website
    • Immer die passenden Inhalte für die jeweiligen Besucher (Zahnärzte, Patienten, Bewerber etc.)
    • Verbessertes Google-Ranking durch aktuelle Inhalte
    • Erweiterung für Zahnarzt-Websites: Sie können es Ihren Kunden als kostenfreien Service anbieten

    Stellenbörse

    In Zeiten des Fachkräftemangels gestaltet sich die Suche mitunter sehr zeit- und kostenaufwendig. Exklusiv für DENTAGEN-Mitglieder werden wir auf unserer Internetseite eine Stellenbörse einrichten. Geben Sie Ihre Anzeige bei DENTAGEN auf und werden Sie dann von Interessenten gefunden. Bestimmte übergreifende Themen können auch zentral von DENTAGEN beworben werden.

    Über die neuen Angebote werden wir auf der kommenden Generalversammlung informieren.

    Im DENTAGEN-Mitgliederbereich unter https://www.dentagen.de/marketing haben wir Präsentationsvideos zum Abruf hinterlegt. Auf dieser Seite finden angemeldete Mitglieder auch den Flyer zum DENTAGEN-Dienstleistungspaket „Marketing und Vertriebsunterstützung“ als PDF-Download.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

    DENTAGEN-Generalversammlung 2020



    Sehr geehrtes DENTAGEN-Mitglied,

    aufgrund der aktuellen besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Generalversammlung am 3. Juli 2020 in virtueller Form durchzuführen. Der Grund hierfür liegt insbesondere in der Tatsache, dass wir aktuell nicht absehen können, wann eine physische Versammlung mit mehr als 30 Personen wieder durchgeführt werden darf. Zudem wollen wir auch unsere Mitglieder schützen, die einer Risikogruppe angehören und ihnen durch diese Art der Versammlung die Teilnahme ermöglichen.

    Unser Prüfungsverband, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., hat für die virtuelle Generalversammlung ein rechtssicheres Format entwickelt, auf dem wir die Versammlung stattfinden lassen.

    Das ist in diesem Jahr ausnahmsweise auch ohne entsprechende Satzungsbestimmung möglich, da der Gesetzgeber in Art. 2 § 3 Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von § 43 Absatz 7 Satz 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder im Jahr 2020 auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden können, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.

    Die Einladung mit allen Informationen zur Anmeldung, zur Tagesordnung und dem Jahresergebnis erhalten Sie fristgerecht.


    Hier geht es zur Anmeldung für die DENTAGEN-Generalversammlung.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

    Dental Direkt: Von der ‚One-Man-Show‘ zum kompletten Systemanbieter

    Im Jahr 1997 gründet Gerhard de Boer in seinem Kellerbüro eine kleine Handelsge­sell­schaft mit dem Ziel, Laboren bei der Auswahl von dentalen Materialien eine günstige und transparente Alternative anzubieten. Heute (2020) sitzt de Boer in seinem geräumigen Büro in Spenge und blickt auf die Dental Direkt GmbH als einem der führenden europäischen Hersteller von dentalem Zirkonoxid.

    Das Unternehmen hat sich in den letzten knapp 25 Jahren von einer ‚One-Man-Show‘ zu einem seriösen, transparenten, inno­vativen und fairen Partner für Labore und Händler entwickelt. Mit einer eigenen Produktionsstätte (seit 2009), einem eigenen Technologie- und Fräszentrum (seit 2014) und einem Team von Zahntech­nikermeistern, Dentalingenieuren, technischen Zeichnern und CNC-Zerspanungs­mechanikern (insgesamt ca. 130 Mitarbeiter) deckt Dental Direkt den gesamten (digitalen) Workflow im Dentallabor ab. Alles aus einer Hand und ‚Made in Germany‘.

    Selbstverständlich wäre diese Expansion ohne die zielstrebige, penible und eigene Forschung an und Entwicklung von inno­vativen Produkten nicht möglich gewesen. So begeistern die kubischen Zirkonoxide DD cubeX²® und DD cube ONE® mit ihrer Funktionalität, Festigkeit und Ästhetik die Kunden weltweit.


    Auch für die Zukunft plant Dental Direkt die Erschließung neuer Produktbereiche, um weiterhin Raum für Wachstum zu schaffen. Mit der Lancierung der DD Solid Connect® Implantatkompo­nenten und des dazugehörigen einzigartigen Garantieschutzes DD Solid Protect® forciert Dental Direkt aktuell die Implantatprothetik.


    Die Expansion wäre auch ohne eine erfolgsversprechende Firmenphilosophie nicht möglich gewesen. Denn wenngleich sich seit der Firmengründung vieles geändert hat – die ursprüngliche auf Transparenz, Qualität und faire Partnerschaft ausgerichtete Philosophie ist nach wie vor dieselbe.

