Erst seit Juli 2021 kann die Volkskrankheit Parodontitis (PAR) mit einer State-of-the-Art-Behandlung in der GKV durch die neue PAR-Behandlungsstrecke angegangen werden. Diese war das Ergebnis langer fachlicher Beratungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Allerdings soll dieser positive Trend nun schon wieder gestoppt werden. Die Gesetzespläne zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) setzen mit Sparmaßnahmen ausgerechnet an der Patientenversorgung an. Auch die neuen parodontologischen Behandlungen fallen in die geplante Budgetierung. Die PAR-Therapie wird dadurch gleich wieder ausgebremst.