    Dass es Dental Direkt mit der Firmen­philosophie ernst meint, zeigt sich nicht zuletzt an der ‚gläsernen Produktion‘ (seit 2010), die ein absolutes Novum in der Dentalbranche darstellt. Es ist jedem Interessierten erlaubt, einen Blick in die Produktion zu werfen und sich von der Qualität zu überzeugen, getreu dem lang­jährigen Dental Direkt-Motto: „Qualität, die allen offen steht.“

    Die gelebte Transparenz, die innovative Qualität und die partnerschaftliche Fairness von Dental Direkt sind nicht nur national, sondern auch international erkannt. In über 60 Ländern werden erfolgreiche Handels- und Geschäftsbeziehungen gepflegt und betrieben.

    Weitere Informationen zu Dental Direkt:

    Geschäftsführer:
    Gerhard de Boer, Uwe Greitens, Marcel Brüggert

    Sitz der Firma:
    Verwaltung und Produktion von Zirkonoxid Industriezentrum 106 – 108
    32139 Spenge
    Technologie- und Fräszentrum –
    St. Anner Str. 119
    49326 Melle

    Kontakt:
    Email: info@dentaldirekt.de
    Telefon: +49522586319-0
    Website: www.dentaldirekt.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

     

    DENTAL AKQUISE – Wir machen Kunden

    Die DA Dental Akquise GmbH ist ein dyna­misches und solides aufgestelltes Unter­nehmen, dass sich auf die Neukunden­gewinnung und Marketingunterstützung für Dentallabore, Fräszentren und Dentalhändler spezialisiert hat.

    Außendienstkonzept

    Geschäftsführer Peter Lausmann ist seit Jahren in der Dentalbranche zu Hause. Bei Gesprächen mit seinen Kunden stellte er immer wieder fest, dass vielen Profis in der Zahntechnik für die Suche nach neuen Kunden die Zeit fehlt.

    Das übernehmen wir jetzt für Sie. Der DA Dental Akquise Außendienst besucht in Ihrem Namen die Zahnarztpraxen aus Ihrer Umgebung. Wir stellen Ihnen einen persön­lichen Außendienstmitarbeiter zur Seite. Dieser präsentiert Ihre Dienstleistung vor Ort und steht Rede und Antwort zu Ihrem Unternehmen. Alle unsere Mitarbeiter ver­fügen über einen zahnmedizinischen Hintergrund und sind erfahren im Umgang mit Ärzten und Praxispersonal.

    100 % Akquisezeit

    Durch die intensive Vorbereitung einer jeden Außendienstwoche in unserem Backoffice gewährleisten wir, dass sich unser Außen­dienst in der vereinbarten Zeit ausschließlich auf die Neukundengewinnung konzentrieren kann.

    Dokumentation in Echtzeit

    Seit der Gründung der DA Dental Akquise legen wir Wert auf eine gute Nachvollzieh­barkeit unserer Dienstleistung. Jede Neu­kundenansprache wird in unserer selbstent­wickelten App unmittelbar dokumentiert.
    Die Berichte sind online einsehbar oder bequem als Wochenbericht abrufbar.



    Online Services

    Mit gezielten Marketingmaßnahmen erreichen Sie genau die Menschen, die Sie erreichen wollen. Sie steigern Ihre Sicht­barkeit im Netz und somit auch Ihre Bekanntheit. Wir erstellen professionelle und handwerklich gut gemachte Webseiten, unterstützen Sie durch Maßnahmen zum Suchmaschinenmarketing, leiten Sie durch den Dschungel der Google Werbung und unterstützten Sie bei Ihren Social Media Aktivitäten auf Facebook, Instagram oder auch XING.

    Print & Text

    Gerne gestalten wir Ihre Drucksachen. Bei der Neukundengewinnung sind gedruckte Werbemittel nach wie vor sehr erfolgreich. Mit einer professionell gestalteten Unterneh­mensbroschüre oder aber einem frechen Flyer bleibt Ihr Unternehmen noch lange in Erinne­rung. Vom suchmaschinenoptimierten Onlinetext bis hin zum redaktionellen Beitrag für das Wochen­blatt Ihrer Region –Wir kre­ieren aktuelle und professionelle Inhalte für Ihre Zielgruppe.

    Innendienst auf Abruf

    Sie möchten eine Zufriedenheitsbefragung durchführen? Das Handling einer Werbe­aussendung ist zu zeitaufwendig? Sie benötigen Hilfe bei einem Projekt? Sie möchten Ihre Kunden über das Telefon werben? All dies machen wir möglich – und noch viel mehr!

    Ihr Weg zu neuen Kunden

    Kein Labor ist wie das Andere. Daher bieten wir Ihnen gerne individuelle Dienstleistungs- und Servicepakte an. Wir besuchen Sie unverbindlich und Sie erfahren in einem Erstgespräch wie wir arbeiten. Gleichzeitig verschaffen wir uns einen ersten Eindruck und empfehlen Ihnen, welche Maßnahmen Ihr Unternehmen stärken können. Auf Wunsch führt unser Expertenteam auch einen intensiven Check-Up durch und gibt Ihnen wertvolle Hinweise zum Ist-Zustand. Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss auch mit der Ausarbeitung und der Umsetzung einer neuen Strategie.

    Genießen Sie die Vorteile eines „mietbaren“ Außendienstes. Nutzen Sie unsere Innen­dienstunterstützung, Online Experten und Grafiker. Lernen Sie uns kennen!

    DA Dental Akquise GmbH
    T 02243 84 55 750
    E kontakt@dental-akquise.de
    www.dental-akquise.de

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02

    Mehr Freiheit – weniger Bank

    Die DLAZ Dentallabor Abrechnungszentrum GmbH & Co KG ist führender Spezialanbieter für Abrechnungsdienstleistungen in der Dentalbranche. Das DLAZ Kernprodukt ist das Laborfactoring für gewerbliche Dental­labore, Fräszentren und Dentalhändler.

    Wer wir sind

    Die DLAZ ist Teil der Unternehmensgruppe RHEIN-UMSCHLAG. Die alteingesessene Firmengruppe aus Oldenburg befindet sich in Privatbesitz und verfügt über eine mehr als 30-jährige Erfahrung im Bereich Factoring. Als echter Spezialanbieter haben wir es uns von Beginn an zur Aufgabe gemacht, für unsere Kunden individuelle Lösungen zu schaffen. Egal ob Einzelkämpfer oder Großlabor – Wir sind für Jeden gleichermaßen da! Mit dem Ankauf von mehr als 15.000 Sammelaufstellungen im Monat zählen wir zu den größten Factoringunter­nehmen im deutschen Laborumfeld.

    Finanzielle Freiheit

    Durch das Laborfactoring erfolgt der Geld­fluss bei Rechnungsstellung. Das Labor sendet dem Zahnarzt wie gewohnt die Sammelaufstellung zu und übersendet der DLAZ eine Kopie. Die DLAZ zahlt den Rech­nungsbetrag sofort und zu 100 % an das Labor aus. Der Zahnarzt bezahlt die Rech­nung mit dem vereinbarten Zahlungsziel an die DLAZ. Das Labor ist entsprechend sofort liquide und kann seine Außenstände schneller begleichen.

    Zahnärzte mögen uns

    Woran das liegt? Unser Wettbewerb rechnet einfach ab. Wir hingegen behandeln einen Zahnarzt nicht wie einen x-beliebigen Schuldner. Das Dentallabor vertraut uns seine Kundenkontakte an. Der Laborinhaber vertraut darauf, dass wir im Umgang mit diesen Kontakten den richtigen Ton an­schlagen und umsichtig mit den kostbaren Verbindungen umgehen. Unser Ziel ist erst dann erreicht, wenn auch die Kunden unserer Kunden zufrieden sind. Die unzäh­ligen Weiterempfehlungen von Zahnärzten bedeuten uns daher sehr viel und bestärken uns täglich darin, diesen Weg weiter­zugehen.



    Persönliche Betreuung

    Für individuelle Wünsche und Herausfor­derungen findet unser erfahrenes Berater­team im Außendienst stets die beste Lösung. Unsere Berater verfügen, neben umfang­reichem Dental-Fachwissen, auch über weitreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Ein persönlicher Ansprech­partner im Innendienst steuert das Tages­geschäft und ist über die Besonderheiten des Kunden und der abzurechnenden Praxen bestens informiert und kann entsprechend agieren.

    Entlastung und Sicherheit

    Wir entlasten unsere Kunden, indem wir die Zahlungseingänge überprüfen, den Geld­fluss überwachen und nach Rücksprache, die Kommunikation mit säumigen Behandlern übernehmen. Bei geprüften und versicherten Zahnärzten tragen Sie bei einem Forderungs­ausfall keinerlei Risiko mehr. Das Risiko trägt die DLAZ zu 100 %.

    Stabile Kundenverbin­dungen dank Factoring

    Die Zusammenarbeit mit einem Abrech­nungs­unternehmen wie der DLAZ steht für finanzielle Freiheit, Sicherheit und Ent­lastung. Denn neben der laufenden Überwachung der Zahlungsfähigkeit der Zahnarztpraxen kommt unserer Finanzie­rungsfunktion eine sehr große Bedeutung zu.

    Unsere Kunden können sich immer zu 100 % auf einen pünktlichen Geldeingang von uns verlassen.

    Während der Corona Krise haben wir zahlreiche Kunden durch die Verlängerung bestehender Zahlungsziele und Hinzunahme von neuen Zahnarztpraxen, unbürokratisch unterstützt. In Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, kann Factoring tatsächlich ein Rettungsanker sein.

    Gerne besuchen wir Sie in Ihrem Dentallabor und berechnen anhand unserer Matrix­analyse Ihre individuellen Gebühren. Sie werden sich wundern, wie kostengünstig es ist, am Ersten eines jeden Monats liquide zu sein – ohne Wenn und Aber.

    DLAZ Dentallabor Abrechnungszentrum ­GmbH & Co KG
    Dalbenstraße 17
    26135 Oldenburg
    T 02243 84 55 750
    E dental@dlaz.de
    www.dlaz.de

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02